Ebay Auktionsabbruch rechtens bei Verkauf von Ware die man nicht besitzt?

2. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
donbillyray
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Auktionsabbruch rechtens bei Verkauf von Ware die man nicht besitzt?

Nehmen wir mal an Verkäufer A, verkauft zwei Tickets bei ebay, welche dieser bei Verkäufer B - ebenfalls über ebay - gekauft hat.
Verkäufer A stellt die Tickets aber zum Verkauf ein, obwohl dieser die Tickets von Verkäufer B noch nicht erhalten hat.

Verkäufer B kann oder will seine Tickets dann nicht an Verkäufer A liefern, worauf Verkäufer A dann seine eingestellte
Auktion der Tickets vorzeitig abbricht. Er gibt dem Höchstbietendem auch genau diesen Grund bzgl. des vorzeitigem
Abbruchs an.

Durfte Verkäufer A die Auktion so einfach abbrechen oder hat sich dieser entsprechend der allgemeinen Rechtsprechung
nun Schadensersatzpfkichtig gegenüber dem Höchstbietendem gemacht?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von donbillyray):
Durfte Verkäufer A die Auktion so einfach abbrechen

Ja, durfte er.
Er darf dann halt auch die möglichen Konsequenzen tragen.



Zitat (von donbillyray):
oder hat sich dieser entsprechend der allgemeinen Rechtsprechung
nun Schadensersatzpfkichtig gegenüber dem Höchstbietendem gemacht?

Eher nicht, er muss erst mal zu dem Preis liefern (z.B. durch Kauf wo anders). Ausnahme: es waren ganz spezielle Plätze.

Ansonsten müsste er einen Schaden ersetzen sofern er denn entstanden ist.



Ich würde den Verkäufer jetzt erst mal per Einschreiben-Einwurf mit Frist nach Datum auffordern zu liefern und gleichzeititg bei überschreiten der Frist Abgabe an einen Anwalt und gerichtliche Klräung ankündigen.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
donbillyray
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wollte wissen ob dieser die Auktion rechtmäßig vorab beenden durfte. Weil dann ja auch kein Schadensersatz
für den Höchstbietenden anfallen kann.


Nehmen wir mal an die Auktion wurde bei 400€ beendet, der Höchstbietende drängt auf Lieferung und der
Verkäufer liefert nicht. Daraufhin kauft sich der Höchstbietende für 900€ woanders Tickets - dies entspricht dem Preis
bei dem die Auktionen der Tickets zur Zeit enden. Kann der Höchstbietende dann die Zahlung der Differenz von 500€
als Schadensersatz einfordern.

-- Editiert von donbillyray am 02.05.2017 23:49

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von donbillyray):
Kann der Höchstbietende dann die Zahlung der Differenz von 500€ als Schadensersatz einfordern.

Klar.

Und wenn er den Verkäufer vorher ordentlich in Verzug gesetzt hat oder der Verkäufer ernsthaft und endgültig verweigert hat, hat er sogar Aussicht das ganze durchzusetzen.

Aber selbst wenn der Verkäufer ernsthaft und endgültig verweigert hat, sollte man zur Sicherheit den Verkäufer immer in Verzug setzen, die paar EUR sollte man investieren.



Signatur:

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#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Ich wollte wissen ob dieser die Auktion rechtmäßig vorab beenden durfte.


Nein, durfte er nicht.

Zitat:
Daraufhin kauft sich der Höchstbietende für 900€ woanders Tickets - dies entspricht dem Preis
bei dem die Auktionen der Tickets zur Zeit enden. Kann der Höchstbietende dann die Zahlung der Differenz von 500€
als Schadensersatz einfordern.


Ja, und die Aussichten dürften nicht schlecht sein.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

für A ist das übrigens gar nicht so schlimm, er kann von B ähnliches verlangen.

Blöd wird es halt, wenn irgendwo in der Mitte ein Mittelloser sitzt.

Stefan

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