Defekte AMD CPU, Rücknahme verweigert

11. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
DeGe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Defekte AMD CPU, Rücknahme verweigert

Hallo,

vor einiger Zeit habe ich mir eine Athlon XP CPU gekauft. Nach dem Einbau fuhr der Rechner nicht hoch. Die CPU selbst zeigte danach keine Mängel, wie sie z.B. bei dem "Hitzetod" auftreten würden. Mit zwei weiteren CPUs lief der Rechner ohne Probleme. Ich wollte also die CPU zurückgeben.

Der Händler verweigerte die Annahme. Grund: Er habe die CPU vor Verkauf durchgemessen und einen bestimmten Wert (irgendeinen Widerstandswert, was er genau gemessen hat weiss ich leider nicht) festgestellt und dieser weicht von dem jetzigen Wert ab. Auch wenn ich das Verfahren in höchstem Maße anzweifle, habe ich erstmal in den sauren Apfel gebissen.

Nach einiger Recherche bin ich nun der Auffassung, dass durch das geltende Recht von 01.01.2002 er die CPU trotzdem zurücknehmen muss (2 Jahre Gewährleistung, Beweislastumkehr). Es sind äußerlich keine Mängel sichtbar und die CPU wurde fachgerecht eingebaut. Somit bestand der Defekt für mich schon vor dem Kauf. Das ein gewisser Wert nicht mehr übereinstimmt sagt für mich nichts über die tatsächliche Funktion vor dem Kauf aus.

Was mir zu Bedenken gibt: Ich bin kein PC-Techniker (d.h. zertifiziert). Reicht das trotzdem, um vor Gericht zu ziehen?

Danke im vorraus

Dennis

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Bummler
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 26x hilfreich)

Klar muss er das Teil zurücknehmen. Der soll sich net so anstellen. Er kann die CPU doch auch zu AMD zurück schicken und bekommt sie problemlos getauscht.

Mit Deiner Auffassung betreffend Gewährleistung und Beweislastumkehr liegst Du ganz richtig. Geh nochmal hin und bestehe auf Umtausch

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