Dreiecksbetrug - was tun ?

11. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Martiny1982
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)
Dreiecksbetrug - was tun ?

Hallo ihr,

ich habe ein großes Problem.

Vor einiger Zeit habe ich das Notebook meiner Freundin über ein Forum verkauft.Ich habe das Geld nach einiger Zeit auf mein Konto gutgeschrieben bekommen.

Im Nachhinein stellte sich heraus, dass es ein "Dreiecksbetrug war".

Hier die Kurzstory:

Der Betrüger meldete sich bei mir und wollte meine Bankverbindung. Diese hat er erhalten. Gleichzeitig verkaufte der Betrüger ein Notebook (mit besserer) Ausstattung an jemand anderes.

Diese Person lies er dann das Geld auf mein Konto überweisen. Der Nachnahme des Überweisers war der selbe, lediglich der Vorname war leicht anders, sowie der Betreff.

Ich fragte daraufhin nach und der Betrüger teilte mir mit dass das sein Bruder sei.

Daraufhin beauftragte der Betrüger eine Spedition die das Notebook bei mir abholte.

Nach einiger Zeit erhielt ich einen Anruf von den, der mir das Geld überwiesen hat, wann er endlich sein Notebook erhalten würde.

Daraufhin flog die ganze Geschichte auf und es wurde Anzeige bei der Polizei erstattet. Die Ermittlungen sind allerdings jetzt ohne Ergebnis eingestellt.

Der "überwiesen" hat möchte jetzt natürlich das Geld zurück und zur Not von mir einklagen.

Und nun? Wie würden die Chancen für mich stehen, dass ich das Geld nicht zurückzahlen muss zumindest nicht alles?

-- Editiert von Martiny1982 am 11.07.2007 17:21:46

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17799 Beiträge, 6018x hilfreich)

Schlecht, du mußt alles zurückzahlen, es sei denn du kannst beweisen, daß diese Person mit der anderen unter einer Decke steckt.

Viele Grüße, Michael

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Sachen gibts :(

In dem Fall kanntest du doch den Zahlenden gar nicht und hast auch keinen Vertrag mit dem -oder?

Daher müßte sich vermutlich der Zahlende an den Käufer des Notebooks halten, denn er hat doch mit diesem einen Vertrag über die Lieferung eines Notebooks.

Das ist aber nur eine unsichere Meinung - keine Rechtsexpertise!

Nachtrag @Micbu: kannst du das noch etwas begründen? Ich erhalte gelegentlich Geld von Leuten, die nicht dem Käufer entsprechen und da wird mir langsam Bange.

-----------------
"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

-- Editiert von Mr.Cool am 11.07.2007 17:43:42

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17799 Beiträge, 6018x hilfreich)

@Mr.Cool
'kannst du das noch etwas begründen? Ich erhalte gelegentlich Geld von Leuten, die nicht dem Käufer entsprechen und da wird mir langsam Bange'

Und was soll ich begründen????
Ich erhalte auch ab und zu Geld von Leuten die nicht meine Kunden sind. Bisher war aber immer alles o.k.
Ich sehe nicht immer nur das Schlechte im Menschen sondern habe auch mal Vertrauen.

Viele Grüße, Michael

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#4
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 212x hilfreich)

@micbu

Der Vergleich ist schlecht! Du kriegst Geld von unbekannten, zahlst es zurück. Aber hast du davon einen Schaden? Der TE hat das Notebook gutgläubig an einen Betrüger gesendet, worin er annahm, dass das Geld auch von einem ehrlichen Käufer kam.

Der TE hat nun kein Notebook mehr und muss noch zahlen.

Also, das ist eine sehr schwierige Frage. Vielleicht sollte man sich an die Anwälte bei frag-deinen-anwalt.de wenden.

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#5
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 948x hilfreich)

*Also, das ist eine sehr schwierige Frage. Vielleicht sollte man sich an die Anwälte bei frag-deinen-anwalt.de wenden.*

Das wäre sicher gutes Geld schlechtem hinterhergeschmissen. Michael hat schon recht. Zwischen den beiden Betrogenen besteht kein Kaufvertrag. Dementsprechend hat der Verkäufer keinen Anspruch auf das Geld des Käufers.

-- Editiert von normi am 11.07.2007 22:52:20

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17799 Beiträge, 6018x hilfreich)

@keinname123

Wieso schlecht? Das ist exact das gleiche. Ich kann als VK nicht unterscheiden ob ich Geld von einem unbekannten dritten bekomme der ebenfalls betrogen wird oder tatsächlich von einem Beauftragten des Käufers.
Oder welchen Vergleich meinst du sonst?

Viele Grüße, Michael

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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Zitat TE: Der Nachname des Überweisers war der selbe, lediglich der Vorname war leicht anders, sowie der Betreff.
Wenn sich das rumspricht, dann wird das ein neues Geschäftsmodell im Internethandel. Man nehme 2 Gauner mit gleichem Nachnamen und der Masche und es wird abgesahnt. :schock:
Allerdings wäre ich bei der Abholung durch Spedition aufmerksam geworden. Wenn es kein weitläufiger Name war, liegt der Verdacht nach organisiertem Betrug nahe.
Ich bin mir wirklich nicht sicher, ob der TE das Geld herausgeben muß, denn er konnte nicht erkennen, das das Geld für einen anderen Artikel bestimmt war. Vielleicht hat auch der Zahlende jetzt ein Notebook und will zusätzlich das Geld zurück? Warum wurden die Ermittlungen eingestellt? Liegt nicht eine Fahrlässigkeit vor das Geld an einen Fremden und nicht an den VK zu üerweisen?

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#8
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 948x hilfreich)

*Ich bin mir wirklich nicht sicher, ob der TE das Geld herausgeben muß, denn er konnte nicht erkennen, das das Geld für einen anderen Artikel bestimmt war.*

Ähm, denke doch bitte darüber nochmals nach.

Du überweist Geld an jemanden, der darauf keinen rechtlichen Anspruch hat und sollst keinen Anspruch auf Rückzahlung haben? :???:

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#9
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 212x hilfreich)

Ich finde es nur komisch, dass die Behörden bei Bürgerproblemen immer so faul sind. Wäre dem Staat geschadet worden, würden sie noch Jahre ermitteln.

@Martiny1982

Hast du keine Adressdaten etc? Auch keinen Beleg vom Spediteur, worin der Empfänger draufsteht?

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