Hallo
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe ein gebrauchtes Schnäppchen ersteigert bei Ebay - Neupreis liegt bei 720 Euro - und gebraucht gehen die Teile für mindestens 200 Euro weg - ich habe für 70 Euro den Zuschlag bekommen.
Nun ist es aber so, dass folgende Reaktion kam bei den Zahlungshinweisen:
"Hallo, herzlchen Glückwunsch zum Kauf! Allerdings kann ich zu diesem Preis keinen neuen Satz liefern. Da würde dann nicht mehr viel für mich herausspringen. Teilen Sie mir bitte mit, ob es unter diesen Umständen beim Kauf bleibt, vielen Dank!"
Ich habe daraufhin gemailt, dass ich die Ware wie beschrieben erhalten will - habe sie dann - nachdem keine Mail kam angerufen (sie hatte jedoch genatwortet - allerdings landete diese Antwort im spam.....die erste mail von ihr allerdings nicht seltsamerweise)
Beim Telefonat hat sie also gesagt dass sie dann eben versendet wenn ich so frech bin und die Ware so billig tatsache nehmen will.....
Ich habe also das Geld überwiesen - und nach 9 Werktagen sagte sie, dass noch kein Geld eingegangen wäre.
Am 10 Werktag habe ich dann nochmal angerufen und sie hat dann dreimal hintereinander aufgelegt, wenn sie merkte dass ich es bin.
dann habe ich eine Mail geschrieben mit einer Frist, bis wann sie sich melden soll um bescheid zu geben wie sie weiterverfahren will.....
sie hat mir jetzt gesagt, dass sie mir einen Brief per Post geschrieben hätte mit dem Geld drin....hier kam nie was an und ich vermute, sie will mein Geld einfach einbehalten :-(
Während diesem ganzen hin und her hat sie die Ware übrigends wieder eingestellt - und verkauft :-( allerdings fehlen mir hierzu die Daten, da ich dummerweise den Artikel nicht im beobachten hatte :-(
Jetzt meine Fragen mit der Hoffnung auf Antwort:
1. Habe ich eine Chance an mein Geld wieder heranzukommen, wenn sie behauptet dass sie mit der Post versendet hat? Es kam ja nicht an und sie hat auch nicht per Einschreiben versendet - somit kann man ja garnicht nachvollziehen wo der Brief geblieben ist (wenn sie ihn wirklich versand hat)
2. Ich bin Rechtsschutzversichert - habe aber eine selbstbeteiligung von 250 Euro - wie sind meine Aussichten, wenn ich die Versicherung einschalte ? Kann ich auf diesem Eigenanteil sitzen bleiben?
3. Wie rechtskräftig ist dieser Kaufvertrag bei Ebay? Ist es möglich einen Vergleich zu bekommen - denn da würdeich ja schlecht abschneiden - wegen dem Eigenanteil meine ich. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Vergleich fair ist, denn wir sind ja durch ebay einen beidseitigen KAufvertrag eingegangen....
4. Was kann ich noch tun? Was wenn sie die Ware an den Ebayer nach mir verkauft hat? Kann ich Schadensersatz fordern?
Ich wäre froh über Ratschläge - danke
Shetan
EBAY - Verkäufer versendet nicht und heimst Geld ein :-(
4. April 2007
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Frage vom 4. April 2007 | 10:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
EBAY - Verkäufer versendet nicht und heimst Geld ein :-(
Probleme nach Kauf?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 4. April 2007 | 13:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo
danke für die Antwort -
Sie sagt, dass sie unter dem Existenzminimum lebt - also keine Chance wäre Geld zu bekommen....:-(
keine Ahnung ob sich der ganze Stress dann lohnt und ich unter Umständen auf den Anwaltskosten sitzen bleibe -
Gibt es keinen Weg ohne Anwalt - also "nur" die Gerichtskosten oder so?
Und wie kann ich feststellen bzw. beweisen was ein solcher gebrauchter Gegenstand für einen Wert hat - damit ich Schadensersatzforderungen stellen kann?
Danke
Shetan
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