Defektes Gerät gekauft - Widerrufsrecht ?

16. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
OS92
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Defektes Gerät gekauft - Widerrufsrecht ?

Hallo,

Ich brauche dringend Ihre Hilfe.
Ich habe ein Olkessel im Internet gekauft.
Die Ware ist gekommen, der Monteur wollte es montieren und es reagiert nicht auf Strom.
Also laut meines Monteur ist defekt gekommen.

Ich habe noch Widerrufsrecht (es ist mir noch ein paar Tagen von die gesetzliche 14 geblieben).
Kann ich den Artikel ganz normal abgeben oder umtauschen aufgrund des Defektes ?
Ist der Verkäufer dann verpflichtet mir es umzutauschen oder Geld zuruckzugeben ?
Oder deshalb, dass es defekt ist kann ich es nur reklamieren (also zuruckschicken und dann läuft den Reklamationprozess ab ) ?



Bitte um Ihre Hilfe ! ;)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Du hast die Wahl. Entweder du widerrufst, wenn du generell nicht mehr am Gerät interessiert bist, oder du verlangst Nacherfüllung, wenn du das Gerät behalten willst. Praktisch könntest du natürlich auch widerrufen und dann neu bestellen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
OS92
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok,

noch eine Frage.
Ich habe es am 01.12.18 bestellt und am 03.12.2018 am Nachmittag erhalten.
Der Widerrufsrecht beträg 14 Tage.
Also gilt es bis 17.12.2018 bis Nachmittag, wo mir der Kurier es gegeben hat oder allgemein bis 17.12.2018 einschliesslich ?

PS. Deshalb ich uberlege, ob jetzt ein Widerruf machen(deshalb dass morgen abläuft) und gleichzeitig als Alternativ ein Umtausch vorschlagen (die beste Losung fur mich). So bin ich an der sicheren Seite ?

-- Editiert von OS92 am 16.12.2018 19:06

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von OS92):
Also gilt es bis 17.12.2018 bis Nachmittag, wo mir der Kurier es gegeben hat oder allgemein bis 17.12.2018 einschliesslich ?
Bis 24:00 Uhr.

Zitat (von OS92):
Deshalb ich uberlege, ob jetzt ein Widerruf machen(deshalb dass morgen abläuft) und gleichzeitig als Alternativ ein Umtausch vorschlagen (die beste Losung fur mich). So bin ich an der sicheren Seite ?


Die Frage wurde doch schon beantwortet:
Zitat (von Droitteur):
Entweder du widerrufst, wenn du generell nicht mehr am Gerät interessiert bist, oder du verlangst Nacherfüllung, wenn du das Gerät behalten willst.


Die Sicherheit (Deine Sicherheit) ändert sich dadurch nicht.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von OS92):
Ich habe es am 01.12.18 bestellt und am 03.12.2018 am Nachmittag erhalten.
Der Widerrufsrecht beträg 14 Tage.
Also gilt es bis 17.12.2018 bis Nachmittag, wo mir der Kurier es gegeben hat oder allgemein bis 17.12.2018 einschliesslich ?


Die Frage verdeutlicht, daß der Verkäufer kaum der gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen sein kann, klar und unmißverständlich darüber zu informieren, zu welchem Zeitpunkt die Widerrufsfrist endet.

( Der deutsche Gesetzgeber hat erklärt, daß jedenfalls mit Verwendung des amtlichen Belehrungsmusters für den Verkäufer die Gefahr gebannt ist, daß aufgrund unklarer Information die Widerrufsfrist nicht (ab-)zulaufen beginnen, und das Widerrufsrecht dadurch ein Jahr lang fortbestehen könnte.

Amtliche Muster-Widerrufsbelehrung:
"Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen."

Für den Fristbeginn ist das Ereignis "Warenerhalt" entscheidend:

§ 356 BGB :
Die Widerrufsfrist beginnt ... sobald der Verbraucher ... die Waren erhalten hat.
Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher [ ordnungsgemäß ] unterrichtet hat.

§ 187 BGB
Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.

§ 188 BGB
Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist.

§ 193 BGB
Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

Beispiel:
Widerrufsfrist: 14 Tage
Zeitpunkt des Erhalts der Waren (zusammen mit einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung) :
Samstag, 1.12.2018, 15:10 Uhr

Bei der Fristberechnung wird der 1.12. nicht mitgerechnet.
Erster Tag der Frist: Sonntag, 2.12.
Letzter Tag der Frist: Samstag 15.12. ---> Fristende am nächsten Werktag = 17.12.
Fristende: Montag, 17.12., 23:59:59

Amtliche Belehrung:
"Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat."

Zeitpunkt des Warenerhalts: Samstag 1.12.2018, 15:10
Vierzehn Tage ab Samstag, dem 1.12. = Freitag, der 14.12.

Dabei läßt die amtliche Belehrung noch im Unklaren, daß die Frist mit dem Tagesablauf endet, wobei in der Information über den Fristbeginn ein Zeitpunkt ( Inbesitznahme der Waren ) erwähnt wird.

RK

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