Guten Tag
Ich habe mir eine Jacke bei Ebay gekauft. Diese wurde mir als Neuwertig Angeboten als diese jedoch bei mir Ankam wahr diese Verwaschen und Defekt. Ich habe daraufhin Pypal eingeschaltet woraus diese von mir ein Gutachten haben möchten dies sehe ich aber nicht ein auch noch zu Bezahlen. Der Verkäufer weigert sich mir mein Geld zurück zu Erstatten.
Habe ich die Möglichkeit einen Anwalt mit dieser sache zu Beauftragen und werden diese Kosten den Verkäufer berechnet?
Oder soll ich lieber gleich bei der Polizei eine Anzeige aufgeben?
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Defekten Artikel Erhalten
24. Dezember 2012
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Frage vom 24. Dezember 2012 | 09:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Defekten Artikel Erhalten
#1
Antwort vom 24. Dezember 2012 | 10:19
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4894x hilfreich)
quote:
von fb356463-42 am 24.12.2012 09:49
Ich habe daraufhin Pypal eingeschaltet woraus diese von mir ein Gutachten haben möchten dies sehe ich aber nicht ein auch noch zu Bezahlen
Dann wird dir wohl Paypal nicht helfen wollen
quote:
von fb356463-42 am 24.12.2012 09:49
Der Verkäufer weigert sich mir mein Geld zurück zu Erstatten.
Ist auch imho korrekt, du hast primär Anspruch auf eine intakte Ware, so wie sie im Auktionstext beschrieben wurde; so wie du sie gekauft hast.
quote:
von fb356463-42 am 24.12.2012 09:49
Habe ich die Möglichkeit einen Anwalt mit dieser sache zu Beauftragen und werden diese Kosten den Verkäufer berechnet?
Auch hier musst du in Vorleistung treten. Du möchtest was, also muss du es auch bezahlen.
quote:
von fb356463-42 am 24.12.2012 09:49
Oder soll ich lieber gleich bei der Polizei eine Anzeige aufgeben?
Es geht hier u eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Dafür ist die Polizei nicht zuständig!
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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "
#2
Antwort vom 24. Dezember 2012 | 10:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
quote:von fb356463-42 am 24.12.2012 09:49
Habe ich die Möglichkeit einen Anwalt mit dieser sache zu Beauftragen und werden diese Kosten den Verkäufer berechnet?
Auch hier musst du in Vorleistung treten. Du möchtest was, also muss du es auch bezahlen.
Ja aber diese kosten kann ich dann vom Verkäufer zurückverlangen oder?
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#3
Antwort vom 24. Dezember 2012 | 10:55
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4894x hilfreich)
quote:
von fb356463-42 am 24.12.2012 10:34
Ja aber diese kosten kann ich dann vom Verkäufer zurückverlangen oder?
Du kannst nicht wegen jeder pipifax-Geschichte gleich zum Anwalt rennen und dann meinen dass der andere das dann zahlt. Du musst als erstes den VK wirksam in Verzug setzen und ihm nachweislich (Einschreiben Rückschein) eine angemessene Frist setzen (2 Wochen zzgl. Postlaufzeit) um die Nachbesserung vorzunehmen. Erst wenn der Verkäufer in Verzug ist kannst du einen Anwalt beauftragen und später versuchen deine Anwaltsosten ihm gegenüber geltend machen.
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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "
-- Editiert radfahrer999 am 24.12.2012 10:56
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