Ebay - Falsche Beschreibung - Wer trägt Versand?

14. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Marius123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay - Falsche Beschreibung - Wer trägt Versand?

Ich habe bei Ebay ein Fahrrad von privat gekauft.
Das Rad, das geliefert wurde, ist von anderer Beschaffenheit als beschrieben.
Einige Komponenten sind von schlechterer Bauart als angegeben und das Gewicht stimmt nicht. Das Rad ist 1,7kg zu schwer und darf somit nicht mit Akkulicht gefahren werden und ist somit (einmal abgesehen von den falschen Bauteilen) für mich nicht zu gebrauchen.
Ich bin der Meinung, der Verkäufer muss das Rad auch als Privatverkäufer zurücknehmen und mir den Kaufpreis und die Versandkosten erstatten.

Es handelt sich ja nicht um Gewährleistung oder das 2 Wochen Rückgaberecht (was er als Privatverkäufer nicht einmal mit diesem Satz, der immer bei Privatangeboten steht, ausgeschlossen hat).
Es handelt sich darum, dass mir nicht der Artikel geliefert wurde, der mir angeboten wurde.
Er beruft sich darauf, dass er als Privatverkäufer nichts zurücknehmen müsse. Aus Nettigkeit erstattet er mir aber den Kaufpreis. Versand und Rückversand solle ich aber zahlen. 45€ mal 2. Das Rad hat 156,xx€ gekostet.

Muss ich das zahlen?
Und wenn nicht, was kann ich ihm an §§ anbieten, damit er sieht, dass er den Versand übernehmen zu hat.

Er scheint eigentlich (abgesehen davon, dass alles falsch angegeben ist, wofür er meint nichts zu können) ein ganz netter und korrekter Mensch zu sein. Wenn ich ihm irgendwie beibringen könnte, dass er das zahlen muss, dann würde er es wohl auch machen.

Vielen Dank!
Marius


-- Editiert von marius123 am 14.09.2007 20:41:54

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

'Das Rad, das geliefert wurde, ist von anderer Beschaffenheit als beschrieben'

Dann handelt es sich um einen Sachmangel, § 434 III BGB .

'Es handelt sich ja nicht um Gewährleistung oder das 2 Wochen Rückgaberecht'

Es handelt sich sehr wohl um Gewährleistung. Und komm bitte nicht mir dem 2 Wochen-Rückgaberecht. Das gibt es bei Privatverkäufen schon mal gar nicht!

'was kann ich ihm an §§ anbieten, damit er sieht, dass er den Versand übernehmen zu hat'

§ 439 II BGB .

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Selbst wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, so handelt es sich um nicht eigehaltene zugesicherte Eigenschaften. Für zugesicherte EIgenschaften kann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden. Der VK muß alle Kosten übernehmen. Nimm dir einfach einen Anwalt, auch dessen Kosten wird der VK übernehmen müssen.
Am einfachsten, du schickst ihm mal den Kink dieser Diskussion, dann kann er sich selbst ein Bild von seiner Situation machen.


Viele Grüße, Michael

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#3
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...Für zugesicherte EIgenschaften kann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden...

Wofür könnte denn hier die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) überhaupt ausgeschlossen werden?

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#4
 Von 
Marius123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank soweit :)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Weisen Sie das Fahrrad sofort als falsch zurück und bestehen Sie auf Erfüllung des Kaufvertrages.

Begeben sie sich also nicht auf die Schiene des Gewährleistungsrechts.

Alternativ bieten Sie dem Verkäufer an, falls ihm die Lieferung einer vertragsgemäßen Sache nicht möglich ist, er bei Übernahme sämtlicher Kosten vom Kaufvertrag zurücktreten darf. Andernfalls sehe sich der Verkäufer halt einer Klage auf Erfüllung ausgesetzt.

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

quote:
--------------------------------------------------------------------------------
Wofür könnte denn hier die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) überhaupt ausgeschlossen werden?
--------------------------------------------------------------------------------


Für ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheiten ( dies müßte aus den gesamten Vereinbarungen aber deutlich hervorgehen),


------------------------


???
Bitte um Erklärung: Genau dann ist ein Ausschluß der Gewährleistung doch unwirksam.

Viele Grüße, Michael

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