Ebay Artikel Verkauft!!!!

11. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
mitch515
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Ebay Artikel Verkauft!!!!

Hallo zusammen
ich habe bei ebay ein autoradio verkauft.

in der beschreibung habe ich geschrieben was alles dabei ist... habe dann aber geschrieben dass alles Komplett ist..
auf dem foto ist auch nur ein Foto aus dem internet.

nun hat der käufer das Gerät bekommen und gemerkt dass der einbaurahmen und noch etwas fehlt... (dadran habe ich beim einstellen garnicht gedacht), diese teile habe ich aber auch nicht..

Nun will der Käufer Geld für die fehlenden Teile...

Ich habe ihm aber vorgeschlagen das gerät mir zurück zu schicken.. das will er aber nicht und besteht drauf das geld für die teile zu bekommen, und will einen anwalt einschalten

nun ist meine frage ob der im recht ist?! oder ob er das gerät zurück schicken muss wenn er die möglichkeit dazu hat..




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 374x hilfreich)

quote:
ob der im recht ist


Wenn der Einbaurahmen zum üblichen Lieferumfang gehört, dann ja, solange du nicht explizit den Lieferumfang eingeschränkt hast.

Bei sich widersprechenden Angaben (einmal Lieferumfang aufgezählt, einmal "alles komplett") wäre ein Rechtsstreit zumindest nicht ohne Risiko. Da dürfte es billiger sein, die fehlenden Teile zu besorgen und dem K zu schicken.

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#2
 Von 
mitch515
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

aber wenn ich ihm die möglichkeit anbiete das Radio zurückzuschicken und ihm den Betrag + versand zurückzuzahlen??

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4096x hilfreich)

Hallo,

also du kannst es ihm ja anbieten mit dem zurückschicken, aber annahmen muss er das Angebot von dir nicht, ist seine Entscheidung.

Fakt ist, ihr habt einen gültigen Kaufvertrag, dabei hat sowohl der VK als auch der K seinen Part zu erfüllen, der K hat seienn Part schon mit zahlenerfüllt, deine Erfüllung liegt darin, das von dir beschriebene zu liefern. Kannst du das nicht liefern, kann dir der K vorschreiben wie er sich eine Regelung vorstellt. K muss nicht vom KV zurücktreten, er kann Nacherfüllung dienerseits einfordern, kannst du nicht liefern bist du zu Schadensersatz verpflichtet. Am günstigsten wäre es die Sachen eigenständig zu besorgen und ihm zukommen zu lassen...

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130081 Beiträge, 41476x hilfreich)

Und als erstes sollte man sich informieren was tatsächlich zum Lieferumfang gehört.
Der Käufer kann ja viel erzählen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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