Defektes Bauteil

20. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Cosmo2k16
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Defektes Bauteil

Hallo zusammen,

ich habe in einem Online Shop 3 Bauteil für je 2€ + 6€ Versandkosten DHL gekauft. Nach dem auspacken bemerkte ich sofort das ein Bauteil Defekt war. Ich habe mich unverzüglich per Mail mit einen Foto an den Shop gewendet und den Mangel angezeigt.
Der Shop bestand darauf die defekte Ware selber zu begutachten, also hab ich das ganze per DHL zurück geschickt.

Der Händler will kein Ersatz Liefern mit der Begründung das ich das ganze kaputt gemacht hätte, was aber nicht stimmt. Das Bauteil war bereits beim Auspacken defekt.

Was kann ich jetzt machen? Wer zahlt die mir bis jetzt entstanden Rücksendekosten?

MfG

Lars

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cosmo2k16
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

kann den keinen was dazu schreiben?

MfG

Lars

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 895x hilfreich)

.
Was soll man da schreiben?

Keiner weiss um was für ein Bauteil es sich handelt.
Wie kann diese Bauteil kaputt gehen? War es ausreichend verpackt?
Könnte es auf dem Transportweg kaputt gegangen sein oder ist dies ausgeschlossen? etc.




Zitat (von Cosmo2k16):
Der Händler will kein Ersatz Liefern mit der Begründung das ich das ganze kaputt gemacht hätte,



Das müsste der Händler im Zweifel beweisen.





gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15522 Beiträge, 8981x hilfreich)


Es geht doch um den Gegenwert eines belegten Brötchens.
Da lohnt es sich nicht zu streiten, weil ein Rechtsstreit in Deutschland immer noch schriftlich (mit richtiger Post, nicht per Mail) geführt wird. Allein das Porto für eine ordnungsgemäße Inverzugsetzung (was einen Rechtsstreit überhaupt erst ermöglichen würde) übersteigt doch den Wert der Ware.
-> Angelegenheit vergessen, nächstes Mal woanders kaufen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cosmo2k16
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erst einmal danke für die Antworten.

Also bei den Bauteilen handelt es sich um Verteilerklemmen für eine Elektro Unterverteilung. Bei der defekten Klemme war der Haltepin abgebrochen wodurch die Klemme nicht ordnungsgemäss befestigt werden kann. Alle drei Klemmen wurden in einer Versandtasche verschickt, nicht in einem Karton. Der Haltepin wird höchstwahrscheinlich beim Transport abgebrochen sein.

Mir ist auch bewusst das die 2 € Warenwert in keinem Verhältnis zu dem Aufwand stehen. Das war dem Händler ja auch egal als er auf seinem Recht bestand die Klemme selber begutachten zu können trotz Fotos per Mail.

Auf meine Einwand hin das die Versandkosten für die Rücksendung doch in keinem Verhältnis stehen würden bekam ich als Antwort: "Mag sein aber das ist mein Recht und ausserdem würde das Finanzamt auch keinen unterschied machen ob etwas 2€ oder 200€ kosten würde."

Dem Händler war ja schon im Vorfeld klar das er die Reklamation ablehnt. Immer erst ablehnen und dann mal gucken was passiert!

Das einzig gute an der Sache ist das ich mich ein bisschen in das Thema Gewährleistung eingelesen habe.

Mal angenommen ich würde das ganze zur Prinzipsache machen, wie müsste ich weiter vorgehen und welche Erfolgschance hätte ich?

Mein Vorschlag wäre es:
1. Den Händler auffordern zur Nacherfüllung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung (neu Lieferung), mit einer Frist von 10 Tage.
2. Nach Ablauf der 10 Tage das ganze noch einmal als Mahnung.
3. Das ganze einem Anwalt übergeben.

Wer müsste die ganzen Kosten übernehmen?

MfG

Lars

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114620 Beiträge, 39022x hilfreich)

Zitat (von Cosmo2k16):
Wer müsste die ganzen Kosten übernehmen?

Du höchstwahrscheinlich, denn der Verkäufer würde wohl mangels Zustellnachweis behaupten können keine Mitteilung erhalten zu haben.
Oder man hat keine Frist nach Datum gesetzt, dann leistet er unter Umständen noch während des Verfahrens schuldbefreiend.

Das Problem: in beiden Fällen war er nicht in Verzug, eine Klage war daher nicht geboten, alle Kosten fallen dem Kläger zur Last.


Also: vorbeugen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 256.066 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
103.857 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen