Defektes Notebook - Reparatur oder Umtausch - Gewährleistung oder Garantie

13. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
DaSch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Defektes Notebook - Reparatur oder Umtausch - Gewährleistung oder Garantie

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage.

Nur mal angenommen, ein Freund von mir kauft sich ein Notebook. Das Notebook geht innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf kaputt, allerdings nach den ersten 6 Monaten. Dieses Notebook wird nun zur Herstellerfirma geschickt um die Garantie in Anspruch zu nehmen und das Gerät reparieren zu lassen. Dies gelingt allerdings nicht. Das Gerät wird insgesamt drei mal zum Hersteller gesandt und es ist danach immer noch defekt.

Besteht hier das Recht ein Austauschgerät zu erhalten? Kann das Gerät danach zum Händler gesandt werden um die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, bzw. ist durch die Reparatur des ein Gewährleistungsanspruch gegeben?

Wie ist weiter zu verfahren. Besteht die einzige Möglichkeit das Gerät in Ordnung zu bringen in der weiteren Einsendung zur Reparatur oder gibt es noch andere Möglichkeiten.

Ich bedanke mich


PS: Ich habe bei der Internetsuche zu dem Thema viel zur Verlängerung der Gewährleistungsfrist gefunden. Kommt die hier zum tragen, bzw. kann das Gerät nun im Gewährleistungsrahmen wieder an den Händler gesandt werdenß

Danke noch einmal

-- Editiert von dasch am 13.06.2008 12:14:38

Probleme nach Kauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mavina
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 14x hilfreich)

was steht denn in den garantieleistungen?

also mit der gewährleistung wäre es meiner meinung nach schwieriger, da du nun beweisen müsstest, dass der fehler schon beim kauf vorhanden war. ich weiß ja nicht, welches teil kaputt ist, aber evtl. würde man sonst mit unsachgemäßem gebrauch oder so argumentieren.
(wenn du es aber kannst, sieht das ganze wieder ganz anders aus)

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