"Defekte" Ware erhalten Ebay Kleinanzeigen

15. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Ipo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
"Defekte" Ware erhalten Ebay Kleinanzeigen

Hallo liebes Forum, ich habe zwar hier und da schon ein wenig geguckt, aber ich denke, dass es schlauer ist, mein Beispiel direkt zu schildern, als eine mögliche Lösung bei anderen abzugucken.

Ich habe neulich eine Kamera bei Ebay Kleinanzeigen gekauft. Der Artikel mit den Worten "alles funktioniert einwandfrei" beschrieben. Auch im Chat wurde mir dies bestätigt. Nachdem ich dann per Überweisung bezahlt hatte kam das Paket auch recht zügig an. Ich schrieb dem Verkäufer, dass das Paket da sei. Ca. 15 Minuten später schrieb ich ihm erneut, dass er auf manche Mängel hätte hinweisen sollen. Diese Mängel sind:
1. Kratzer auf dem Display
2. Einstellring lässt sich sehr schwer drehen (vermutlich verbogen durch Sturz, da auch eine kleine Delle erkennbar ist
3. Folie auf der vorderen Linse läst sich ab (Vergütung), durch Fachmann festgestellt.

Ich bat den Verkäufer, die Ware zurückzunehmen, da sie nicht der Beschreibung entspricht. Der Verkäufer verweigert aber scheinbar jeglichen Kontakt und meldet sich nicht auf meine Nachrichten (vor 2 Tagen geschrieben). Neue Inserate hat er jedoch bereits veröffentlicht, weshalb ich davon ausgehe, dass er es bereits gelesen hat. Ich habe eine Kopie der Anzeige samt Fotos von Ebay Kleinanzeigen. Auf den Fotos ist bei genauer Betrachtung der Fehler auf der Linse und die Macke vom womöglichen Sturz zu erkennen. Daher könnte ich damit ja schonmal beweisen, dass diese Fehler nicht erst bei mir entstanden sind. Der Verkäufer hat in der Anzeige keine Angabe zu Gewährleistung oder etwas anderem gemacht. Adresse, Name und Telefonnummer des Verkäufers sind bekannt.

Wie soll ich jetzt am besten weiter vorgehen? Und wie stehen meine Chancen? Es geht immerhin um 300€ Lohnt sich ein Gang zur Polizei? Oder direkt zu einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin?

Wäre sehr dankbar, wenn mir geholfen werden kann.

Liebe Grüße

-- Editiert von Ipo am 15.07.2019 17:36

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4886x hilfreich)

Zitat (von Ipo):
Der Verkäufer verweigert aber scheinbar jeglichen Kontakt und meldet sich nicht auf meine Nachrichten (vor 2 Tagen geschrieben)
würde ich jedem Vk raten, der sich hier meldet und sagt, dass der Käufer behauptet, die Ware wäre defekt.


Zitat (von Ipo):
Wie soll ich jetzt am besten weiter vorgehen?

Da die Adresse bekannt ist, kannst du dem Verkäufer deinen Wunsch nach Rückabwicklung mit einer ordentlichen Frist (mind. 14 Tage zzgl. Postlaufzeit) per Einschreiben zukommen lassen. Die Dullikommunikation über die Plattform ist für die Füße.

Zitat (von Ipo):
Und wie stehen meine Chancen?
Relativ schlecht

Zitat (von Ipo):
Es geht immerhin um 300€
Eigentlich wollte ich auf Threads nicht mehr antworten, die nicht mind. 4-stellige Beträge aufweisen.

Zitat (von Ipo):
Lohnt sich ein Gang zur Polizei?
Was sollen die machen? Deine Kamera reparieren? Tun die nicht. Die jagen Verbrecher und erhalten die öffentliche Ordnung. Deine Kamera und die bevorstehenden Streitigkeiten sind nicht deren Aufgabe

Zitat (von Ipo):
Oder direkt zu einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin?
Du kannst doch dein Geld ausgeben wofür du möchtest....

