E-Bike, wer zahlt die Ersatzteile wenn die Reparatur-Werkstatt mangelhaft gearbeitet hat?

6. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
42
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
E-Bike, wer zahlt die Ersatzteile wenn die Reparatur-Werkstatt mangelhaft gearbeitet hat?

Sehr geehrtes Forum,

folgende Fakten zum Verlauf der Reparatur:

- E-Bike unterstützt nicht mehr beim fahren (Vermutung meinerseits: Boardcomputer, Sensor, Motor evtl. defekt)
- Ich gehe zur Werkstatt und teile mit, dass das E-Bike außerhalb der Garantie oder Gewährleistung ist (3.5 Jahre)
- Werkstatt gibt nach Rücksprache mit dem Hersteller des Fahrrads an, dass der Motor defekt ist - Kosten: 240€ + 40€ Leistung (telefonische Einwilligung meinerseits)
- Die Werkstatt tauscht den Motor, das E-Bike ist jedoch immernoch defekt
- Die Werkstatt tauscht den Sensor, das Ergebnis steht noch aus

Meine Fragen dazu:
1. Muss ich folgende Aussage von der Werkstatt hinnehmen: "Wir glauben, dass beide Teile defekt sind, wir tauschen deshalb beide Teile" ?
2. Kann ich die Werkstatt dazu bringen, vermeindlich defekte Teile wieder zurückzubauen? (d.h den alten Motor einbauen, sofern nur der Sensor kaputt ist)
3. Muss ich den Rückbau bezahlen?

Die Kernaussage dieses Vorfalls lautet also: Muss man vermeidlich defekte Teile und die damit verbundene Leistung bezahlen?

-- Editier von 42 am 06.11.2015 18:12

-- Editier von 42 am 06.11.2015 18:12

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Was steht in den AGBs zum Werkvertrag?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.148 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen