Dell verweigert Garantieleistung.

10. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
wahnfried
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Dell verweigert Garantieleistung.

Vor ca. 6 Monaten habe ich bei DELL ein Notebook Inspiron für ca. 1.450,- EUR gekauft.
Mir fiel Anfangs eine kleine Naht an der Vorderseite auf, die ich zunächst für schlechte Verarbeitung hielt und ignorierte. Diese Unregelmäßigkeit hat sich mittlererweile zu einem Riß erweitert, zwar nur ca. 1 cm, aber störend und möglicherweise stetig wachsend.
Das Notebook hat nie das Haus verlassen und wurde von mir stets wie ein rohes Ei behandelt. Es liegt also eindeutig ein Materialfehler vor.
Ich schilderte diesen Vorfall Dell incl. Foto(http://img392.imageshack.us/img392/1231/dellriss8px.jpg). Man bot mir 100,- EUR Entschädigung an, die ich ablehnte da ich auf eine Reparatur bestand.
Als Antwort kam: 'die Gutschrifft wurden Ihnen aus Kulanz angeboten. Den PC haben Sie schon vor einem halben Jahr bekommen und somit haben jetzt keinen Anspruch an einen Austausch oder Reparatur. Sie können die Eratzteile nachbestellen und austauschen oder die Gutschrifft annehmen.'

Die Garantie läuft noch 6 Monate. Ich bin in der Rechtsschutz.
Sollte ich zum Anwalt gehen und kann ich Deckung der Versicherung erwarten?

-- Editiert von wahnfried am 10.01.2006 18:33:51

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wahnfried
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Nachdem ich hier etwas recherchiert habe, suchte ich die Rechnung nochmal raus.
Gekauft habe ich den Laptop am 21.06.05, reklamiert habe ich per email am 29.12.05.

Habe ich da vielleicht die entscheidende 6-Monatsfrist um wenige Tage verpasst? Gibt es trotzdem realistische Möglichkeiten?

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#2
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Die Garantie läuft ein Jahr ?

Falls nicht,sind Sie jetzt in der Beweislast das der Riss bereits zu Anfang bestand.

Immer gleich reklamieren,wenn ein Mangel auftritt! Das ist sehr wichtig.

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#3
 Von 
wahnfried
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, Garantie läuft 1 Jahr.
Bin ich dem zufolge also nicht in der Beweispflicht?

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#4
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
wahnfried
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Über das Thema würde ich dann am liebsten mal mit dem Anwalt sprechen.
Ich WEISS halt, dass der Riss durch normalen Betrieb entstanden ist. Von daher sträuben sich mir die Haare, bei dem Gedanken, mich mit 100,- EUR abspeisen zu lassen.

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#6
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Sie wollen nach 1/2 Jahr einen Riss im Gehäuse als Materialfehler deklarieren? Das zu beweisen würde an ein Wunder grenzen.

Es ist erstaunlich, dass Dell hier überhaupt Kulanz zeigt und Ihnen 100,-- Euro anbietet, heißt, dass diese Firma empfehlenswert ist.

Ohne hier Gesetzestexte zu studieren, dürfte klar sein, dass - so es Materialfehler ist - Sie diesen sofort hätten reklamieren müssen.

Von daher handelte Dell "über" korrekt. Sie haben keinerlei Ansprüche.

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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#7
 Von 
wahnfried
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

'Ohne hier Gesetzestexte zu studieren, dürfte klar sein, dass - so es Materialfehler ist - Sie diesen sofort hätten reklamieren müssen.'

Tja, das war für den Laien schwerlich als solcher erkennbar. Ich hielt es für eine Naht, die zwangsläufig entsteht, wenn man eine Leiste aufklebt. Durch das "weiterarbeiten" des Risses wurde mir dann klar, dass es keine Naht sondern ein defekt ist.

Vielleicht habe ich hier eine getrübte Rechtsauffassung.

-- Editiert von wahnfried am 11.01.2006 10:13:42

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#8
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Aber Sie haben den Fehler als "Laie" 1/2 Jahr später als solchen identifiziert????

ZU: "Vielleicht habe ich hier eine getrübte Rechtsauffassung"

Wird so sein, denn rein rechtlich gesehen müssen Sie nach der doch erheblichen Zeit beweisen, dass es von Anfang an so war.




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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#9
 Von 
wahnfried
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

'Wird so sein, denn rein rechtlich gesehen müssen Sie nach der doch erheblichen Zeit beweisen, dass es von Anfang an so war.'

Für was ist eigenlich eine 1-Jahres-Garantie nutze, wenn dadurch nur Mängel abgedeckt sind, die bereits bei der Auslieferung vorhanden waren UND auch sofort erkannt wurden?

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#10
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Garantie ist schon eine Funktionsgarantie,allerdings wird Dell behaupten das der Riss durch unsachgemässe Benutzung,also Sturz,z.B.,entstanden ist.

Sie müssten jetzt über einen Gutachter den Beweis erbringen das dem nicht so ist.
Die Gutachter Kosten müsste dann Dell tragen.

Allerdings ist dieser Nachweis schwierig zu erbringen, da ein Riss nun einmal ein Riss ist.

lili

P.S. Deshalb lieber immer gleich reklamieren,da der Riss ja auc bereits durch den transport entstanden sein kann.

