Doppellieferung - und nu?

5. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
prettyinpink
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppellieferung - und nu?

Person A hat ein Regal beim Möbelversand B bestellt und erhalten. 2 Wochen später stand dasselbe Regal nochmal vor der Tür = Doppellieferung.
A benachrichtigt B wg. Abholung, diese wird für einen Samstag beauftragt (zwischen 9 und 17 Uhr). Paketdienst erscheint nicht.
A benachrichtigt wieder B wg. Abholung, diese wird für einen nächsten Samstag beauftragt (zwischen 9 und 17 Uhr). Paketdienst erscheint wieder nicht.
Nun hat A die Faxen dicke und keine Lust mehr, noch einen Samstag auf den Paketdienst zu warten.
Wie sieht die Lage rechtlich aus?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120152 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
A benachrichtigt B wg. Abholung,

Welche Beweise gibt es bezüglich der Meldung bzw. bezüglich der Vereinbarung der Abholung?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
prettyinpink
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Auftragsnummern von DHL.
DHL aber leider nie erschienen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120152 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
Die Auftragsnummern von DHL.

Etwas spärlich. Eigentlich gar nichts.


Da würde ich die Firma mindestens per Einschreiben-Rückschein auffordernbis zu 21.07 die für mich kostenneutrale Abholung nach vorheriger Terminabsprache zu organisieren.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#5
 Von 
prettyinpink
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist das Problem: die Firma organisiert gerne wieder eine Abholung zwischen 9 und 17 Uhr, die Frage ist, muss man sich darauf einlassen?

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#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von prettyinpink am 06.07.2012 09:03

Das ist das Problem: die Firma organisiert gerne wieder eine Abholung zwischen 9 und 17 Uhr, die Frage ist, muss man sich darauf einlassen?

Du kannst es auch gerne selber zurückbringen!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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#7
 Von 
prettyinpink
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Antwort war nicht unbedingt hilfreich.

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

wo ist denn eigentlich das Problem, stört dich der Karton oder wie?

Ansonsten musst du dich überhaupt nicht kümmern, deine Meldung der irrtümlichen Sendung war schon ein entgegenkommen deinerseits.
In ein Einschreiben würde ich zumindest nicht investieren.

Du kannst auch einfach mit DHL zurücksenden (unfrei). Sind denn keine Rücksendedokumente dabei?

MfG Stefan

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#10
 Von 
prettyinpink
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mirk,
Was bedeutet das für A?

(Das Regal ist ca. 2 m lang, an die 25kg schwer und steht im Weg herum. Um es zur Post zu tragen, ist es zu schwer.)


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