Hallo erstmal,
zu allererst finde ich es toll, das es ein Forum gibt , wo sich Nutzer in Rechtsfragen informieren können.
Falls der Beitrag im falschen Forum liegen sollte, bitte verschieben.
Nun zu meinen Problem bzw. Frage.
Ich habe bei eine Firma X etwas bestellt. Die Ware (Handy) war jedoch defekt, ich habe sie binnen 14 Tagen Gewährleistung
zurückgeschickt d.h. 1 Tag später.Über ein Telefonat mit dem Verkäufer wurde mir versprochen das eine Bearbeitung der Sache 3-4tage dauert.Aber nach zwei Wochen hat sich nichts getan. Kein Geld und keine Umtausch der Ware in Sicht,obwohl der Händler zur Zeit die Ware im Angebot wieder hat. Unzählige Emails an Firma X und an den Händler geschickt, werden mehr oder weniger beantwortet, mit der Mitteilung das es noch dauern wird, und es im Moment noch keine Antworten gibt. Auch hat der Händler geantwortet, das er es binnen diese Woche fertig bekommt. Leider Fehlanzeige. Nun gibt es keine einzige Antwort mehr. Von beiden Seiten. Emails sowie Anrufe werden zur Zeit ignoriert.
Nun läuft meine Geduld auch langsam ab, deswegen meine Frage: Kann ich dann einfach der Bank den Auftrag geben das Geld einfach wieder zurück zu buchen, was mir abgezogen wurde? oder ist es nicht Rechtens? Ich hatte mich ja an alle Vertraglichen Bedingungen gehalten. Ab kommenden Montag sind es schon drei Wochen.
Wie ist also die Rechtslage?
Vielen Dank schon mal für die Antwort und Hilfe. Bin Student und schon am verzweifeln.
Liebe Grüße
Daniel
-----------------
""
Defekte Ware zurückgeschickt/Kein Umtausch/Geld
21. Januar 2012
Thema abonnieren
Frage vom 21. Januar 2012 | 09:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Defekte Ware zurückgeschickt/Kein Umtausch/Geld
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. Januar 2012 | 12:06
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39861x hilfreich)
quote:
Die Ware (Handy) war jedoch defekt, ich habe sie binnen 14 Tagen Gewährleistung zurückgeschickt d.h. 1 Tag später.
Auf gut deutsch, du hat es NICHT innerhalb der Frist von 14 Tagen zurückgesendet ...
Was für eine ominöse 14 Gewährleistung Frist ist das überhaupt? Die gesetzliche Gewährleistung geht in der Regel über 2 Jahre.
quote:
Ich habe bei eine Firma X etwas bestellt.
...
Unzählige Emails an Firma X und an den Händler geschickt,
Absolut unklar, wo kommt plötzlich der Händler her? In welchem Verhältnis steht Firma X zum Händler???
Generell gilt:
Man nuss den Verkäufer in Verzug zu setzen.
Man sendet ein Einschreiben-Rückschein in dem man zur Erstattung des bereits gezahlten Betrages auffodert.
Dafür setzt man eine Frist nach Datum bestimmt (von 20-25 Tagen).
Für den fruchtlosen Fristablauf kündigt man die Einleitung juristischer Schritte zur Durchsetzung der Ansprüche an.
Die Forderung von Schadensersatz behält man sich ausdrücklich vor.
Ist die Frist ergebnislos verstrichen, gibt man das ganze an einen Anwalt, der sich dann mit dem widerspenstigen Vertragspartner beschäftigt ...
Das geht zum Beispiel gleich hier nebenan:
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und jetzt?
Schon
268.156
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten