Hallo liebe Community,
Ich habe über EBay Kleinanzeigen Privat einen Raumduft Diffuser für 70€ verkauft. Das Gerät war komplett neu und wurde noch nicht ausgepackt, sprich Original verschweißt. Die Rechnung habe ich dem Käufer ebenfalls zukommen lassen.
Nun schreibt mir der Käufer keine 10 Minuten nachdem das Paket bei DHL als Zugestellt markiert wurde eine Nachricht das dass Gerät defekt sei. Der Käufer schickte mir ein Bild von dem Gerät wo ein Teil abgebrochen ist und behauptet zusätzlich das das Gerät nicht angehen würde. Verpackt war das Gerät beim Versand definitiv genug.
Der Käufer verlangt nun eine Rücknahme. Bin ich verpflichtet das Gerät zurückzunehmen?
Danke
EBay Kleinanzeigen Käufer behauptet das Gerät Defekt ist?
14. April 2023
Thema abonnieren
Frage vom 14. April 2023 | 15:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
EBay Kleinanzeigen Käufer behauptet das Gerät Defekt ist?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 14. April 2023 | 15:49
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 894x hilfreich)
ZitatDer Käufer verlangt nun eine Rücknahme. Bin ich verpflichtet das Gerät zurückzunehmen? :
Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen und wenn ja mit welchem Wortlaut?
#2
Antwort vom 14. April 2023 | 16:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe am Ende meiner Anzeige nur geschrieben „Privatverkauf keine Rücknahme oder Garantie".
Vorallem sieht es auf dem Bild so aus als wäre das Gerät dem Käufer beim auspacken auf den Boden gefallen und dadurch gebrochen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Kaufrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 14. April 2023 | 22:43
Von
Status: Unbeschreiblich (127593 Beiträge, 40841x hilfreich)
ZitatWurde die Gewährleistung ausgeschlossen :
Wurde vor gut 20 Jahren abgeschafft, daher ist ein Ausschluss nicht mehr notwendig.
Anders sieht es mit der "Gesetzlichen Mängelhaftung" aus ...
ZitatIch habe am Ende meiner Anzeige nur geschrieben „Privatverkauf keine Rücknahme oder Garantie". :
Bei mehrfacher Anwendung (mehr als 1x) dürfte das schlicht nichtig sein.
ZitatVorallem sieht es auf dem Bild so aus als wäre das Gerät dem Käufer beim auspacken auf den Boden gefallen und dadurch gebrochen. :
Der Käufer müsste beweisen, dass das Gerät bereits bei Gefahrübergang den Defekt aufwies.
Zitatwurde noch nicht ausgepackt, sprich Original verschweißt. :
Bedeutet man kann als Verkäufer den (einwandfreien) Zustand bei Gefahrübergang gar nicht beweisen ...
ZitatDer Käufer verlangt nun eine Rücknahme. :
Wurde da schon kommuniziert?
Der Standardrat im Forum hier lautet in solchen Fällen, das man erstmals die Kommunikation einstellt.
ZitatBin ich verpflichtet das Gerät zurückzunehmen? :
Nein, das ist noch freiwillig.
Das "muss" kommt dann erst später, wenn man eventuell eintretende Nachteile zu tragen hat.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
284.686
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
14 Antworten
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten