EBay Kleinanzeigen Käufer behauptet das Gerät Defekt ist?

14. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
Milanherz10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
EBay Kleinanzeigen Käufer behauptet das Gerät Defekt ist?

Hallo liebe Community,

Ich habe über EBay Kleinanzeigen Privat einen Raumduft Diffuser für 70€ verkauft. Das Gerät war komplett neu und wurde noch nicht ausgepackt, sprich Original verschweißt. Die Rechnung habe ich dem Käufer ebenfalls zukommen lassen.

Nun schreibt mir der Käufer keine 10 Minuten nachdem das Paket bei DHL als Zugestellt markiert wurde eine Nachricht das dass Gerät defekt sei. Der Käufer schickte mir ein Bild von dem Gerät wo ein Teil abgebrochen ist und behauptet zusätzlich das das Gerät nicht angehen würde. Verpackt war das Gerät beim Versand definitiv genug.

Der Käufer verlangt nun eine Rücknahme. Bin ich verpflichtet das Gerät zurückzunehmen?

Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 894x hilfreich)

Zitat (von Milanherz10):
Der Käufer verlangt nun eine Rücknahme. Bin ich verpflichtet das Gerät zurückzunehmen?


Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen und wenn ja mit welchem Wortlaut?

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Milanherz10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe am Ende meiner Anzeige nur geschrieben „Privatverkauf keine Rücknahme oder Garantie".
Vorallem sieht es auf dem Bild so aus als wäre das Gerät dem Käufer beim auspacken auf den Boden gefallen und dadurch gebrochen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127593 Beiträge, 40841x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen

Wurde vor gut 20 Jahren abgeschafft, daher ist ein Ausschluss nicht mehr notwendig.

Anders sieht es mit der "Gesetzlichen Mängelhaftung" aus ...



Zitat (von Milanherz10):
Ich habe am Ende meiner Anzeige nur geschrieben „Privatverkauf keine Rücknahme oder Garantie".

Bei mehrfacher Anwendung (mehr als 1x) dürfte das schlicht nichtig sein.



Zitat (von Milanherz10):
Vorallem sieht es auf dem Bild so aus als wäre das Gerät dem Käufer beim auspacken auf den Boden gefallen und dadurch gebrochen.

Der Käufer müsste beweisen, dass das Gerät bereits bei Gefahrübergang den Defekt aufwies.



Zitat (von Milanherz10):
wurde noch nicht ausgepackt, sprich Original verschweißt.

Bedeutet man kann als Verkäufer den (einwandfreien) Zustand bei Gefahrübergang gar nicht beweisen ...



Zitat (von Milanherz10):
Der Käufer verlangt nun eine Rücknahme.

Wurde da schon kommuniziert?
Der Standardrat im Forum hier lautet in solchen Fällen, das man erstmals die Kommunikation einstellt.



Zitat (von Milanherz10):
Bin ich verpflichtet das Gerät zurückzunehmen?

Nein, das ist noch freiwillig.
Das "muss" kommt dann erst später, wenn man eventuell eintretende Nachteile zu tragen hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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