Guten Tag,
zunächst einmal Entschuldigung für den zusammengestückelten Betreff, aber anders konnte ich nicht alles in die Zeile bringen.
Ich habe bei Ebay einen Artikel von privat gekauft und der Verkäufer hat auch sofort das Versandetikett gekauft aber das Paket erst mal nicht an den Versandservice übergeben. Nach 2 Wochen warten und keine Änderung in der Sendungsverfolgung habe ich Ebay gemeldet, dass ich den Artikel nicht erhalten habe und es wurde veranlasst, dass ich das Geld zurückerhalte, wenn der Käufer sich nicht innerhalb von 3 Tagen meldet.
Am 2. Tag nach meiner Meldung wurde in der Sendungsverfolgung angezeigt, dass das Paket aufgegeben wurde und nun auf dem Weg zu mir ist. Daraufhin habe ich den Verkäufer erneut angeschrieben und ihn gebeten, auf Ebay zu reagieren, damit ihm das Geld nicht grundlos wieder abgezogen wird. Er hat jedoch nicht reagiert und das Geld wurde mir zurückerstattet.
Als das Paket dann ankam, musste ich jedoch feststellen, dass es sich um den falschen Artikel aus einer anscheinend anderen Auktion handelte. Daraufhin habe ich den Verkäufer erneut angeschrieben und gefragt, ob er den falschen Artikel zurück haben möchte, er aber die Versandkosten tragen müsse, woraufhin ich keine Antwort bekam.
Jetzt nach einem Jahr und mindestens 5 unbeantworteten Nachrichten an ihn weiß ich nicht was ich mit dem Artikel machen soll/darf. Ich habe versucht, etwas darüber zu finden, aber alle Quellen, die ich finden konnte, geben keinen genauen Zeitraum an, sondern nur 6 Monate bis 3 Jahre, in denen man den Artikel aufbewahren muss, ist das richtig oder kann man den Artikel früher entsorgen oder auch weiterverkaufen?
Ich habe es jetzt eine Weile vergessen und vor kurzem beim Aufräumen das Paket wiedergefunden und muss auch ein bisschen über diese Geschichte schmunzeln, aber ich weiß immer noch nicht, was ich jetzt rechtlich gesehen damit machen darf.
Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ebay Falscher Artikel, Geld zurück erhalten, Verkäufer meldet sich nicht / nimmt ihn nicht zurück
8. August 2023
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Frage vom 8. August 2023 | 21:19
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Falscher Artikel, Geld zurück erhalten, Verkäufer meldet sich nicht / nimmt ihn nicht zurück
#1
Antwort vom 9. August 2023 | 01:16
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41024x hilfreich)
Zitatkann man den Artikel früher entsorgen oder auch weiterverkaufen? :
Können kan man vieles.
Machen sollte man es wegen der möglichen straf- und zivilrechtlichen Folgen nicht einfach so.
Zitataber ich weiß immer noch nicht, was ich jetzt rechtlich gesehen damit machen darf. :
Als erstes wäre mal zu klären, ob man nun Eigentümer der Ware wurde oder nicht.
Ist man nicht Eigentümer der Ware, sollte man seine Forderungen gerichtsfest an den Verkäufer richten.
#2
Antwort vom 9. August 2023 | 12:40
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIst man nicht Eigentümer der Ware, sollte man seine Forderungen gerichtsfest an den Verkäufer richten. :
Da der Kaufvertrag durch die Rückgabe des Geldes aufgelöst wurde, gehe ich davon aus, dass ich es nicht bin. Mein Problem ist nur, dass ich keine wirkliche Kontaktmöglichkeit habe, außer einen Brief an die Adresse zu schicken und Nachrichten über Ebay zu verschicken.
Aber wie ich schon erwähnt habe, habe ich mehrere unbeantwortete Nachrichten an den Verkäufer über Ebay geschickt, aber das Konto scheint inaktiv zu sein, zumindest gibt es seitdem keine Bewertungen mehr. Ich habe schon über Ebay geschrieben, ob er den Artikel zurück haben will, dass er dann aber die Versandkosten tragen muss. Ich gehe aber davon aus, dass eine Nachricht über Ebay nicht gerichtsfest ist.
