EBAY-VERKAUF

8. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
alex19
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
EBAY-VERKAUF

Hallo zusammen,

habe 1 Satz Alufelgen bei eBay verkauft. Leider ohne den Satz: "Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung!".

Jetzt ruft mich der Käufer an und sagt mir, dass eine Alufelge einen Schlag hat.

Hatte ich leider vorher nicht gewusst. Dieser möchte jetzt natürlich das Geld zurück haben.

Wie ist hier die Rechtslage?

Vielen Dank
Alex




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 298x hilfreich)

Sag dem Käufer, dass er einen Schlag hat.

Wurden die gebraucht verkauft ? Wie wurde der Zustand beschrieben ?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
alex19
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

da ich nicht weiß / wusste, dass eine Felge einen Schlag (läuft nicht rund) hat, habe ich die Felgen in einem "Tip-Top-Zustand" verkauft.

Da sie wirklich keine für mich erkennbaren Mängel hatten.

Verkauft wurden sie gebraucht über ebay.
Gruß Alex

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 298x hilfreich)

Naja gebrauchte Felgen sollte man dann auch so verkaufen und nicht Tip-Top Zustand schreiben wenn sie es nicht sind.

Entweder einigt man sich auf einen Preisnachlass für die Felge oder bietet die Rücknahme an. Ansonsten könnte der Käufer durchaus klagen.

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