Ebay Falscher Artikel, Geld zurück erhalten, Verkäufer meldet sich nicht / nimmt ihn nicht zurück

8. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12304.12.2023 14:28:37
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Falscher Artikel, Geld zurück erhalten, Verkäufer meldet sich nicht / nimmt ihn nicht zurück

Guten Tag,
zunächst einmal Entschuldigung für den zusammengestückelten Betreff, aber anders konnte ich nicht alles in die Zeile bringen.

Ich habe bei Ebay einen Artikel von privat gekauft und der Verkäufer hat auch sofort das Versandetikett gekauft aber das Paket erst mal nicht an den Versandservice übergeben. Nach 2 Wochen warten und keine Änderung in der Sendungsverfolgung habe ich Ebay gemeldet, dass ich den Artikel nicht erhalten habe und es wurde veranlasst, dass ich das Geld zurückerhalte, wenn der Käufer sich nicht innerhalb von 3 Tagen meldet.

Am 2. Tag nach meiner Meldung wurde in der Sendungsverfolgung angezeigt, dass das Paket aufgegeben wurde und nun auf dem Weg zu mir ist. Daraufhin habe ich den Verkäufer erneut angeschrieben und ihn gebeten, auf Ebay zu reagieren, damit ihm das Geld nicht grundlos wieder abgezogen wird. Er hat jedoch nicht reagiert und das Geld wurde mir zurückerstattet.

Als das Paket dann ankam, musste ich jedoch feststellen, dass es sich um den falschen Artikel aus einer anscheinend anderen Auktion handelte. Daraufhin habe ich den Verkäufer erneut angeschrieben und gefragt, ob er den falschen Artikel zurück haben möchte, er aber die Versandkosten tragen müsse, woraufhin ich keine Antwort bekam.

Jetzt nach einem Jahr und mindestens 5 unbeantworteten Nachrichten an ihn weiß ich nicht was ich mit dem Artikel machen soll/darf. Ich habe versucht, etwas darüber zu finden, aber alle Quellen, die ich finden konnte, geben keinen genauen Zeitraum an, sondern nur 6 Monate bis 3 Jahre, in denen man den Artikel aufbewahren muss, ist das richtig oder kann man den Artikel früher entsorgen oder auch weiterverkaufen?



Ich habe es jetzt eine Weile vergessen und vor kurzem beim Aufräumen das Paket wiedergefunden und muss auch ein bisschen über diese Geschichte schmunzeln, aber ich weiß immer noch nicht, was ich jetzt rechtlich gesehen damit machen darf.


Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.


Mit freundlichen Grüßen




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von 07YDv):
kann man den Artikel früher entsorgen oder auch weiterverkaufen?

Können kan man vieles.
Machen sollte man es wegen der möglichen straf- und zivilrechtlichen Folgen nicht einfach so.



Zitat (von 07YDv):
aber ich weiß immer noch nicht, was ich jetzt rechtlich gesehen damit machen darf.

Als erstes wäre mal zu klären, ob man nun Eigentümer der Ware wurde oder nicht.

Ist man nicht Eigentümer der Ware, sollte man seine Forderungen gerichtsfest an den Verkäufer richten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12304.12.2023 14:28:37
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ist man nicht Eigentümer der Ware, sollte man seine Forderungen gerichtsfest an den Verkäufer richten.


Da der Kaufvertrag durch die Rückgabe des Geldes aufgelöst wurde, gehe ich davon aus, dass ich es nicht bin. Mein Problem ist nur, dass ich keine wirkliche Kontaktmöglichkeit habe, außer einen Brief an die Adresse zu schicken und Nachrichten über Ebay zu verschicken.

Aber wie ich schon erwähnt habe, habe ich mehrere unbeantwortete Nachrichten an den Verkäufer über Ebay geschickt, aber das Konto scheint inaktiv zu sein, zumindest gibt es seitdem keine Bewertungen mehr. Ich habe schon über Ebay geschrieben, ob er den Artikel zurück haben will, dass er dann aber die Versandkosten tragen muss. Ich gehe aber davon aus, dass eine Nachricht über Ebay nicht gerichtsfest ist.


Aber um auf eine meiner Anmerkungen zurückzukommen: Gibt es Fristen wie die bereits erwähnten 6 Monate oder 3 Jahre, nach denen das Eigentum auf mich übergeht? Ich würde den Artikel am liebsten an den Verkäufer zurückgeben, das soll nicht unhöflich klingen, aber aus meiner Sicht ist es unangenehm, weitere Kosten und Zeit für etwas zu opfern, was nicht einmal mein Fehler ist. Ich hoffe, das ist verständlich.

0x Hilfreiche Antwort

Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Kaufrecht" einen Anwalt fragen
#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von 07YDv):
Da der Kaufvertrag durch die Rückgabe des Geldes aufgelöst wurde

Da war der BGH dummerwiese ganz anderer Meinung und das in gleich 2 Urteilen.



Zitat (von 07YDv):
Ich gehe aber davon aus, dass eine Nachricht über Ebay nicht gerichtsfest ist.

Doch, wenn sie denn nachweislich ankommt.
Und daran mangelt es bei solchen Mails regelmäßig.

Bleibt also nur, einen gerichtsfesten Brief zu senden.



Zitat (von 07YDv):
Ich hoffe, das ist verständlich.

Absolut.
Leider ist das ganze nicht wirklich einfach zu lösen, da der Gesetzgeber dafür keine einfachen Regelungen getroffen hat.



Zitat (von 07YDv):
Gibt es Fristen wie die bereits erwähnten 6 Monate oder 3 Jahre, nach denen das Eigentum auf mich übergeht?

Nein, selbst wenn § 937 BGB hier greifen würde, die Frist wäre 10 Jahre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12304.12.2023 14:28:37
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf jeden Fall möchte ich mich schon jetzt für Ihre Hilfe und Ihre Zeit bedanken, denn wie Sie wahrscheinlich schon bemerkt haben, kenne ich mich auf diesem Gebiet nicht sonderlich gut aus.

Zitat (von Harry van Sell):
Nein, selbst wenn § 937 BGB hier greifen würde, die Frist wäre 10 Jahre.


Aber um es noch einmal zusammenzufassen, die beiden Optionen, die ich habe, wären 10 Jahre zu warten oder dem Verkäufer einen Brief als Einschreiben zu schicken auf meine kosten, damit dieser gerichtsfest ist, mit dem Inhalt, dass er über einen Ebay-Kauf einen falschen Artikel geschickt hat und er auf die Ebay-Nachrichten nicht reagiert hat und ich den Artikel zurücksenden möchte, wenn er die Versandkosten übernimmt, falls er sich bis z.B. 15.09.2023 (also in ca. 5 Wochen) nicht meldet würde ich den Artikel anderweitig verwenden oder gegebenenfalls entsorgen.

Würde es in diesem Fall ausreichen, als Kontaktmöglichkeit neben der Anschrift nur eine E-Mail-Adresse anzugeben?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von 07YDv):
würde ich den Artikel anderweitig verwenden oder gegebenenfalls entsorgen.

Ich würde statt "verwenden" "auf seine Kosten verwerten" schreiben und den Rest streichen



Zitat (von 07YDv):
Würde es in diesem Fall ausreichen, als Kontaktmöglichkeit neben der Anschrift nur eine E-Mail-Adresse anzugeben

Würde ich so sehen.



Was ist das Teil denn wert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12304.12.2023 14:28:37
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung für die späte Antwort, die letzten Tage waren sehr stressig.



Zitat (von Harry van Sell):
Was ist das Teil denn wert?


Es ist zwischen 25 und 35 € wert, je nachdem, wo man sucht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von 07YDv):
Es ist zwischen 25 und 35 € wert, je nachdem, wo man sucht.

Das macht das Risiko ja überschaubar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.875 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.414 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen