Displayrahmebruch/-riss Laptop - Reparaturzeit

8. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Carnivore
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Displayrahmebruch/-riss Laptop - Reparaturzeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte das erste Mal um Hilfe, in diesem Forum, sollten Ihnen also Informationen fehlen oder anderweitige Kritik auffallen, so bitte ich Sie diese in ihren Antworten hinzuzufügen - Danke :)

Mein Fall:

Ende August 2017 erwarb ich hier auf notebooksbilliger.de (im weiteren Verlauf mit "NBB" abgekürzt) einen Gaming Laptop ( Preis ca. 1800€ )
Da dies für mich eine hohe Summe ist, jobbte ich dafür einige Monate, neben meinem Studium, es ist für mich ein "Luxus" aber als ambiotinierter Gamer, ein wahrer Traum :)

Ende April, bildete sich am unteren rechten Rand des Displayschutzes ein Riss/Bruch in der Verkleidung, klein aber dennoch auffällig, für einen so teuren Laptop, nach nicht einmal 8/9 Monaten, finde ich dies etwas bemängelnd.

Nach Absprache mit NBB, wurde das Gerät verpackt und persönlich abgeliefert (aufgrund beruflicher Verpflichtungen in der Nähe war dies einfacher als via Post zu schicken).
Dies geschah am 27.04.2018

Eine Antwort von Seiten NBBs erfolgte am 30.04.2018 in der Bilder beigefügt wurden, (die den selben Schaden abbildeten, den ich auch schon in der E-Mail angegeben hatte) und es wurde beanstandet dass dies nicht unter die Gewährleistungspflicht fallen würde.
Nach einigen Ausführungen und der Angabe, dass ich nicht eine Gewährleistung sondern einen Garantieanspruch beantragen wolle, wurde auch dieser verwehrt.

Für rund 1.800€ hatte ich etwas mehr Qualität und auch Entgegenkommen erwartet aber nun gut.

Im Forum des Herstellers, wurde mir von Usern und Moderatoren gesagt, dass dieser Fehler schon öfters vorkam, auch bei anderen Modellen, zu feste Scharniere u.a. und dies ein sichtlicher Garantiefall sei.

Da sich NBB aber darauf berief, dass dieser Schaden womöglich vom Hersteller (MSI) nicht unter die Garantie fallen würde, ich aber diesen Schaden erst einmal behoben haben wollte, wurde auf mein Bitten, der Laptop an MSI geschickt.

Eine Reparaturdauer von ca. 4 Wochen wurde bei der Ablieferung am 27.04.2018 angesagt.
1 Monat finde ich schon etwas viel für so einen minimalen Schaden, aber ok.

Nun ca. 2+/- Wochen Stille, von Seitens NBB.
Auf eine Nachfrage, via Mail, heute am 08.05.2018 kam eine Antwort, dass das Gerät nun sich beim Hersteller befände (seit wann keine Ahnung, da wie gesagt 2 Wochen keine Rückmeldung von Seitens NBB kam).
"Erfahrungsgemäß" würde der Hersteller in ca. 4 Wochen eine Antwort geben.

Also, 2 Wochen alleine für das Senden an den Hersteller + weitere 4 Wochen nur für eine "Antwort".
Die 3 Tage des Mail Kontakts rechne ich mal nicht ein.

Sprich, für einen kleinen Riss im Bildschirmrahmen, werden mehr als 6 Wochen angegeben. (Und das ist nur die Zeit die mir bis jetzt bekannt ist)


Ich bin maßlos enttäuscht von dem Kundenservice, alleine dass immer auf Nachfrage (2 Wochen, ich bitte Sie) keine Antwort erfolgte und erst durch mein Handeln, eine Antwort kam. Und nun, 4 Wochen nur für die Antwort des Herstellers? Was als nächstes, weitere 4 Wochen für die Reparatur?!

Nun meine Frage(n):

Welche Rechte habe ich als Käufer?

Ist eine solch lange Reparaturzeit normal?

Das Gesetz gibt (soweit ich dies in Erfahrung bringen konnte) keine Vorgabe, wie lange eine Reparatur andauern sollte.

Im Grunde bitte ich um fundierten Rat, der mich näher an mein Ziel bringt - den Laptop repariert zu bekommen, ohne zu warten bis das Jahr rum ist (überspitzter Vergleich)

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

-- Editiert von Carnivore am 08.05.2018 22:41

-- Editiert von Carnivore am 08.05.2018 22:44

-- Editiert von Carnivore am 08.05.2018 23:10

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Als erstes mal die Garantiebedingungen lesen, was dort zu dem Thema steht.
Denn die sind recht frei formulierbar.

Die Zeit die dadurch entstanden ist das man das ganze über einen an der Garantie unbeteiligten Dritten abwickelt, mus s man abziehen.

Die reine Reparaturzeit ist bei Garantie mit 2-4 Wochen im Rahmen des üblichen, bei Ersatzteilengpässen kann es auch schon mal länger dauern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

.... Ganz abgesehen davon, dass man nicht der einzige ist, der eine Reparatur wünscht... Die Dinge werden nach Eingangsdatum abgearbeitet und wenn da halt schon ein Rückstand ist, dann dauert es auch länger.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Carnivore):
Nach einigen Ausführungen und der Angabe, dass ich nicht eine Gewährleistung sondern einen Garantieanspruch beantragen wolle, wurde auch dieser verwehrt.
Völlig falscher Ansprechpartner und Vorgehensweise. Die Garantie sollte man beim Garantiegeber einfordern, also MSI.
NBB hat damit überhaupt nichts zu tun. Die Entgegennahme und Weiterleitung des Gerätes war reiner Kundenservice aus Kulanz um einen Kunden zufrieden stellen zu können. Die hätten auch einfach sagen können: "Kümmere dich selbst um deinen Kram"
Da das alles nun über unbeteiligte Dritte abgewickelt wird erhöht sich natürlich die Reparaturdauer. Das ist aber deiner Vorgehensweise geschuldet und nicht dem Garantiegeber.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

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