Der online Händler behauptet schon erstattet aber noch kein Rückzahlung erhalte

25. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
kjeum217
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Der online Händler behauptet schon erstattet aber noch kein Rückzahlung erhalte

Guten Tag,

die online Bestellung wurde am 17.06 eingegangen und vor der Sendung am 18.06 widerrufen. Aber ich überwiese den Betrag am 17.06, deswegen fordere ich die Rückzahlung der Bestellung per Fax, E-Mail und auch Telefon. Trotzdem hat der Händler falsche Informationen mitgeteilt.
Am 19.06(Mittwoch) hat er per Telefon geäußert, dass die Rückzahlung am gleichen Tag angewiesen werde. Trotzdem konnte ich an nächsten Tagen keine Rückerstattung bestätigen.
Deswegen schickte ich nochmal die E-Mail und am 21.06 hat die Angestellte geantwortet, dass erst am gleichen Tag(Freitag) die Rückzahlung angewiesen wurde. Aber bis Dienstag 25.06 erhielt ich keine Rückzahlung.
Ich habe heute nochmal telefoniert aber niemand antwortete. Auch die E-Mail geschickt und die Angestellte schrieb, dass gestern(am Montag) angewiesen wurde. Ich forderte auch die Bestätigung der Erstattung und die Nachforschung beim Problem. Sie behauptete, dass gestern problemlos angewiesen wurde.

Das tut mir sehr leid, weil sie ständig falsch mitteilen. Ich weiß, dass Frist der Erstattung noch nicht vergangen ist. Aber der Händler schon zweimal oder dreimal lügte und ich kann ihm nicht mehr vertrauen. Ich bin nicht sicher, ob er wirklich erstatten wird.
Kann man in diesem Fall gegen Betrug oder Lügen des Verkäufers rechtliche Schritte einleiten?
Und was sollte ich machen, wenn die Rückzahlung nicht erstattet wird?


Viele Grüße
Emma

-- Editiert von kjeum217 am 25.06.2019 23:11

-- Editiert von kjeum217 am 25.06.2019 23:13

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von kjeum217):
Kann man in diesem Fall gegen Betrug oder Lügen des Verkäufers rechtliche Schritte einleiten?

Lügen sind hier straffrei und Betrug ist weit und breit nicht erkennbar.



Zitat (von kjeum217):
Und was sollte ich machen, wenn die Rückzahlung nicht erstattet wird?

Frist abwarten, 2-3 Werktage zugeben und dann Mahnbescheid beantragen oder Anwalt beauftragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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