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#11
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

@wahnfried: Es wurden nun ausführlich die vorhandenen bzw. nicht vorhandenen Möglichkeiten aufgeführt.

Im Grunde hat lilicat recht, du kannst dir auch einen Gutachter nehmen, jedoch möchte ich korrigieren, Dell muß diesen nur dann bezahlen, wenn eindeutig gemacht ist, dass der Mangel bereits bei Kauf vorhanden war.

Wenn dies ein Gutachter eindeutig darlegen sollte, glaube ich ganz sicher ab sofort auch wieder an den Weihnachtsman!

Im Ernst, das Thema wurde nun ausführlich erörtert und es gibt - auch wenn wir uns noch ein paar Stunden damit auseinander setzen - keine empfehlbare Möglichkeit.

Nach wie vor sollte man sich gerade in diesen Preisklassen Produkte sofort ansehen und reklamieren und nicht erst nach 6 Monaten. Ich muß auch sagen, dass ich eine unsaubere Verarbeitung sofort reklamiert hätte und nicht erst 6 Mt. später.

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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#12
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

@murgab: Genau so meinte ich es nat., Der Gutachter muss von Dell nur bezahlt werden,wenn das von Wahnfried,gewünschte Ergebnis rauskommt,was sehr unwahrscheinlich ist.

:) lili

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#13
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Danke p.s. - Na dann ab zum Gutachter !

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#15
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
12345678
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 12x hilfreich)

Hi, den Weg über den Gutachter würde ich in deiner Situation auch nicht empfehlen. Die Kosten dürften sehr hoch sein, und selbst wenn er positiv entscheidet könnte Dell immer noch ein Gegengutachten anfertigen lassen. Nun eine andere Möglichkeit wäre nochmals mit Dell in Kontakt zu treten, dabei wenn möglich Zeugen aufführen die bestätigen können das der Riss anfangs nur nach einer Naht ausgesehen hat. Versuche es telefonisch mal den Namen des Leiters der Garantieabwicklung zu erfahren. Dann diesen noch mal persönlich anschreiben. Deutlich machen das du dies als Garantiefall siehst und das auch mit Zeugen belegen kannst. Dabei aber sehr freundlich bleiben. Eventuell lenkt Dell dann noch einmal ein. Allerdings solltest du dafür wirklich 12 Monate Garantie haben, ich habe in dem Werbeflyer auch schon Geräte mit nur 3 Monaten Garantie gesehen.

Falls du das Schreiben über einen Anwalt machen möchtest würde ich erst mal eine Deckungszusage von deiner Rechtschutzversicherung einholen. Falls die grünes Licht gibt kann der das Schreiben ja aufsetzen, das wirkt oft weit mehr als wenn man es selbst macht.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wahnfried
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Nach den ernüchternden Antworten in diesem Thread habe ich versucht einzulenken und einen Kompromiss zu erzielen.
Ich bot an, falls Dell mir die Ersatzteile kostenfrei zur Verfügung stellt, mir auf meine Kosten eine Werkstatt zu suchen, die den Einbau übernimmt.

Von DELL kam diese positiv überraschende Antwort:

'Sehr geehrter Herr xxx,
Erstmal will ich mich bei Ihnen fur Ihr Schreiben bedanken..

Teilen Sie uns bitte Ihre Abholanschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Handynummer sowie Faxnummer mit und wir werden das Notebook abholen und das betroffene Teil auswechseln. Die Reparatur dauert ca. 5
Werktage nach der Abholung.'

Manchmal geschehen eben noch Zeichen und Wunder :)

-- Editiert von wahnfried am 16.01.2006 12:39:09

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#18
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Man muß es nur versuchen. Ich sage doch immer wieder, erst einmal versuchen gütlich zu einigen, bevor schwere Geschütze aufgefahren werden.

Viel Erfolg.

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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

wenn der schaden wirklich schon länger vorhanden ist können sie sicher einen zeugen beibringen der bezeugt, dass der fehler schon länger da war und schon sind sie wieder aus der beweislast.

wenn sie rechtschutzversichert sind wäre es zumindest den versuch wert die sache auf dem wege über einen anwalt zu probieren.

kommt ihr zeuge glaubhaft rüber (was eigentlich nur der fall ist wenn auch die wahrheit gesagt wird) wird dell wahrscheinlich auf weitere teure begutachtung verzichten und so nachbessern.

nur zur warnung: auch uneidliche falschaussagen sind vor einem gericht strafbar:

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Na LuDa, kommt etwas spät, nicht wahr??

Auch würde ein "glaubwürdiger" Zeuge, der auch 1 Jahr lang nichts bemerkt hat, nun etwas sehr merkwürdig rüberkommen.

Ich würde es - wäre ich an Stelle von Dell - auf ein Gutachten, welches mit hoher Wahrscheinlichkeit nur mich stärken würde, ankommen lassen.

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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#21
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!
Wenn ich mir etwas für ca.1500€ kaufe,dann
sehe ich mir das Teil aber GENAU an und bei
dem geringsten Mangel geht es auf den
Rückweg zum VK. Ob an dem Laptop etwas faul
ist Von aussen sieht auch ein Laie das lässt man nicht 1/2 Jahr bestehen.

Gruss SAMMY1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

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