Aber um auf eine meiner Anmerkungen zurückzukommen: Gibt es Fristen wie die bereits erwähnten 6 Monate oder 3 Jahre, nach denen das Eigentum auf mich übergeht? Ich würde den Artikel am liebsten an den Verkäufer zurückgeben, das soll nicht unhöflich klingen, aber aus meiner Sicht ist es unangenehm, weitere Kosten und Zeit für etwas zu opfern, was nicht einmal mein Fehler ist. Ich hoffe, das ist verständlich.
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#3
Antwort vom 9. August 2023 | 22:32
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41024x hilfreich)
ZitatDa der Kaufvertrag durch die Rückgabe des Geldes aufgelöst wurde :
Da war der BGH dummerwiese ganz anderer Meinung und das in gleich 2 Urteilen.
ZitatIch gehe aber davon aus, dass eine Nachricht über Ebay nicht gerichtsfest ist. :
Doch, wenn sie denn nachweislich ankommt.
Und daran mangelt es bei solchen Mails regelmäßig.
Bleibt also nur, einen gerichtsfesten Brief zu senden.
ZitatIch hoffe, das ist verständlich. :
Absolut.
Leider ist das ganze nicht wirklich einfach zu lösen, da der Gesetzgeber dafür keine einfachen Regelungen getroffen hat.
ZitatGibt es Fristen wie die bereits erwähnten 6 Monate oder 3 Jahre, nach denen das Eigentum auf mich übergeht? :
Nein, selbst wenn § 937 BGB hier greifen würde, die Frist wäre 10 Jahre.
#4
Antwort vom 11. August 2023 | 09:28
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Auf jeden Fall möchte ich mich schon jetzt für Ihre Hilfe und Ihre Zeit bedanken, denn wie Sie wahrscheinlich schon bemerkt haben, kenne ich mich auf diesem Gebiet nicht sonderlich gut aus.
ZitatNein, selbst wenn § 937 BGB hier greifen würde, die Frist wäre 10 Jahre. :
Aber um es noch einmal zusammenzufassen, die beiden Optionen, die ich habe, wären 10 Jahre zu warten oder dem Verkäufer einen Brief als Einschreiben zu schicken auf meine kosten, damit dieser gerichtsfest ist, mit dem Inhalt, dass er über einen Ebay-Kauf einen falschen Artikel geschickt hat und er auf die Ebay-Nachrichten nicht reagiert hat und ich den Artikel zurücksenden möchte, wenn er die Versandkosten übernimmt, falls er sich bis z.B. 15.09.2023 (also in ca. 5 Wochen) nicht meldet würde ich den Artikel anderweitig verwenden oder gegebenenfalls entsorgen.
Würde es in diesem Fall ausreichen, als Kontaktmöglichkeit neben der Anschrift nur eine E-Mail-Adresse anzugeben?
#5
Antwort vom 11. August 2023 | 22:38
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41024x hilfreich)
Zitatwürde ich den Artikel anderweitig verwenden oder gegebenenfalls entsorgen. :
Ich würde statt "verwenden" "auf seine Kosten verwerten" schreiben und den Rest streichen
ZitatWürde es in diesem Fall ausreichen, als Kontaktmöglichkeit neben der Anschrift nur eine E-Mail-Adresse anzugeben :
Würde ich so sehen.
Was ist das Teil denn wert?
#6
Antwort vom 13. August 2023 | 16:11
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Entschuldigung für die späte Antwort, die letzten Tage waren sehr stressig.
ZitatWas ist das Teil denn wert? :
Es ist zwischen 25 und 35 € wert, je nachdem, wo man sucht.
#7
Antwort vom 13. August 2023 | 18:44
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41024x hilfreich)
ZitatEs ist zwischen 25 und 35 € wert, je nachdem, wo man sucht. :
Das macht das Risiko ja überschaubar.
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