Hallo,
ich habe am 26.11.2010 einen Kaufvertrag über einen Sessel und Dofa unterschrieben. Diese Produkte wurden unter einen Produktnamen TABOO ausgezeichnet. Dieser Produktname bzw. das Produkt wird von einem namhaften Hersteller produziert. Nachdem ich im Internet nochmal recherchiert habe ist dieses Produkt zwar so ausgezecihnet aber es wird tastächlich unter einem anderen Namen von einem polnischer Hersteller produziert. Kann ich den Kauf jetzte rückgängig machen?
EILT (wie immer)
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Dringend Kaufvertrag im Möbelhaus
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Nö. Es sei denn, du hast diese Bestellung nach Fernabsatzrecht getätigt. Bei einer Bestellung im Möbelhaus bist du an den Vertrag gebunden.
ok, aber ich fühle mich durch diese falsche Auszeichnung getäuscht. Wenn ich einen VW Golf bestellen dann erwarte ich eine VW Golf und nicht einen Wolga Golf.
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ok, aber ich fühle mich durch diese falsche Auszeichnung getäuscht. Wenn ich einen VW Golf bestellen dann erwarte ich eine VW Golf und nicht einen Wolga Golf.
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ok, aber ich fühle mich durch diese falsche Auszeichnung getäuscht. Wenn ich einen VW Golf bestellen dann erwarte ich eine VW Golf und nicht einen Wolga Golf.
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Dann darfst du die auch keinen VW Sharan kaufen, denn das ist ein Ford Galaxy. Ein Opel Agila ist ein Waggon R+, ein Peugeot Partner ist ein Citroen Berlingo...........
Nee, sorry, das ist kein Grund. Es bleibt jedem Händler überlassen ob er als Hersteller gelten möchte und einem Produkt einen eigenen Namen gibt.
Das ist absolut üblich.
quote:
Es bleibt jedem Händler überlassen ob er als Hersteller gelten möchte und einem Produkt einen eigenen Namen gibt.
Ich glaube kaum, das ikea eine Regalkollektion 'hülsta' nennen dürfte ohne konkrete Erlaubnis des Markeninhabers.
Genau wie die Auto ja durch entsprechende Vereinbarungen von meheren Herstellern produziert werden.
Hier müsste genau geprüft werden was man erwarten durfte, also Auftritt, Logo etc.
Und man müsste natürlich prüfen ob hier nicht so ein Fall wie bei den Autos vorliegt, das hier schlicht in Lizenz produziert wird.
Einfach mal so zurücktreten wird nicht gehen ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Klar, Rechte anderer dürfen natürlich nicht verletzt werden, das war auch nicht so gemeint.
Wenn Hersteller A sein Produkt "Haumichblau" nennt, dann darf ein Wiederverkäufer B dieses Produkt durchaus unter dem Namen "Grünkohl" verkaufen. Er tritt dann aber als Hersteller mit all den Rechten und Pflichten eines Herstellers auf. Sprich CE, RoHS .............
B darf es aber nicht als "Haumichgrün" verkaufen wenn der Prefix "Haumich" von A geschützt ist.
Konkret geht es doch um folgendes:
Ich entscheide micht für ein Produkt, welches beim Händler als z.B. "Berta" ausgezeichnet ist. Da ich weiss, dass BERTA ein Produkt der Firma Charly ist, kaufe ich es.
Zu Hause stell ich über das Internet, dass das was beim Händler unter Berta angeboten wird, nicht das BERTA Produkt von Charly ist. Sondern ein Produkt welches unter dem Namen "Lara" von einer Vertiebs GmbH gehandelt. Das Produkt selbst wird in Polen hergestellt und über alle Kanäle zu einem Billigpreis verhöckert wird. Hier liegt m.E. eine Täuschung vor, die auch so gewollt ist. Nähmlich einen guten Namenzu nutzen, um möglichst eine hohe Marge zu erzielen. Oder? In der AGB steht nichts von Widerruf , aber über Rücktritt nach Lieferung und welche Kosten damit verbunden sind. D.H. für mich, das eine Stronierung nach 3 Tagen liegt, eigentlich möglich sein sollte (auch ohne Kosten).
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Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag und in Fällen der Rückname......
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Ist die polnische "Berta" ein Klon von der Charly "Berta" und werden dadurch Markenrechte verletzt?
Ist kein Klon, ein ganz anderes Produkt, also im Material und Form
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--- editiert vom Admin
quote:
Ist kein Klon, ein ganz anderes Produkt, also im Material und Form
Ähhhm, hätte das nicht irgendwie auffallen müssen? Ich meine VOR dem Vertragsabschluss?
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"
--- editiert vom Admin
Wieso? Es ist kein Klon, daher sehe ich hier auch keine (arglistige) Täuschung. Ob Markenrechte verletzt werden müßte man klären, das würde denn aber den Händler und den Inhaber der Markenrechte betreffen, nicht den Käufer. Der schreibt ja selber, daß es ein ganz anderes Produkt sei und somit kaum mit dem anderen Produkt mit gleichem Namen verwechselbar.
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Der TE hat ein Möbel gekauft dessen Name sich wie das eines bekannten Designers liest.
Es sah weder so aus wie das Möbel des Designers noch scheint der TE sich über das aussehen des Möbels informiert zu haben? Sonst wäre die Abweichung doch aufgefallen?
Auch hat das Möbelhaus wohl nie behauptet das das Möbel von dem Designer stammt?
Weder Qualität des Materials noch der Verarbeitung oder das Aussehen scheinen hier eine Rolle gespielt zu haben, sondern einzig die Hoffnung das das Möbel von dem Designer stammt?
Da habe ich starke Zweifel an der gerichtlichen Durchsetzungsfähigkeit eines entschädigungslosen Rücktrittes ...
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