Defekter Laptop- Retoure mit Sachmangel

8. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Pauljura
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Defekter Laptop- Retoure mit Sachmangel

Ich habe mir am 21.12.2008 einen Laptop bei einem Online- Händler bestellt und diesen am 23.12.2008 erhalten (per Nachnahme bezahlt). Nach einigen Tagen hat sich herausgestellt, dass einige CDs beim Laufwerk nicht lesbar waren. Stattdessen hat das DVD Laufwerk komische Geräusche gemacht und dann gesagt, dass sich keine CD im Laufwerk befindet. Davon waren 2 CDs selbstgebrannte (auf unterschiedlichen Geschwindigkeiten [langsam / schnell] gebrannt) und eine CD war die 4. CD einer Spielesoftware. Alle CDs befanden sich in sehr gutem Zustand und waren auch auf 2 anderen Computern im Laufwerk ohne Probleme lesbar. Zwar hat das Laufwerk andere CDs ohne Probleme gelesen, aber manche konnte es einfach nicht erkennen. Ich habe dies als Sachmangel identifiziert und es dem Händler zurück geschickt. Gerade habe ich eine Email erhalten, dass keine Probleme mit dem Laufwerk identifiziert werden konnten vom Händler und sie mir das Gerät per Retoure zurück senden wollen.
Es ist für mich problematisch wenn manche CDs nicht am Laufwerk lesbar sind und ich empfinde dies als deutlichen Sachmangel. Der Käufer hat allerdings Anspruch auf eine Kaufsache frei von Sachmängeln und daher empinde ich es als nicht gerecht dass ich nun den Laptop wieder zurück bekomme.

Liege ich richtig damit wenn ich sage, dass eine originale CD in sehr gutem Zustand, die auf anderen Computern ohne Probleme lesbar ist, auch im Laptop lesbar sein sollte? Anderenfalls ist es doch klar ein Sachmangel (nach allgemeiner Verkehrsauffassung?).

Ich hoffe auf baldige Nachricht und danke schonmal im Voraus.

-- Editiert von Pauljura am 08.01.2009 16:15

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Habe den anderen Thread vor ein paar Tagen auch gelesen und irgendwie hatte man da schon das Gefühl, dass das eine schwere Geburt werden würde, wenn der Händler im Vorfeld es schon kompliziert macht.

Die Frage ist, ob tatsächlich ein Sachmangel vorliegt oder nicht - Soll-Zustand - Ist-Zustand. Und die Frage wird nicht so leicht zu beantworten sein.

Tatsache ist: Das DVD Laufwerk ist nicht mangelhaft in dem Sinn, dass es überhaupt nicht funktioniert. Die meisten DVDs und CDs werden anscheinend problemlos abgespielt, einige eben nicht.

Muss ein DVD-Laufwerk alles schlucken und abspielen, was ihm angeboten wird?

Eigentlich wäre es wünschenswert, aber es wäre auch der Idealzustand, der in vielen Fällen Wunschdenken ist, ansonsten gäbe es nicht diese vielen Hilfeseiten im Netz, wo darüber berichtet wird, dass es Probleme ohne Ende gibt. Vielfach können diese auch nicht gelöst werden. Tatsache ist: Viele Laufwerke schlucken noch lange nicht alles, mit bestimmten DVDs und CDs gibt es je nach Hersteller der Silberlinge eben diese Probleme, wobei natürlich selbst gebrannte eine Wissenschaft für sich sind. Bei Laufwerken von namhaften Herstellern ist auch meistens angegeben, welch DVD und CD Marken geeignet sind und welche nicht, weil sie nicht der Norm entsprechend oder einfach inkompatibel zu diesem Gerät sind.

Jetzt sind diese frickeligen Laptop DVD Laufwerke ohnehin oft ausgesprochene Nervtöter, insbesondere dann, wenn es Billigprodukte für ein paar Euro sind, die meisten haben diese Erfahrungen.