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125184 Beiträge, 40467x hilfreich)

Zitat (von Ipo):
Daher könnte ich damit ja schonmal beweisen, dass diese Fehler nicht erst bei mir entstanden sind.

Stimmt. Und man würde damit beweisen, das die Mängel bereits in der Anzeige standen und dem Käufer hätten bekannt sein müssen, hätte er die Anzeige sorgfältig betrachtet.



Die Aussage beweist, das die die Verkäuferin die einwandfreie Funktion zugesichert hat.
Die große Frage: funktioniert die Kamera derzeit einwandfrei?
Falls ja, wird es problematisch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ipo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Ipo):
Daher könnte ich damit ja schonmal beweisen, dass diese Fehler nicht erst bei mir entstanden sind.

Stimmt. Und man würde damit beweisen, das die Mängel bereits in der Anzeige standen und dem Käufer hätten bekannt sein müssen, hätte er die Anzeige sorgfältig betrachtet.



Die Aussage beweist, das die die Verkäuferin die einwandfreie Funktion zugesichert hat.
Die große Frage: funktioniert die Kamera derzeit einwandfrei?
Falls ja, wird es problematisch ...
^

Jein. Der Fleck auf der Linse sieht auf dem Foto aus wie eine Lichtspiegelung und von einer kleinen Macke an der Linse kann ich ja nicht auf einen Sturz schließen, der den Einstellring so verbogen haben muss, dass dieser sich nicht mehr richtig drehen lässt oder?
Also die Kamera löst aus etc. und die Fotos sind gut. Jedoch lässt sich der Einstellring wie beschrieben, nur noch schwergängig drehen. Der Text in der Anzeige war folgender: "Verkaufe eine fast ohne Gebrauchsspuren befindliche Kamera. Alles funktioniert einwandfrei. Bildqualität befindet sich auf höchstem Niveau."

Alles funktioniert einwandfrei stimmt ja dann in dem Zusammenhang nicht. Auch bei der Kaufabwicklung im Chat hat der Verkäufer nochmals gesagt, dass alles einwandfrei ist. Und auf Bildern kann ich doch nicht darauf schließen, dass Teile an einem Gerät so stark verbogen sind, dass diese sich nur schwer drehen lassen (was sonst total einfach geht, habe ich extra im Laden nochmal getestet).

Habe die Fotos der Anzeige mal hier hochgeladen und die fehlerhaften Stellen markiert. Der Kratzer auf dem Display wurde weder erwähnt, noch ist er auf Fotos zu erkennen.

http://prntscr.com/ofg2sm

-- Editiert von Ipo am 15.07.2019 22:14

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ipo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):


Zitat:
würde ich jedem Vk raten, der sich hier meldet und sagt, dass der Käufer behauptet, die Ware wäre defekt.

Ich behaupte nicht, dass die Ware gänzlich kaputt wäre. Sondern lediglich, dass die Ware nicht in dem angegebenen Zustand angekommen ist.

Zitat:
Eigentlich wollte ich auf Threads nicht mehr antworten, die nicht mind. 4-stellige Beträge aufweisen.

Danke trotzdem. 300€ sind für mich viel Geld.


Zitat:
Was sollen die machen? Deine Kamera reparieren? Tun die nicht. Die jagen Verbrecher und erhalten die öffentliche Ordnung. Deine Kamera und die bevorstehenden Streitigkeiten sind nicht deren Aufgabe

War ja nur eine Frage. Wusste nicht, ob sowas dann bereits als unter Betrug oder was auch immer fallen fallen würde/könnte.

Auf den Rest gehe ich jetzt nicht ein, da ich lediglich nach Hilfe fragen wollte, weil ich in dem Bereich keine Ahnung habe.

-- Editiert von Ipo am 15.07.2019 22:29

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3096x hilfreich)

Die Bilder zeigen zumindest eine vorhandene Beschädigung und der Verkäufer schreibt "eine fast ohne Gebrauchsspuren befindliche Kamera. Alles funktioniert einwandfrei. Bildqualität befindet sich auf höchstem Niveau."

Soweit scheint es ja korrekt beschrieben zu sein. FAST OHNE ist halt nicht "ganz ohne" und funktionieren tut das gute Stück ja. Nur halt nicht so bequem. Und die Bilder sind auch gut....

Ich sehe da auch keine großen Chancen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ipo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Die Bilder zeigen zumindest eine vorhandene Beschädigung und der Verkäufer schreibt "eine fast ohne Gebrauchsspuren befindliche Kamera. Alles funktioniert einwandfrei. Bildqualität befindet sich auf höchstem Niveau."

Soweit scheint es ja korrekt beschrieben zu sein. FAST OHNE ist halt nicht "ganz ohne" und funktionieren tut das gute Stück ja. Nur halt nicht so bequem. Und die Bilder sind auch gut....

Ich sehe da auch keine großen Chancen.


Hmm Okay. Gebrauchsspuren wären für mich zum Beispiel der Kratzer. Dadurch wird die Funktion der Kamera ja nicht eingeschränkt.
Alles funktioniert einwandfrei ist für mich nicht gegeben, wenn der Drehring zum feinjustieren klemmt, weil die Kamera vermutlich mal heruntergefallen ist. Und wenn dem so sei, müsste das nicht angegeben werden?

Wie sieht das mit Gewährleistungsansprüchen beim Privatkauf aus?

-- Editiert von Ipo am 16.07.2019 10:27

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 330x hilfreich)

Kratzer auf dem Display halte ich, je nach "schwere" für einen zu vernachlässigenden Ansatzpunkt.
Die Kamera war "fast ohne Gebrauchsspuren", also hat sie ein paar Gebrauchsspuren. Kratzer auf dem Display sind da mit das erste, was dem durchschnittlichen Menschen wohl auffällt. Die Macke auf dem Einstellring, welche ggf. als solche hätte erkannt werden können, ebenfalls.
Das kommt jetzt ein bisschen drauf an, wie ausgeprägt die Kratzer sind (ist aber leider immer subjektiv) und in welchem Zustand die Kamera sonst war (Alter, Preisklasse etc.). Kurzum: Bilden derartige Schäden den Durchschnitt dieser Kamera ab, oder ist sie "defekter" als man hätte erwarten können.

Einen Ansatzpunkt sehe ich in der schwergängigen Mechanik. Aber auch das ist eher eine wischiwaschi-Angelegenheit und mehr eine Komforteinbuße, als ein wirklicher Mangel. Ob das Gericht/ein Gutachter das im Fall der Fälle als Mangel ansieht, würde ich zumindest mal hinterfragen wollen. Dann stünde noch die Frage im Raum, inwieweit dieser Mangel wertbeeinflussend ist. Wichtig bei einer Kamera ist ja zunächst mal, dass sie tolle Bilder knipst.

Im Sinne des geringen Betrages (300€) und eines fraglichen Ausgangs, würde ich es dabei belassen und kein Geld vorauslegen. Wäre mir zu unsicher. Ich würde maximal ein Einschreiben an den Verkäufer senden und Nachbesserung bzw. Rückabwicklung fordern. Wenn er dann nicht reagiert, würde ich es als Lehrgeld abschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ipo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Kratzer auf dem Display halte ich, je nach "schwere" für einen zu vernachlässigenden Ansatzpunkt.
Die Kamera war "fast ohne Gebrauchsspuren", also hat sie ein paar Gebrauchsspuren. Kratzer auf dem Display sind da mit das erste, was dem durchschnittlichen Menschen wohl auffällt. Die Macke auf dem Einstellring, welche ggf. als solche hätte erkannt werden können, ebenfalls.
Das kommt jetzt ein bisschen drauf an, wie ausgeprägt die Kratzer sind (ist aber leider immer subjektiv) und in welchem Zustand die Kamera sonst war (Alter, Preisklasse etc.). Kurzum: Bilden derartige Schäden den Durchschnitt dieser Kamera ab, oder ist sie "defekter" als man hätte erwarten können.

