Drei Mal nachbessern

29. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Wappen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Drei Mal nachbessern

Hallo,
ich habe 2007 ein Notebook mit den gesetzlichen Gewährleistung gekauft. Ich habe keine Garantie darauf. In den ersten sechs Monaten wurde das Gerät drei Mal von mir an den Händler (und über ihn an den Hersteller) eingeschickt und repariert. Einmal wurde dabei das Gerät vollständig gegen ein Ersatzgerät (auch gebraucht) eingetauscht. Nun, nach 21 Monaten sind erneut Defekte aufgetreten. Da ich dem Hersteller schon drei Mal die Möglichkeit gegeben habe Mängel nachzubessern möchte ich das Gerät jetzt zurückgeben.
Frage: Darf ich das in der gesetzlichen Gewährleistung machen, oder müsste ich noch Garantieanspruch dafür haben? Sind die Voraussetzungen erfüllt?
Und: Habe ich anspruch auf den vollen Kaufpreis, oder wird wegen der Nutzung der Preis gemindert? Um wieviel etwa?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 291x hilfreich)

> Da ich dem Hersteller schon drei Mal die Möglichkeit gegeben habe Mängel nachzubessern möchte ich das Gerät jetzt zurückgeben.

Wenn es sich nicht um denselben Mangel handelte, haben Sie Pech, weil unterschiedliche Mängel nicht zusammen auf den "Dreimal-Zähler" gehen.

> Darf ich das in der gesetzlichen Gewährleistung machen

Es ist unklar, ob diese überhaupt noch besteht ("in 2007 gekauft" = wann genau?) und ob Sie im Zweifel nachweisen könnten, daß der Mangel bei Übergabe schon bestand.

> Habe ich anspruch auf den vollen Kaufpreis, oder wird wegen der Nutzung der Preis gemindert?

Abzuziehen wäre der Nutzungsvorteil, ca. 0,3% vom Kaufpreis pro Tag der mangelfreien Nutzung.

> oder müsste ich noch Garantieanspruch dafür haben?

Sie schrieben doch selbst:

> Ich habe keine Garantie darauf

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wappen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
also 0,3 Prozent am Tag ist sehr viel. Bei einem Kaufpreis von 950 € wäre der Kaufpreis ja schon um vielfaches überschritten, bei 1 1/2 Jähriger Nutzung. Also werde ich vielleicht noch 100 € angeboten bekommen? Was ist denn noch rauszuholen für mich preislich? Wird über soetwas in jedem einzelfall verhandelt, oder gibt es da gesetzliche Richtlinien, gegen die ich keine Chance habe? Also wieviel Euro müssten von den 950€ noch übrig bleiben. Ist etwas über 500 € realistisch? Im anderen Fall würde ich mir tatsächlich überlegen das Gerät zu behalten!
Herzlichen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 287.901 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.016 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen