Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage.
Nur mal angenommen, ein Freund von mir kauft sich ein Notebook. Das Notebook geht innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf kaputt, allerdings nach den ersten 6 Monaten. Dieses Notebook wird nun zur Herstellerfirma geschickt um die Garantie in Anspruch zu nehmen und das Gerät reparieren zu lassen. Dies gelingt allerdings nicht. Das Gerät wird insgesamt drei mal zum Hersteller gesandt und es ist danach immer noch defekt.
Besteht hier das Recht ein Austauschgerät zu erhalten? Kann das Gerät danach zum Händler gesandt werden um die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, bzw. ist durch die Reparatur des ein Gewährleistungsanspruch gegeben?
Wie ist weiter zu verfahren. Besteht die einzige Möglichkeit das Gerät in Ordnung zu bringen in der weiteren Einsendung zur Reparatur oder gibt es noch andere Möglichkeiten.
Ich bedanke mich
PS: Ich habe bei der Internetsuche zu dem Thema viel zur Verlängerung der Gewährleistungsfrist gefunden. Kommt die hier zum tragen, bzw. kann das Gerät nun im Gewährleistungsrahmen wieder an den Händler gesandt werdenß
Danke noch einmal
-- Editiert von dasch am 13.06.2008 12:14:38
Defektes Notebook - Reparatur oder Umtausch - Gewährleistung oder Garantie
13. Juni 2008
Thema abonnieren
Frage vom 13. Juni 2008 | 11:59
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Defektes Notebook - Reparatur oder Umtausch - Gewährleistung oder Garantie
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. Juni 2008 | 14:58
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 14x hilfreich)
was steht denn in den garantieleistungen?
also mit der gewährleistung wäre es meiner meinung nach schwieriger, da du nun beweisen müsstest, dass der fehler schon beim kauf vorhanden war. ich weiß ja nicht, welches teil kaputt ist, aber evtl. würde man sonst mit unsachgemäßem gebrauch oder so argumentieren.
(wenn du es aber kannst, sieht das ganze wieder ganz anders aus)
Und jetzt?
Schon
266.511
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
24 Antworten
-
1 Antworten