Doppellieferung eines Artikels - wer trägt die Rücksendekosten

16. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
alleskoenner
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 70x hilfreich)
Doppellieferung eines Artikels - wer trägt die Rücksendekosten

Hallo zusammen,

folgender Fall:
Verbrauchsgüterkauf bei einem Online Shop. Dieser versendet die Ware, kommt allerdings "anscheinend" nicht an.
Problem: Im Tracking des Versanddienstleisters steht, dass das Paket beim Nachbar abgegeben wurde, dieser hat es auf Nachfrage aber nicht. Benachrichtigung wurde keine Hinterlassen. Hieraus schloss ich, dass das Paket verloren ging.
Daher erfolgte eine Reklamation beim Online Shop. Dieser versendete die Ware erneut.

Nach 1,5 Wochen wurde die erste Sendung gefunden, der Paketdienst hatte das Paket einfach in eine Box am haus gelegt - wie schon beschrieben ohne Benachrichtigungskarte, Tracking sagte Paket beim Nachbarn.

Nun die spannende Frage: Wer trägt die Rücksendekosten der ersten Lieferung?
Spontan kommen mir zwei Anspruchsgrundlagen in Betracht:
- nach § 474 BGB gilt ja beim Verbrauchsgüterkauf, dass der Verkäufer das Versandrisiko trägt
- nach § 812 BGB hat der Verkäufer einen Herausgabeanspruch; lässt sich hieraus ableiten, dass ich die Versandkosten tragen muss?

Meiner Meinung nach, hat der VK die Versandkosten für die Rücksendung zu übernehmen, wie seht ihr das?

Gruß alleskoenner

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Eigentlich hat es der Paketdienst zu tragen, da dieser Mist gebaut hat.

Da das Versandrisiko aber beim Verkäufer liegt, darf er das mit dem Paketdienst selbst ausmachen.

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