Nehmen wir mal an Verkäufer A, verkauft zwei Tickets bei ebay, welche dieser bei Verkäufer B - ebenfalls über ebay - gekauft hat.
Verkäufer A stellt die Tickets aber zum Verkauf ein, obwohl dieser die Tickets von Verkäufer B noch nicht erhalten hat.
Verkäufer B kann oder will seine Tickets dann nicht an Verkäufer A liefern, worauf Verkäufer A dann seine eingestellte
Auktion der Tickets vorzeitig abbricht. Er gibt dem Höchstbietendem auch genau diesen Grund bzgl. des vorzeitigem
Abbruchs an.
Durfte Verkäufer A die Auktion so einfach abbrechen oder hat sich dieser entsprechend der allgemeinen Rechtsprechung
nun Schadensersatzpfkichtig gegenüber dem Höchstbietendem gemacht?
Ebay Auktionsabbruch rechtens bei Verkauf von Ware die man nicht besitzt?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
ZitatDurfte Verkäufer A die Auktion so einfach abbrechen :
Ja, durfte er.
Er darf dann halt auch die möglichen Konsequenzen tragen.
Zitatoder hat sich dieser entsprechend der allgemeinen Rechtsprechung :
nun Schadensersatzpfkichtig gegenüber dem Höchstbietendem gemacht?
Eher nicht, er muss erst mal zu dem Preis liefern (z.B. durch Kauf wo anders). Ausnahme: es waren ganz spezielle Plätze.
Ansonsten müsste er einen Schaden ersetzen sofern er denn entstanden ist.
Ich würde den Verkäufer jetzt erst mal per Einschreiben-Einwurf mit Frist nach Datum auffordern zu liefern und gleichzeititg bei überschreiten der Frist Abgabe an einen Anwalt und gerichtliche Klräung ankündigen.
Ich wollte wissen ob dieser die Auktion rechtmäßig vorab beenden durfte. Weil dann ja auch kein Schadensersatz
für den Höchstbietenden anfallen kann.
Nehmen wir mal an die Auktion wurde bei 400€ beendet, der Höchstbietende drängt auf Lieferung und der
Verkäufer liefert nicht. Daraufhin kauft sich der Höchstbietende für 900€ woanders Tickets - dies entspricht dem Preis
bei dem die Auktionen der Tickets zur Zeit enden. Kann der Höchstbietende dann die Zahlung der Differenz von 500€
als Schadensersatz einfordern.
-- Editiert von donbillyray am 02.05.2017 23:49
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatKann der Höchstbietende dann die Zahlung der Differenz von 500€ als Schadensersatz einfordern. :
Klar.
Und wenn er den Verkäufer vorher ordentlich in Verzug gesetzt hat oder der Verkäufer ernsthaft und endgültig verweigert hat, hat er sogar Aussicht das ganze durchzusetzen.
Aber selbst wenn der Verkäufer ernsthaft und endgültig verweigert hat, sollte man zur Sicherheit den Verkäufer immer in Verzug setzen, die paar EUR sollte man investieren.
Zitat:Ich wollte wissen ob dieser die Auktion rechtmäßig vorab beenden durfte.
Nein, durfte er nicht.
Zitat:Daraufhin kauft sich der Höchstbietende für 900€ woanders Tickets - dies entspricht dem Preis
bei dem die Auktionen der Tickets zur Zeit enden. Kann der Höchstbietende dann die Zahlung der Differenz von 500€
als Schadensersatz einfordern.
Ja, und die Aussichten dürften nicht schlecht sein.
Hallo,
für A ist das übrigens gar nicht so schlimm, er kann von B ähnliches verlangen.
Blöd wird es halt, wenn irgendwo in der Mitte ein Mittelloser sitzt.
Stefan
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
15 Antworten
-
2 Antworten