Ebay Angebot vorzeitig beendet

25. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
horstepipe
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
Ebay Angebot vorzeitig beendet

hallo
ich war Höchstbietender bei einer 24h-Auktion und der Verkäufer hat diese vorzeitig beendet und die Gebote gestrichen.
Nach einer längeren Recherche möchte ich wissen, ob man folgenden sinngemäßen Dialog zwischen mir und dem Verkäufer als Irrtumsanfechtung interpretieren kann:

K: "werden Sie den Artikel noch einmal einstellen?"

Hier wusste ich noch nicht, dass ich die Möglichkeit habe, meinen Anspruch geltend zu machen

V: "Vielleicht. Der eigentliche Käufer meldet sich einfach nicht. Wenn Sie möchten kann ich auch ein gutes Sofort-Kaufen-Angebot machen."

K: "Wie meinen Sie das, der eigentliche Käufer?"

V: "Ich hatte den Artikel schon einmal eingestellt, erst hieß es die Zahlung kommt und nun meldet er sich nicht, von daher...

Spätestens hier hatte bei mir Verwirrung die Oberhand. Ein Blick in die erweiterte Ebay-Suchmaske verriet jedoch, dass der Verkäufer den Artikel tatsächlich schon einmal am 22.09.2012 verkauft hatte.

K: "Meiner Meinung nach verstößt Ihr Verhalten gegen die Ebay AGB. Sie können nicht ohne triftigen Grund einen Artikel, auf den bereits geboten wurde, vorzeitig beenden."

V: "Doch eBay nennt ja die Gründe, und da was falsch war, wurde er beendet!
Der Käufer hat noch 2 Tage Frist, dann bekommt er eine Abmahnung und ich stelle den Artikel wieder rein!

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Ich weiß es ist sehr wirr. Zählt denn so ein "Geschwafel" als Irrtumsanfechtung oder kann ich dagegen angehen?

mit freundlichen Grüßen




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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

ist keine Irrtumsanfechtung, dass DIng gehört dir, musst halt überlegen, opb sich der Ganze Aufwand dan jetzt für dich lohnt!
Anwaltskosten, evtl Gerichtskosten etc, musst du alles erstmal selber zahlen, wenn der VK nicht direkt einwilligt (wovon man mal ausgehen kann) Dann muss der VK auch zahlungsfähig sein etc, musst du dir überlegen ob du das Risiko eingehen willst...

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#2
 Von 
horstepipe
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

vielen Dank!

ich habe leider garkeinen Überblick darüber, was mich das kosten würde.
Allerdings reden wir von einem Artikel mit einem Wert von über 500€, und ich habe 1,50€ geboten.
Kannst du mir sagen was ich so grob für die Anwaltskosten hinblättern müsste? (Ohne Gerichtskosten)

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Also so um etwa 300Euro wirst du schon rechnen müssen.

Nur besteht halt diese Gefahr: Di gewinnst einen eventuellen Prozess, dein Gegner hat aber kein Geld und auch der Artikel ist nicht mehr da. Dann hast du zwar gewonnen, aber hast trotzdem keinen Artikel und noch 300Euro Mise gemacht, wenn beim Gegner nichts zu holen ist, tja ob einem das dann dieses RIsiko wert ist muss man selber überlegen...

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
horstepipe
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

hm ok, allerdings hat er/sie in letzter Zeit so viel bei eBay verkauft, da wäre bestimmt was zu holen.
Wie liefe das dann genau ab, mein Anwalt schickt ihm nen Liebesbrif in dem steht, dass er mir binnen einer Frist den Artikel aushändigen soll, andererseits gehts vor Gericht?
Wenn er da schon einknickt und mir den Artikel zusendet, müsste er dann auch meine Anwaltskosten zahlen?

lG

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