Würde versuchen festzustellen, ob es sich um ein Laufwerk eines Markenherstellers handelt oder nicht. Sollte sich aus dem Windows-Gerätemanager ergeben, wenn nichts in der Bedienungsanleitung steht.

Es wäre dann im Web zu checken, ob speziell mit diesem Laufwerk Probleme bekannt sind, das wäre ein Indiz dafür, dass dieses Laufwerk besonders empfindlich ist oder eine nicht besonders wirksame Fehlerkorrektur hat oder was auch immer. Ein Austausch würde nichts bringen. Wenn es ein No Name Produkt ist, fällt diese Prozedur natürlich flach. Jedenfalls wird man nicht so ohne Weiteres eine Mangelhaftigkeit nachweisen können, wenn der eine oder andere Silberling aus dem eigenen Besitz nicht abgespielt wird.
-------------------------------------

Nach § 476 BGB besteht eine Vermutung zugunsten des Verbrauchers dafür, dass der Mangel bei Gefahrenübergang vorhanden war. Diese Vermutung kann der Verkäufer widerlegen, das heißt Beweis anzutreten. Wenn er hier einfach behauptet, das Laufwerk würde funktionieren, ist das Lichtjahre von einem Beweis entfernt. Insbesondere weiß man überhaupt nicht, was er wie getestet hat, ein Werkstattbericht wäre hilfreich, wenn es einen solchen überhaupt gibt. Vielleicht hat er sich darauf beschränkt, einige Referenz-CDs oder DVDs einzulegen und die wurden gespielt.

Auskunft geben könnte eine Gutachter...

Was nützt es? Der Verkäufer wird sich quer stellen. Alles deutet daraufhin, dass man seine Rechte (?) gerichtlich wird durchsetzen müssen.

-- Editiert von bogus1 am 09.01.2009 09:44

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pauljura
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Interessante dabei ist, dass das Laufwerk nicht nur bestimmte Marken einiger Silberlinge nicht abspielt, sondern scheinbar nach Lust und Laune bestimmte CDs einfach nicht akzeptieren will. Ich besitze eine Software, welche aus 4 CDs besteht. Während der Installation kam dann bei 76 % Installationsstatus dass ich die 4. CD einlegen soll. Es ist anzumerken, dass sich alle CDs in gleichem sehr gutem Zustand befanden. 3/4 CDs erkannte das Laufwerk problemlos, nur bei der 4. hatte es dann Probleme. Die CD konnte einfach nicht erkannt werden. Der Clou dabei ist, dass diese CDs ja nun alle vom selben Hersteller kommen und gleichzeitig alle ungefähr in gleicher Qualität liegen, sodass eigentlich keine Probleme auftauchen müssten.

Die Idee mit dem Gutachter hatte ich in Anbetracht der Tatsachen ebenfalls, nur weiß ich nicht was ein Gutachten vorläufig kosten würde und ob es sich lohnt. Letztendlich ist es grenzwertig, da ich nicht sicher bin ob dieses Problem nach allgemeiner Verkehrsanschauung einen Sachmangel kennzeichnet. Für mich als Verbraucher stellt es eine starke Beeinträchtigung dar dass originale Software die eigentlich laufen müsste nicht gelesen werden kann. Ich bin nun ratlos wie ich weiter verfahren soll, da eine finanzielle Belastung entsteht wenn ich kein Recht vor dem Gericht bekomme, allerdings meiner Auffassung nach deutlich ein Sachmangel vorliegt. Vielleicht gibt es ja einen Anwalt, der einen solchen Fall bereits hatte und seine Erfahrungen berichten kann. Ich bin für jede Hilfe dankbar.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Knopfdruck
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 20x hilfreich)

Es mag sich hier um den Dreh vieler Onlineverkäufer handeln:
Der Fehler wird behoben (hier Austausch des Laufwerks), gleichzeitig wird dem Käufer mitgeteilt, es sei kein Fehler feststellbar.
Dies dient der Vermeidung eines Austauschanspruchs des Käufers, wenn sich während des Gewährleistungszeitraums weitere Fehler am Gerät einstellen sollten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.588 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen