Ebay - Käufer zahlt nicht

15. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.12.2011 08:02:32
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Ebay - Käufer zahlt nicht

Hallo,

vor kurzen habe ich privat einen Artikel bei Ebay verkauft. Er ist für eine stolze 4-stellige summe verkauft wurden.
Nur hab ich leider jetzt ein problem.
Der käufer zahlt/reagiert nicht.
nach Auktionsende hat er auf meine zahlungserinnerung nicht reagiert. aus dem Internt habe ich seine telefonnummer herausgefunden um persönlich mit ihm zu sprechen. da sagte man mir, er sei im urlaub. als er wieder da war, hab ich es erneut versucht. da erklärte er mir, das er ersteinmal ein transportfahrzeug für den artikel organisieren müsse (ist auch verständlich)... nach 1,5 Wochen wieder keine reaktion. hab ich also wieder angerufen (das war man ein dienstag), wann nun los sei. er erklärte, das er nächste woche den artikel verbindlich abholen würde... jetzt sind wieder 2,5 wochen vergangen und es ist nichts passiert.

was kann ich jetzt tun??
Bei Ebay kann ich Ihn auch nicht mehr melden, da die 32 tage-frist rum ist.
möchet den artikel ungern erneut einstellen... wer garantiert mir, das ich wieder so viel geld bekommen würde

-- Editiert am 15.07.2011 09:20

Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

sende deinem Verkäufer ein Eischreiben in dem du eine bestimmte Frist zur Abholung setzt.

Sollte die Frist Ergebnislos verstreichen, kannst du natürlich den rechtsweg bestreiten. Allerdings müsstest du dann dafür auch erstmal die Kosten vorstrecken, kannst sie aber vom Käufer zurückholen, soweit dieser zahlungsfähig ist. Ist er nicht zahlungsfähig, bleibst du auf den Kosten sitzen.

Du musst selbert überlegen, ist es dir dan das Risiko wert. Solltest du anderweitig verkaufen wollen, schreib dem Käufer ebenso ein Einschreiben in dem du erneut eine Frist setzt, wenn diese verstreicht erklärst du den KV als aufgelöst...

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
was kann ich jetzt tun??

Den Käufer erstmal gerichtsfest in Verzug setzen.



quote:
Bei Ebay kann ich Ihn auch nicht mehr melden, da die 32 tage-frist rum ist.

Schade ...



quote:
möchet den artikel ungern erneut einstellen...

Darfst du nicht, sonst kann es große Probleme geben. Du hast einen rechtsgültigen Kaufvertrag den du erstmal erfüllen musst.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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