Einen Ansatzpunkt sehe ich in der schwergängigen Mechanik. Aber auch das ist eher eine wischiwaschi-Angelegenheit und mehr eine Komforteinbuße, als ein wirklicher Mangel. Ob das Gericht/ein Gutachter das im Fall der Fälle als Mangel ansieht, würde ich zumindest mal hinterfragen wollen. Dann stünde noch die Frage im Raum, inwieweit dieser Mangel wertbeeinflussend ist. Wichtig bei einer Kamera ist ja zunächst mal, dass sie tolle Bilder knipst.

Im Sinne des geringen Betrages (300€) und eines fraglichen Ausgangs, würde ich es dabei belassen und kein Geld vorauslegen. Wäre mir zu unsicher. Ich würde maximal ein Einschreiben an den Verkäufer senden und Nachbesserung bzw. Rückabwicklung fordern. Wenn er dann nicht reagiert, würde ich es als Lehrgeld abschreiben.


Vielen Dank für die Antwort. Um die Kratzer geht es mir ja auch gar nicht. Das sehe ich wie gesagt auch selbst als Gebrauchsspuren an. Ich würde am liebsten auch gar nicht so ein Fass aufmachen. Habe dem Verkäufer ja auch schon geschrieben, dass ich einfach nur gerne die Kamera zurückschicken würde und dafür mein Geld bekomme. Aber da kommt keine Antwort.
Naja. Der Einstellring dient ja schon zur Bedienung und Justierung der Kamera und wie sich das mit der ablösenden Folie auf der Linse verhält kann ich natürlich jetzt noch nicht beurteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Fluor18
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
würde ich jedem Vk raten, der sich hier meldet und sagt, dass der Käufer behauptet, die Ware wäre defekt.
...
Da die Adresse bekannt ist, kannst du dem Verkäufer deinen Wunsch nach Rückabwicklung mit einer ordentlichen Frist (mind. 14 Tage zzgl. Postlaufzeit) per Einschreiben zukommen lassen. Die Dullikommunikation über die Plattform ist für die Füße.
...
Relativ schlecht
...
Eigentlich wollte ich auf Threads nicht mehr antworten, die nicht mind. 4-stellige Beträge aufweisen.
...
Was sollen die machen? Deine Kamera reparieren? Tun die nicht. Die jagen Verbrecher und erhalten die öffentliche Ordnung. Deine Kamera und die bevorstehenden Streitigkeiten sind nicht deren Aufgabe
...
Du kannst doch dein Geld ausgeben wofür du möchtest....


@radfahrer999: also wirklich... du gibst hier den übermäßig Informierten und lässt dabei durchblicken dass du selbst in vergleichbarer Situation das Handtuch werfen würdest? ^^
...achja, erst ab 1000€ wird es für den Radler interessant.... für mich entsteht dabei unweigerlich die Assoziation eines Opel Kadett Fahrers mit Porsche-kappe :D :P

ich, sowie so ziemlicher jeder trifft früher oder später auf so einen ärgerlichen Kauf! Natürlich hast du das Recht UND gute Chancen das durch zu setzten. Es kommt halt immer darauf an wie weit du bereit bist zu gehen.
Spiele doch einfach alle Möglichkeiten aus, mit einer guten Portion Bluff (das Prozesskostenrisko eingehen will keiner, aber wie wahrscheinlich ist, dass es dazu kommt?!).
Stelle eine gut formulierte sachliche Forderung (14 Tage Frist), lass durchblicken dass sonst selbstverständlich ein Mahnbescheid folgt (ohne offensichtlich zu drohen) und komme nicht mit Anwalt oder Rechtsschutzversicherung (das lässt nur durchblicken dass du selber keine sichere Rechtsansicht hast und Hilfe brauchst (die u.U. unwirtschaftlich wäre)).
Ich bin Doktorand und verdiene dabei nicht annähernd genug um mir einen Zivilprozess leisten zu können, musste so einen aber auch noch nie führen, obwohl ich mir noch nie solche dreisten "Geschäfte" gefallen lassen habe ;)

Viel Erfolg!

-- Editiert von Fluor18 am 19.07.2019 20:52

-- Editiert von Fluor18 am 19.07.2019 21:13

0x Hilfreiche Antwort

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