Defekte Ware, Kosten Abholung, Rücktritt

25. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Gerdchen163
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)
Defekte Ware, Kosten Abholung, Rücktritt

Ich habe eine Lieferung erhalten. Insgesamt 5 Pakete. Der Inhalt des größten und schwersten Paketes hat einen Transportschaden. Dies habe ich dem Händler direkt gemeldet. Nun will ich vom Kauf zurücktreten, da ich mir die Ware direkt in Handel kaufen und abholen möchte. Nun sagt der Händler ich muss die Spedition bezahlen ca. 180€. Er hätte das Recht auf 2 malige Nachbesserung. Erst dann könnte ich zurücktreten und musste keine Transportkosten zahlen.
Ist das so richtig?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von chocho1190):
Er hätte das Recht auf 2 malige Nachbesserung.

Das ist genauso falsch, wie der Glaube, das man sofort zurücktreten könnte-

Erst mal hätte er grundsätzlich das Recht auf Nachbesserung, es sei denn diese wäre für den Käufer unzumutbar.
Die Anzahl der Nachbesserungsversuche richtet sich immer nach dem konkreten Einzelfall, der Gesetzgeber hat aber 2 Versuche als die Regel gesetzt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das ist genauso falsch, wie der Glaube, das man sofort zurücktreten könnte
Und da liegst du eneso falsch!

Natürlich kann der TE vom Kauf zurücktreten, nennt sich dann nur Wiederrufsrecht! Dürfte jedem kleinkind hier klar sein, dass der TE das meinen wird!

Wenn man vom Wiederrufsrecht gebracuh macht, muss man halt schauen, was da zum Thema Versandkosten geregelt ist...

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#3
 Von 
Gerdchen163
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)

In den AGB steht Käufer zahlt Rücktransport. Würde ich ja auch echt einsehen, wenn mir die Ware nicht gefallen würde, aber ich möchte ja zurücktreten, weil die Ware defekt ist und ich beim Händler in der Nähe direkt gekauft und abgeholt habe. Weil die Handwerker gerade hier waren und in nächster Zeit kein neuer Termin zustande gekommen wäre. Hatte den Termin mit den Handwerkern ja Wochen im vorraus mit dem Liefertermin der Ware abgeglichen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Dürfte jedem kleinkind hier klar sein, dass der TE das meinen wird!

Jedem der auch nur etwas cerebrale Tätigkeit investieren könnte wäre klar, dass dem TS dazu erst mal ein Widerrufsrecht zustehen würde.

Und hätte man etwas Ahnung von der Materie, wüsste man auch, das es bezüglich der Rücksendekosten inzwischen so ist, das diese dem TS auferlegt werden können.



Zitat (von chocho1190):
aber ich möchte ja zurücktreten, weil die Ware defekt ist

Nö, zurücktreten möchte man deswegen:
Zitat (von chocho1190):
und ich beim Händler in der Nähe direkt gekauft und abgeholt habe.

Wenn der Verkäufer da nicht mitmacht und vom Gesetz her kein Rücktrittsgrund vorhanden ist, hat man Pech gehabt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Jedem der auch nur etwas cerebrale Tätigkeit investieren könnte wäre klar, dass dem TS dazu erst mal ein Widerrufsrecht zustehen würde.
Dem Eingangspost nach ist es ein Versandhandel, wenn man sich das so ansieht, also wiederrufsrecht sollte vorhanden sein.

Zitat:
Und hätte man etwas Ahnung von der Materie, wüsste man auch, das es bezüglich der Rücksendekosten inzwischen so ist, das diese dem TS auferlegt werden können.
Genau selbiges habe ich auch gesagt, du bestätigst es ja nur, mehr nicht...

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Dem Eingangspost nach ist es ein Versandhandel

Irrelevant.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Gerdchen163
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)

Es geht um ein Badmöbel von einem Händler im Netz. Der Waschtisch, 120cm breit kam einfach in einem Karton hier an, ohne Kantenschutz oder ähnlichem Schutz. Bei dem Gewicht und der Größe, eigentlich unmöglich nicht defekt anzukommen.
Wird bei der nächsten Lieferung nicht anders aussehen.
Wie genau kann ich jetzt vorgehen?

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von chocho1190):
Wie genau kann ich jetzt vorgehen?

Den Verkäufer gerichtsfest zur Nachbesserung im Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftung auffordern.

Mit etwas Glück passiert da der eine oder andere Fehler ...



Zitat (von chocho1190):
Wird bei der nächsten Lieferung nicht anders aussehen.

Das wäre durchaus von Vorteil ...


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Gerdchen163
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Den Verkäufer gerichtsfest zur Nachbesserung im Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftung auffordern.

Mit etwas Glück passiert da der eine oder andere Fehler ...


Wie genau muss ich das machen und wie weiß ich, ob da ein Fehler vorliegt? Denke ich mach mal einen Termin beim Anwalt.

-- Editiert von chocho1190 am 27.05.2022 10:40

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#10
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7239 Beiträge, 1525x hilfreich)

Zitat (von chocho1190):
Nun will ich vom Kauf zurücktreten, da ich mir die Ware direkt in Handel kaufen und abholen möchte.


Das hätte man sich früher überlegen sollen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#11
 Von 
Gerdchen163
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)

Warum? Ich habe, wie Millionen anderer Leute auch, online Ware bestellt. Dies habe ich auch schon sehr oft getan. Das diesmal defekte Ware ankam konnte ich nicht wissen und weil der Termin mit den Handwerkern halt schon gemacht war, hatte ich keine andere Wahl. Sonst wäre das Zimmer nicht fertig geworden.

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#12
 Von 
JensF123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

(editiert)

-- Editiert von Moderator am 19.06.2022 20:11

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#13
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)

Zitat (von Gerdchen163):
Das diesmal defekte Ware ankam konnte ich nicht wissen


interessiert aber niemand! Bestellt und bezahlt heißt: Ich will das Möbelstück und du bekommst Geld / verdienst dadurch.
Außerdem waren ja 4 Paket in Ordnung

-- Editiert von Daskalos am 20.06.2022 17:33

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