Defekte Heizung nach Hausverkauf und übergabe

11. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Momof3
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Defekte Heizung nach Hausverkauf und übergabe

Hallo Zusammen

Thema : Heizung defekt nach Immobilien Verkauf

Eckdaten:
Notartermin im August
Übergabe ist Ende Oktober erfolgt, der Kaufpreis ist aber noch nicht geflossen (weil ein Schriftstück fehlt), dies soll ganz normal in den nächsten Tagen erfolgen.

Der Käufer meint wir seien ja noch "Eigentümer" weil das Geld noch nicht geflossen ist, für uns sind aber alle Rechte und Pflichten mit Übergabe auf den Käufer über gegangen, oder sehe ich das falsch? Der Kauf wurde ja auch schon notariell beurkundet.

Wir haben gerade folgende Situation.
Wir haben unser Haus aus dem Baujahr 1968 verkauft, die Heizung hatte zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits 30 Jahre auf dem Buckel, lief bis zum Schluss aber immer einwandfrei.
Der Schornsteinfeger hat Anfang des Jahres noch alle Werte überprüft und gesagt es sei alles in Ordnung. Es ist ein reiner Gastherm der wirklich nur zum Heizen der Heizkörper und nicht zur warm Wasser Aufbereitung genutzt wird.

Nun haben sich die neuen Eigentümer eine Woche nach Haus Übergabe gemeldet, der Kessel sei aus und die Heizung funktioniert nicht mehr.

Wir haben eine Firma beauftragt sich den Kessel anzuschauen, diese Bestätigte den Defekt mit der Aussage dass eine Reparatur nicht mehr möglich sei.

Wir möchten natürlich auf keinen Fall im Streit auseinander gehen und würden uns selbst auch ärgern wenn uns das passieren würde.
Wir wussten aber tatsächlich nichts davon dass die Anlage offensichtlich irgendwann in den letzten Tagen, Wochen oder Monaten den Geist aufgegeben hat, da wir in den Sommer Monaten die Heizung nicht aufdrehen.
Der neue Eigentümer hat Vorgeschlagen einen neuen Kessel einbauen zu lassen und wir sollten 50% der Kosten dafür tragen.

Ich bin hin und her gerissen, einerseits tun mir die Leute total leid und ich würde mir auch wünschen dass man eine faire Lösung findet.. Aber 50%? Dann sprechen wir hier von mehreren tausend Euro die wir auch nicht mal eben so herzaubern können.
Die andere Seite ist ja, dass eine neue Heizung bei den Leuten sowieso in spätestens 2 Jahren angestanden hätte. Deswegen überlegen wir nun eine Art Zeitwert der alten Heizung anzubieten.

Wie sieht es rechtlich aus und wie würdet ihr handeln?

P. S Wir sind ehrliche und nette Menschen die sich wirklich nicht darüber im klaren war das irgendwas an der Anlage defekt ist und wir wollen unter keinen Umständen einen Rechtsstreit mit den Leuten 2 Dörfer weiter haben :/

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116030 Beiträge, 39202x hilfreich)

Zitat (von Momof3):
Wir haben eine Firma beauftragt sich den Kessel anzuschauen

Warum?



Zitat (von Momof3):
Deswegen überlegen wir nun eine Art Zeitwert der alten Heizung anzubieten.

Der dürfte angesichts der Kosten für die Entsorgung im Minusbereich liegen ...



Zitat (von Momof3):
wir wollen unter keinen Umständen einen Rechtsstreit mit den Leuten 2 Dörfer weiter haben :/

Dann zahlen ...



Zitat (von Momof3):
Wie sieht es rechtlich aus

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest, denn da sollten hilfreiche / aufklärende Details drin stehen.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30359 Beiträge, 5436x hilfreich)

Zitat (von Momof3):
der Kessel sei aus und die Heizung funktioniert nicht mehr.
Das könnte zB auch Falschbedienung gewesen sein. Hat der von euch beauftragte Heizungsfachmann auch herausgefunden, was für ein Defekt/Ursache das nun ist?
Zitat (von Momof3):
Der neue Eigentümer hat Vorgeschlagen einen neuen Kessel einbauen zu lassen und wir sollten 50% der Kosten dafür tragen.
Jaja, er hätte auch vorschlagen können, dass ihr komplett alles bezahlt... oder?

(editiert)

-- Editiert von Moderator am 11. November 2023 15:07

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Thomison5
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum man eine Immobilie übergibt bevor die Kaufpreiszahlung abgeschlossen ist, erschließt sich mir nicht.

Was steht denn im Notarvertrag, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Zustand das Haus übergeben wird?
Gibt es ein von beiden Seiten unterschriebenes Abnahmeprotokoll?

-- Editiert von User am 11. November 2023 16:45

Signatur:

Schreibe regelmäßig nur meine eigene Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7867 Beiträge, 4453x hilfreich)

Zitat (von Momof3):
Übergabe ist Ende Oktober erfolgt, der Kaufpreis ist aber noch nicht geflossen (weil ein Schriftstück fehlt), dies soll ganz normal in den nächsten Tagen erfolgen.

Weshalb ist die Übergabe ohne Kaufpreiszahlung erfolgt?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.293 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.094 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen