Defekte Lieferung Drucker - es dauert ewig!

8. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Peon
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Defekte Lieferung Drucker - es dauert ewig!

Hallo zusammen,

ich habe vor ca. 2 Monaten einen Drucker in einem Shop über das Internet gekauft, der mir schon als defekt geliefert wurde. Direkt nachdem ich das bemerkt habe (unmittelbar nach dem Auspacken), habe ich bei der Firma angerufen und den Drucker reklamiert. Daraufhin sagte mir die Dame am Telefon, dass sie mir einen Rückholschein zuschicken würde, damit ich den Drucker auf deren Kosten einschicken kann. Der kam jedoch 1,5 Wochen nicht an, also habe ich nochmal angerufen. Dann kam er wieder nicht und ich habe nochmal angerufen. Das ging so fast 1,5 Monate lang, bis er doch endlich eintraff.
Drucker habe ich direkt am nächsten Tag eingeschickt und 2 Wochen lang keine Auskunft bekommen, was denn nun wäre. Also wieder angerufen (3mal) bis der Techniker sich per Mail gemeldet hat, dass der Drucker weiter an Canon reklamiert und eingeschickt wurde und vor Weihnachtszeit mit einer Lieferfrist von ca. 4-5 Wochen zu rechnen wäre.
Besonders ärgerlich ist es, weil ich den Drucker per Vorkasse bezahlt habe.
Nun meine Frage: Muss ich mir das alles gefallen lassen, oder gibt es da für mich noch alternativen?

Danke vielmals schon mal für eure Antworten.

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

bei Gewährleistungsansprüchen haben Sie die Möglichkeit eine angemessene Frist unter Anrechnung der bereits verstrichenen Zeit, in welcher der Drucker schon beim Händler vorliegt, dem Händler zur Nachbesserung zu setzen. Sollte diese Frist verstreichen, haben Sie die Möglichkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag, da eine der Erscheinungsformen des Fehlschlagens die ungebührliche, unzumutbare Verzögerung ist.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.923 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen