EBay Kleinanzeigen Angebot verbindlich

12. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
janakris
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
EBay Kleinanzeigen Angebot verbindlich

Hallo,

Ich habe folgende Fragen :

Ist ein Kauf bei Kleinanzeigen verbindlich, wenn der Endpreis noch gar nicht feststeht?

Kann ich als Verkäufer mit den Käufer aussuchen ( auch zb nach Freundlichkeit?)

Wie kann man an den nächsten verkaufen, falls der erste Käufer sich ( obwohl eigentlich alles geklärt bzgl Preis und Übergabe ist) nicht mehr meldet ?

Wie muss man vorgehen, damit der Käufer nicht zb ne Woche später ankommtund auf seinem Artikel besteht?
Sind 48h angemessen?

Probleme nach Kauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125979 Beiträge, 40572x hilfreich)

Zitat (von janakris):
Ist ein Kauf bei Kleinanzeigen verbindlich, wenn der Endpreis noch gar nicht feststeht?

Eventuell ja oder auch nicht.
Kommt auf die Details an.



Zitat (von janakris):
Kann ich als Verkäufer mit den Käufer aussuchen ( auch zb nach Freundlichkeit?)

Wie meinen?



Zitat (von janakris):
Wie kann man an den nächsten verkaufen, falls der erste Käufer sich ( obwohl eigentlich alles geklärt bzgl Preis und Übergabe ist) nicht mehr meldet ?

Selbstverständlich, man muss dann nur mit den negativen Folgen leben, wenn der erste Käufer sich doch noch meldet.



Zitat (von janakris):
Wie muss man vorgehen, damit der Käufer nicht zb ne Woche später ankommtund auf seinem Artikel besteht?

Den Kaufvertrag zuvor auflösen, also eine gerichtsfesten Rücktritt / Aufhebungsvertrag hinbekommen.



Zitat (von janakris):
Sind 48h angemessen?

Wie meinen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8278 Beiträge, 1729x hilfreich)

Wenn man einen Preis auf verhandlungsbasis angibt, kann man sich den aussuchen, mit dem man am besten verhandelt. Aber man sollte das eben allen Beteiligten auch sagen dass man parallel auch mit anderen verhandelt

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
janakris
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, Dankeschön schon mal für die Antworten.
Ich Kriegs leider nicht hin zu zitieren, also schreib ich mal so.

Cirius32832, wenn der Preis mit vb angegeben ist und in den Mails mit Interessenten von anderen Angeboten geschrieben wird, ist das doch klar?
Also das auch andere interessiert sind
Siehst du das auch so?

Zu Den Nachfragen von
Harry van sell

Wie kann man einen gerichtsfesten Rücktritt machen, wenn der Käufer nicht mehr antwortet? Und man auch keine Telefonnummer oä hat, nur den Kleinanzeigen Chat?

Ab wie lange keine Antwort ( auf einen eigentlich feste Absprache ) darf man an jemanden anders verkaufen, ohne dass der erste noch Anspruch hat?
Das meine ich mit 48h


Dankeschön!!



0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125979 Beiträge, 40572x hilfreich)

Zitat (von janakris):
Wie kann man einen gerichtsfesten Rücktritt machen, wenn der Käufer nicht mehr antwortet? Und man auch keine Telefonnummer oä hat, nur den Kleinanzeigen Chat?

Ohne entsprechenden Zustellnachweis wird man dann in der Tat ein Problem haben.



Zitat (von janakris):
Ab wie lange keine Antwort ( auf einen eigentlich feste Absprache ) darf man an jemanden anders verkaufen, ohne dass der erste noch Anspruch hat?

Wenn man einen bindenden Vertrag hat und diese Bindung nicht aufheben kann, dann ist man gebunden. Ende der Fahnenstange.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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