Defekte Bastlerware verkauft

20. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Denise2501
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Defekte Bastlerware verkauft

Habe (Privatperson) über einen Kleinanzeigenmarkt defekte Bastlerware (Notebooks) verkauft!! Ware wurde Ordnungsgemäß übergeben und nun macht der Käufer druck (droht mit Anwalt wg. angeblichen Betrug) das er Schrott bekommen hätte das alles Kaputt sei!?!

Obwohl dies ausdrücklich in der Anzeige geschrieben wurden ist "Verkaufe defekte Basterware" (Notebooks).

Wie ist der Sachverhalt muss ich die Ware trotz Privatverkauf zurücknehmen, obwohl er wusste das er defekte Bastlerware bekommen hat?!

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Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

Dazu kann man so erstmal garnichts sagen. Es kommt auf die Angebotsgestaltung an. Wenn Sie beispielsweise seitenweise die Vorzüge des aktuellen TOP-Modells hervorheben, ganz unten im kleinstgedruckten in Schriftgröße 4 dann aber relativieren, dann kommen Sie damit nicht durch.

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#2
 Von 
Denise2501
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also es wurde nicht schön (geredet) eher geschrieben sondern bin direkt auf den Punkt gekommen Überschrift "16 defekte Notebooks"

Weder irgendwas kleingeschriebenes oder ähnlichem sonder "Verkaufe hier defekte Basterware aus Zeitmangel ect..... Aufstellung was f. Typen".

?!?!

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120051 Beiträge, 39822x hilfreich)

Wenn ich Bastlerware ersteigere, muss ich damit rechnen, das ich Artikel erhalte die sich nicht zum üblichen Gebrauch eignen sondern schlicht und einfach eine ungeprüfte 'Wundertüte'.


Existiert die Anzeige noch im original?
Gibt es einen schriftlichen Vertrag oder Zeugen?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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