Dringend - Rücktritt bei Privatkauf ohne schriftl Vertrag ???

6. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
spectre
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Dringend - Rücktritt bei Privatkauf ohne schriftl Vertrag ???

ich habe eine kurze Frage..:

habe in einer Zeitschrift einen altes TV Gerät inseriert,
das Gerät ist funktionstüchtig (gewesen), aber die Bildschärfe entspricht natürlich keinen heutigen Standard - da es ja ein altes Gerät war.

der Käufer kam zu mir, testete das Gerät - und kufte es anschließend, es gab keinen schriftl. Kaufvertrag.

Nun, 6 Wochen später, möchte er den Kauf rückgängig machen, da das Gerät seinen Anforderungen nicht entspricht (weiters meinte er d. Gerät funktioniere aber noch so wie am Tag der Besichtigung)...

Ich erklärte ihm, d. es sich dabei um einen Privatkauf handelte und er daher kein Rücktrittsrecht hätte... und schon gar nicht nach 6 Wochen!

er erklärte mir ich sei im Unrecht, und mjeinte sofern nicht aders möglich würde er es einem Rechtsanwalt geben.


wer ist nun im Recht?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

(1) es kommt darauf an, was Sie damit meinen, dass das Gerät nicht den Anforderungen des Käufers entspricht und warum es noch nicht beim Kauf bei der Übergabe aufgefallen ist.

Desweiteren ist wichtig, warum dieses erst 6 Wochen nach Kauf aufgefallen ist.

(2) Festhalten sollten Sie auf jeden Fall, dass der Verkäufer einräumte, dass das Gerät noch wie am Tag der Besichtigung funktionierte. Somit handelt es sich also um keine Funktionsbeeinträchtigung.

(3) Es ist auch wichtig, was zwischen Ihnen und dem Käufer als Eigenschaften des Gerätes vereinbart wurde.

Hat er Sie vorher darüber aufgeklärt, wofür er das Gerät benutzen will? Was er damit vorhat? Haben Sie darüber Auskunft gegeben und zugesichert, dass die jeweilige Eigenschaft vorhanden ist?

(4) Wie Sie sehen ist eine Analyse nicht ganz so einfach. Bitte beachten Sie dass es somit immer auf die genauen Umstände des Einzelfalls ankommt.

Vergleichen Sie meine Ausführungen mit Ihrem Fall.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spectre
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

verkauft habe ich ja das Gerät,

meine Frage ist nun, ob er "RECHT HAT";

er möchte mir mein TV Gerät nach 6 Wochen wieder retournieren,

muss ich darauf eingehen?

Die Qualität des TV Gerätes sollte sich - laut d. neuen Käuf nicht geändert haben, demnach - keine Verschlechterung...

Weiters ist zu bemerken, das es sich um ein altes Gerät handelt!

er meine d. ich auch OHNE SCHRIFTL. VEREINBARUNG, eine Gewährleistung ihm gegenüber hätte... habe ich das?


wenn er es nun seinen Anwalt übergibt, hat er eine Chance - das er mir mein altes Gerät retournieren kannß oder hätte er dies sofort geltend machen müssen, und nciht erst nach 6 Wochen?

danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

als erstes möchte ich anmerken, dass ich glaube, dass Sie mich nicht so recht verstanden haben.

Ob jemand Recht hat, oder nicht, ist bisweilen schwierig zu beurteilen, weil wir nur Ihre Seite der Schilderung kennen, und nicht die der Gegenseite.

Desweiteren wiederhole ich, dass es wichtig ist, warum die Gegenseite das Gerät zurückgeben möchte. Was ist der Grund für die Rückgabe? Schliesslich ist kein Mangel in der Funktionsfähigkeit vorhanden.

Im Allgemeinen entfallen nämlich, wenn kein Mangel vorhanden ist, die Gewährleistungsrechte wie z.B. der Rücktritt vom Vertrag. Es sei denn, es wurde was anderes vereinbart.

Auch ohne schriftliche Vereinbarung hat der Käufer Gewährleistungsrechte, wenn diese nicht vorher explizit ausgeschlossen wurden. Ein Vertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden.

In Ihrem Fall ist es nicht ersichtlich, warum dem Käufer die Gewährleistungsrechte verwehrt werden sollten.

Ich bitte Sie zu beachten, dass es nicht immer so einfach ist zu ermitteln wer Recht hat, wie es Ihnen vielleicht erscheinen mag.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

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