Ebay-Betrug - Wie vorgehen?

11. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Rechtdurchsetzen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Ebay-Betrug - Wie vorgehen?

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass mir in diesem Forum weitergeholfen werden kann. Meine finanzielle Lage lässt es nicht zu, gleich den Rechtsanwalt zur Durchsetzung meiner Ansprüche zu konsultieren, deshalb wäre ich sehr dankbar, eine prinzipielle Leitlinie für mein weiteres Vorgehen zu bekommen.

Zu meinem Fall:

Ich habe am 1. Mai einen gebrauchten Komplett-PC bei ebay für 535€ Euro ersteigert von einem privaten Verkäufer, der lt. Bewertungen (über 80 positive, auch als Verkäufer von Elektrogeräten) seriös schien. Ich habe noch angefragt, ob ich mit Paypal zahlen könne, dies negierte er aber, was wg. der Umstände und Zusatzkosten nicht unüblich bei Privatverkäufern ist - deshalb habe ich mir nichts dabei gedacht. Nach der Überweisung des Geldes erhielt ich letztlich einen PC, der mit der Produktbeschreibung und den Fotos nur rudimentär übereinstimmte (Gehäuse war das gleiche, Komponenten haben Gebrauchtwert von max. 50 € und sind in dieser Form gar nicht betriebsfähig).

Auf meine Mails reagierte der Verkäufer nicht, letztlich habe ich von ebay die Adresse herausbekommen und über Nachbarn dann auch eine Handynummer. Beim Anruf stellte sich dann heraus (soweit ich dem Glauben schenken kann), dass ich das Geschäft gar nicht mit der bei ebay verzeichneten Person, sondern AGB-widrig mit dem volljährigen Sohn abgeschlossen habe, der den Account seiner Mutter nutzte und im Nachbarort wohnt. Die Mutter sah sich als nicht verantwortlich an. Zudem sind beide lt. Info der Mutter Hartz IV-Empfänger.

Nachdem ich am 23.05 eine letzte Zusendungs-Aufforderung für die richtigen Teile an die Adresse der Mutter geschickt hatte - ohne Reaktion - habe ich einige Tage später noch einmal bei dieser angerufen und sie gab mir die Adresse und Telefonnummer ihres Sohnes. Nachdem ich diesen auf mögliche Konsequenzen seiner Handlung aufmerksam gemacht hatte, stimmte er zu, mir das Geld rückzuüberweisen, natürlich ohne Resultat.
Am 31.05 habe ich per Einschreiben einen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt, diesmal an die Adresse des Sohnes. Die gesetzte Frist zur Rückzahlung ist seit dem Wochenende verstrichen, ohne dass Geld bei mir angekommen wäre.

In der Zwischenzeit hat ebay auf meine Nachfrage auch seinen Account gesperrt und ich habe Kontakt zu einer weiteren Person, die ebenfalls im letzten Monat betrogen wurde (allerdings nur um 50€).

Für mich stellt sich jetzt die Frage, wie ich weiter verfahren sollte. Eine polizeiliche Anzeige mache ich auf jeden Fall. Zentral ist für mich jedoch vor allem die Überlegung, ob bei der Summe eine zivilrechtliche Durchsetzung Sinn hat, zumal die Aussicht besteht, dass ich am Ende auch noch auf diesen Kosten sitzen bleibe. Besonders wichtig sind für mich folgende Einzelfragen:

1.Wie sieht die Rechtsituation bzgl. der Nutzung des Accounts der Mutter aus? Der Verkäufer hofft ja vielleicht, dass ich meine Ansprüche nur der nicht zahlungsfähigen Mutter durchzusetzen in der Lage wäre, und er selbst möglicherweise massenhaft pfändbares Elektronikspielzeug in seiner Wohnung hat. Ist dies so und wie sollte ich hier verfahren - wer ist anzuzeigen und im Mahnverfahren anzugeben?

2. Gibt es Fristen, die ich beachten muss?

3. Wie sieht es bei einem Mahnbescheid aus - was würde es mich im schlimmsten Fall kosten, wenn dieser angefechtet würde und der Schuldner nicht zahlen kann? Weil, so wie ich die Rechtssituation verstehe, bleibt im schlimmsten Fall alles an mir hängen und von 30 Jahre währenden Ansprüchen habe ich momentan nichts.

4. Kann ich, wenn ich einen rechtsgültigen Titel habe, diesen auch an Inkassofirmen verkaufen ohne dass ich danach noch ein finanzielles Risiko habe (auch wenn ich dann nur die Hälfte des Geldes zurückbekäme)?

5. Generell gefragt: Welche Schritte machen für mich Sinn zu ergreifen, bei denen ich kein oder nur ein sehr geringes finanzielles Risiko trage?

Ich wäre der Community sehr dankbar für jede Hilfe, die Sache lässt mir jetzt schon graue Haare wachsen, aber ich möchte diesen Betrüger auch nicht einfach so davon kommen lassen und 530 € sind für mich eine Stange Geld.

Vielen Dank im Voraus!

Beste Grüße,
Lukas


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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

also erstmnal sei dir gesagt, mit dem Sohn hast du rein gar nichts zu tun, er schuldet dir weder Geld noch sonstetwas!

Dein Vertragspartner und einziger Ansprechpartner ist die Mutter (Accountinhaberin)

Wenn d ihr keine Zahlungsfrist gesetzt hast (nachweislich mit mindestens einem Einwurfeinschreiben) kannst du eigentlich wieder bei Null anfangen!

Wenn du schon genau sagen kannst, dass die Mutter nicht zahlungsfähig ist, solltest du dir genau überlegen, ob du da noch weiteres Geld für ausgeben willst, was du evtl auch nie wieder sehen wirst.

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#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
den vertrag hast du wohl mit dem Inhaber des accounts geschlossen, bei Mißbräuchlicher Nutzung siehe unten (Betrug).
Ein Mahnbescheid kostet eine geringe Gebühr, ebenso der Vollstreckungsbescheid, der letztendlich der Titel ist. Bringt aber nur etwas wenn kein Widerspruch eingelegt wird. Sollte der Schuldner nicht zahlungsfähig sein bleibst du auf den Vollstreckungskosten sitzen. Einen Verkauf des Titels kannst du versuchen.
Ich würde eine Strafanzeige wegen Betrugs ins Auge fassen. Manch ein Betrüger zahlt doch eher den Betrag zurück als einen Strafbefehl.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

ad 1.

Betrüger ist offenbar der Sohn, Vertragspartner ist die Mutter. Das muß man auseinander halten.

ad 2.

Zivilrechtliche Ansprüche wären am 31.12.2016 verjährt.

ad 3.

Wenn du wegen 535 EUR klagst und gewinnst, die Gegenseite aber pleite ist, bleiben bei dir 105 EUR für's Gericht und, wenn du dich anwaltlich vertreten läßt, 157,68 EUR für den Anwalt hängen. Wenn du selbst pleite bist, kannst du PKH beantragen.

ad 4.

Klar, aber welches Inkassobüro kauft einen Titel gegen einen Hartz-IV-Empfänger? Immer daran denken, Vertragspartner ist die Mutter; da ist irrelevant, ob der Sohn für 50 Mille Computerhardware rumstehen hat.

ad 5.

Wenn du schon weißt, daß die Mutter pleite ist und womöglich auch nie wieder an Geld kommt, ist es am billigsten, nur bei der Strafrechtsschiene zu bleiben. Evtl. bekommt der Sohn ja bei einer Verurteilung als Auflage, den Schaden zu ersetzen und evtl. kann er das auch.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
Kontakt zu einer weiteren Person, die ebenfalls im letzten Monat betrogen wurde
Das ist sehr gut! Wenn man durch Parallelfälle den Betrug plausibel darstellen kann, dann geht es schneller bei der Abarbeitung. Jeder Geschädigte sollte unabhängig voneinander Anzeige erstatten und auf den anderen Fall verweisen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Betrüger ist offenbar der Sohn, Vertragspartner ist die Mutter. Das muß man auseinander halten.



Vertragspartner ist der Sohn. Das ist vom BGH beim ebay-account-Mißbrauch so entschieden.

Wenn man gegen die Mutter vorgeht, sind die Kosten verbrannt, falsche Beklagte.

Dann müsste erst mal ein Rück-Zahlungsanspruch aus dem Kaufvertrag bestehen. Entweder Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Rücktritt, beides hat gewisse Voraussetzungen.

Für die Strafrechtsschiene spielt das keine Rolle.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

quote:
Gehäuse war das gleiche, Komponenten haben Gebrauchtwert von max. 50 € und sind in dieser Form gar nicht betriebsfähig

Soll bedeuten, das im Angebot stand "Grafikkarte XYZ, 512 MB" und im PC war "Grafikkarte 123, 512 MB" oder wie muss man sich das vorstellen?









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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rechtdurchsetzen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Soll bedeuten, das im Angebot stand "Grafikkarte XYZ, 512 MB" und im PC war "Grafikkarte 123, 512 MB" oder wie muss man sich das vorstellen?


Genau. Allerdings auch nicht mal Komponenten für alle "Bereiche", also bspw. keine Festplatte. Nur das Gehäuse war, wie schon gesagt, das Gleiche und aus dem Vergleich mit dem bei ebay eingestellten Foto und der Tatsache, dass der DVD-Slot leer und ohne Slotblende war, schließe ich, dass die Komponenten ursprünglich mal in dem Gehäuse waren und kurzfristig "ersetzt" wurden - vielleicht weil der Auktionspreis so günstig war (Angebot lief an einem Wochentag mittags aus). Aber schon ein sehr merkwürdiges Betrugsverhalten - warum schickt mein Gegenüber dann überhaupt was, zumal der Betrug ja offensichtlich sein musste, denn der PC ging so nicht einmal an wg. fehlender Komponenten.

Vielen Dank schonmal an alle Beiträger, das gibt mir einen guten Leitfaden. Nur hierzu:
quote:

Vertragspartner ist der Sohn. Das ist vom BGH beim ebay-account-Mißbrauch so entschieden.
wüsste ich gerne, ob das auch den Fall betrifft, in dem die Mutter ihrem Sohn wissentlich den Account überlässt. Das Bankkonto auf welches ich überwiesen habe, war nämlich ihres.

Beste Grüße,
Lukas

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
quote:
Vertragspartner ist der Sohn. Das ist vom BGH beim ebay-account-Mißbrauch so entschieden.

wüsste ich gerne, ob das auch den Fall betrifft, in dem die Mutter ihrem Sohn wissentlich den Account überlässt. Das Bankkonto auf welches ich überwiesen habe, war nämlich ihres.



Sobald sie gewusst hat, daß der Sohn ihren account nutzt, geduldet hat, daß der Sohn unter ihrem Namen auftritt, ist die Mutter Vertragspartner.

Wem die verkaufte Ware "gehört" spielt da keine Rolle.

Wenn sie tatsächlich zugibt, daß sie davon wusste, müsste man sehr ernsthaft überlegen, ob Beihilfe zum Betrug oder gar Mittäterschaft vorliegt.

Beide haften dann für den Schaden, der Sohn aber nicht aus Vertrag, sondern aus unerlaubter Handlung. Taktisch müsste man beide ins Visier nehmen.

Leider bleibt man auf seinen Anwalts-/Gerichtskosten sitzen, wenn beim Gegner nichts zu holen ist, das wurde ja oben schon angesprochen.

Manchmal wird der Schaden wieder gut gemacht, damit die Strafe geringer ausfällt. Man kann auch, bevor man anzeigt, die Strafanzeige für den Fall in Aussicht stellen, daß der Schaden nicht ausgeglichen wird.

Kann klappen und kostet jedenfalls nichts.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Vertragspartner ist der Sohn. Das ist vom BGH beim ebay-account-Mißbrauch so entschieden.
Wenn man gegen die Mutter vorgeht, sind die Kosten verbrannt, falsche Beklagte.


Die Mutter kann ja erst mal viel behaupten. Der äußere Anschein ist klar. "Account-Mißbrauch" bezieht sich auf gehackte Accounts durch unbekannte Dritte, nicht auf den hier vorliegenden Fall, bei dem ja eher lebensnah ist, daß die Mutter dem Sohn die Zugangsdaten überlassen hat.

Im übrigen würde man in so einem Fall natürlich die Mutter verklagen und dem Sohn den Streit verkünden, um das Risiko des "den Falschen verklagen" auszuschließen.



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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
"Account-Mißbrauch" bezieht sich auf gehackte Accounts durch unbekannte Dritte, nicht auf den hier vorliegenden Fall, bei dem ja eher lebensnah ist, daß die Mutter dem Sohn die Zugangsdaten überlassen hat.



Unbekannte Dritte oder gar Hacker müssen das nicht sein.

Im BGH-Fall war der "wahre" Verkäufer der Ehemann, der (angeblich) den Account der Ehefrau missbraucht hat.

Obwohl die Zugangsdaten mehr oder weniger ungesichert waren, wurde eine Anscheins-Haftung der Frau verneint, Vertragspartner sei der Mann. Klage gegen die Frau abgewiesen, ihr sei das Handeln unter ihrem Namen nicht zurechenbar.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-eBay-Kunden-haften-nicht-fuer-Konto-Missbrauch-1241441.html

Deshalb wundert es mich fast, daß bei der Familie, mit der man es hier offensichtlich zu tun hat, die Mutter offen zugibt sie hätte von der Nutzung ihres Accounts gewusst.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Rechtdurchsetzen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ein "Wissen" oder "Gutheißen" der Mutter(oder wie auch immer die juristische Bezeichnung auch zu nennen ist), schlussfolgere ich aus der Tatsache, dass die Überweisung auf ihr Konto lief - sie somit ihren Sohn ausgezahlt haben muss. Bei meinem ersten Anruf gab sie mich mit den Worten "ebay? - das macht nur mein Junge" an selbigen weiter. Ich war ja nun auch nicht der erste Käufer, ihre Kontoverbindung ist vermutlich schon länger bei ebay hinterlegt.

MfG

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