Hallo,
ich bin ein Händler und will gebrauchte Artikel bei Ebay verkaufen.
Die Fragen die sich stellen:
1. Muss ich Gewährleistung geben, wenn ich von Händler zu Händler oder Händler zu Privatmann verkaufe?
2. Wenn, wie viel Jahre bzw. Monate?
3. Garantie muss ich nicht geben richtig? Die ist ja freiwillig oder?
Danke schonmal für eure Hilfe.
mfg
Ebay2010
Ebay Gebrauchtware Händler zu Händler, usw.
25. März 2010
Thema abonnieren
Frage vom 25. März 2010 | 15:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Gebrauchtware Händler zu Händler, usw.
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 25. März 2010 | 18:02
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 264x hilfreich)
ad 1, 2.
Im ersten Fall kannst du sie ganz ausschließen, im zweiten Fall (da Gebrauchtware) auf 12 Monate begrenzen (das muß aber explizit geschehen und gilt nicht automatisch).
ad 3.
Richtig.
-----------------
""
#2
Antwort vom 26. März 2010 | 09:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Also:
Händler zu Händler: muss ich keine Gewährleistung geben
Händler zu privatmann: muss ich 1 Jahr Gewährleistung geben.
Habe ich das richtig verstanden?
danke für die schnelle antwort !
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 26. März 2010 | 11:27
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 264x hilfreich)
quote:
muss ich keine Gewährleistung geben
Richtig: "kann ich die Gewährleistung vertraglich ausschließen"
quote:
muss ich 1 Jahr Gewährleistung geben
Richtig: "kann ich die Gewährleistung vertraglich auf 1 Jahr beschränken"
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""
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