Ebay Kauf - Geld überwiesen, Verkäufer versendet und antwortet nicht

14. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
timos.
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Kauf - Geld überwiesen, Verkäufer versendet und antwortet nicht

Hallo,
ich habe da mal ne Frage:

Ich habe bei Ebay einen Artikel für knapp 180 Euro ersteigert(Privat).
Habe ausdrücklich gesagt es soll versichert verschickt werden, was mir der Verkäufer auch bestätigt hat (nach Tagen Verspätung). Dann bekam ich die Nachricht das das Geld eingegangen sein und es per Paket am nächsten Tag verschickt wird.
Bis jetzt warte ich vergebens auf das Paket und ebenfalls auf Reaktionen per Email.
Ab Morgen kann ich Ebay davon in Kenntnis setzen.
Ist mein Geld jetzt futsch???
MfG
Timo

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Timo,


kleiner Tipp vorweg: Es gibt hier ein Unterforum speziell für Fragen rund um Internetauktionen, das sich interessanterweise auch 'Internetauktionen' nennt. ;)

Wenn die ersteigerte Ware per Paket versendet wurde, läßt sich die Sendung entsprechend nachverfolgen. Dies kann direkt durch den VK erfolgen oder, wenn Sie vom VK die dazugehörige Paket-/Sendungsnummer erhalten, auch durch Sie selbst.

Haben Sie die Ware von einem privaten oder einem gewerblichen VK erworben?


MfG,

der Ritter

-----------------
"~~~Hoyotoho!~~~"

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#2
 Von 
timos.
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok,
sorry,bin so aufgferegt :)

"Ich habe bei Ebay einen Artikel für knapp 180 Euro ersteigert(Privat)." :) also Privat.

Der Verkäufer hat seitdem nix mehr von sich hören lassen und reagiert ebenfalls nicht.

MfG
Timo

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

> Ab Morgen kann ich Ebay davon in Kenntnis setzen.

Dann ist die Auktion doch gerade ein paar Tage her, denn eine Meldung über einen nicht erhaltenen Artikel ist erst nach 10 Tagen (nach Kauf) möglich:

http://pages.ebay.de/help/buy/item-not-received.html

Angesichts der Tatsache, dass da noch ein paar Tage vergangen sind, seitdem der Verkäufer den Geldeingang gemeldet hat, sollte noch keine Panik angebracht sein, es sei denn, das Bewertungsprofil des Verkäufers hat besondere Auffälligkeiten.

10 - 14 Tage für eine Lieferung eines Artikels bei eBay von einem privaten Verkäufer, den man sofort bezahlt hat, was auch oft bedeutet, dass die Überweisung 3- 4 Tage unterwegs ist, ist durchaus noch im Rahmen. Manche lassen sich deutlich länger Zeit.

Wenn versicherter Versand ausgemacht war, auch per Email, muss sich der Verkäufer daran halten, würde jetzt erst einmal abwarten, wie er sich über eBay äußert (nicht erhaltenen Artikel melden).

Wenn er nichts von sich hören lässt oder Ausflüchte macht, bitte hier wieder in diesem Thread berichten.

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#4
 Von 
timos.
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok,
werde ich.
Der Verkäufer schrieb mir am 09.02. das er es nächsten Tag losschickt. Klar ist erst ein paar Tage her, aber ich habe davor zwei Pakete gehabt, die beide innerhalb von 1 1/2 Tagen da waren und da es ca 180 Euro sind, amche ich mir da schon ein wenig sorgen.
Versichert habe ich kurz vorher noch per Email erfragt und das hat er dann auch bestätigt.

MfG
Timo

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
timos.
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Zwischenstand:habe den Fall Ebay gemeldet, nichts tat sich, hab dann einfach mal frech die teefonnummer im telefonbuch gesucht und gefunden, habe mit dem vater telefoniert, siehe da, meldete sich der verkäufer nächsten tag und meinte er hat zur zeit viele private probleme, etc. und meinte das paket würde am do. da sein. nun ist donnerstag abend und wieder nix, nun fühle ich mich leicht veräppelt.
meine nachbarin ist polizistin und meinte ich sollte ihn anzeigen, es gibt da extra ein formular für internetbetrug.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Würde jetzt einfach noch ein paar Tage abwarten. Das mit der Anzeige wird jetzt noch nichts bringen, das ist noch zu früh, insbesondere bringt sie dir Dein Geld nicht zurück.

Natürlich kann eine Anzeige insofern eine plötzliche Wendung in der Sache bringen, weil dem Gegner klar gemacht wird, was möglicherweise auf ihn zu kommen kann. Insbesondere richtet sich oft das Strafmaß, sollte es wirklich um Betrug gehen, danach, ob der Schaden wieder gut gemacht wurde vom Täter, manchmal werden solche Verfahren auch eingestellt, was ein weiterer Anreiz zur Rückzahlung ist.

Sollte bis Montag das Paket nicht angekommen sein, kannst Du online Strafanzeige erstatten.

Gleichzeitig setzt Du ein Schreiben auf an den Verkäufer. Setze ihm eine letzte Frist von 10 Tagen, per Datum bestimmt. "Liefern Sie bis spätestens dann und dann." Dieses Schreiben geht per Einschreiben - Rückschein an den Verkäufer. Das geschieht aus Beweisgründen, damit der Verkäufer nicht behaupten kann, das Schreiben wäre nicht angekommen.

Sinn der Sache ist, den Verkäufer in Verzug zu setzen, die Voraussetzung für jedes weitere rechtliche Handeln. Ist die Frist abgelaufen, ohne dass die Ware geliefert wurde, kann man vom Vertrag zurücktreten, evtl. Schadensersatz einfordern, einen Anwalt zu Hilfe nehmen, die Kosten dafür trägt der säumige Verkäufer (wenn bei ihm etwas zu holen ist).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
timos.
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok,macht Sinn :)
Dann werde ich noch einmal abwarten und dann alles Weitere ins Rollen bringen. Melde mich wieder an dieser Stelle, vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
timos.
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,es gibt Neues:
Nachdem ich Anzeige erstattet habe und eine Frist gesetzt habe (per Einschreiben), kam das Handy am We DEFEKT an. Es klingelt nicht, also sind die Lautsprecher kaputt. Ebenfalls fehlt eine Speicherkarte die mit dabei sein sollte.
Im Angebot stand nicht dass das Handy einen defekt hat. Natürlich ist der Verkäufer wieder nicht zu erreichen und meldet sich nicht.
Ich habe nun eine Email geschrieben das ich einen Preisnachlass (für die Reparatur und Speicherkarte) möchte und meine Anzeige unter anderem Sachverhalt bestehen lasse solange wir uns nicht einigen können.
Ist das so in Ordnung?
MfG
Timo

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

> Ich habe nun eine Email geschrieben das ich einen Preisnachlass (für die Reparatur und Speicherkarte) möchte und meine Anzeige unter anderem Sachverhalt bestehen lasse solange wir uns nicht einigen können.

Im Grunde ist die Anzeige jetzt hinfällig, das Handy ist da, es wäre alles ok, wenn es nicht defekt wäre. Hoffe, es ist alles kontrolliert worden, nicht dass der Klingelton abgestellt ist... Es gibt nichts, was es nicht gibt.

Wichtig ist, dass man jetzt nicht auf die Idee kommt, das Handy auf eigene Kosten reparieren zu lassen und die Reparatur dem Verkäufer in Rechnung zu stellen.

Das kann nicht funktionieren, man erweist sich einen Bärendienst, man bleibt auf der Rechnung sitzen, alle Ansprüche sind dahin... (eigenmächtige Selbstvornahme)
http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/themen/verbraucherrecht/keine-eigenmaechtige-selbstvornahme.html
*****
Insofern war der Vorschlag keine so gute Idee, zumal man nicht weiß, ob nicht ein weiterer Defekt auftritt.
*****
Der "richtige" Weg wäre gewesen, denn Schaden (Sachmangel) zu reklamieren und den Verkäufer zur Nacherfüllung aufzufordern. Das wäre hier eine Reparatur und die Nachlieferung der Speicherkarte.
*****
§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
*****
§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
*****
Also §§ 437 Abs.1 , 439 Abs. 1 BGB .
*****
Hier ist also das Problem, dass man schlecht selbst tätig werden kann. Man weiß nicht, was so einen Reparatur kosten wird, evtl.kostet schon das Prüfen und das Herausfinden des Fehlers Geld.

Das ist aber Sache des Verkäufers, er hat sich darum zu kümmern, auch wenn man das Handy nicht so gerne aus der Hand geben möchte, wo man es jetzt nach langem Hin und Her gerade erst bekommen hat. Eine Alternative wäre, vom Kaufvertrag zurückzutreten, Nacherfüllung geht aber vor sagt der BGH.

Also zuerst einmal abwarten, wie der Verkäufer sich äußert, das riecht förmlich nach Problemen...



-- Editiert von bogus1 am 23.02.2009 20:33

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#10
 Von 
timos.
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja,ok . Ich habe es ersteinmal hingegeben um nen Kostenvoranschlag zu machen. Vielleicht habe ich ja Glück und es läuft über die Garantie, was aber unwahrscheinlich ist.
Der Verkäufer meldet sich ja nicht, also muss i9ch dann ja solange warten bis die Anzeige, bzw die Polizei sich mit ihm in Verbindung setzt.
Naja, reparier ist ja nun noch nix und in der Email habe ich ja geschrieben das wir uns unbürokratisch bitte einigen sollen. Das Problm ist ja, das der Verkäufer ja generell nichts von sich hören lässt.
So eine blöde Sache...
Ich melde mich wieder,vielen Dank.
MfG
Timo

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
timos.
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Verkäufer sagt nun:
Speicherkarte wird umgehend versendet, aber das Handy funktionierte laut Beschreibung beim Versand einwandfrei und da es eine Privatauktion war, besteht wie angegeben kein Rückgaberecht!

Was soll ich nun sagen?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Würde jetzt erst einmal abwarten, was der Reparaturdienst sagt. Jedenfalls wurde der Fehler sofort reklamiert. Wenn sich der Verkäufe querstellt, kann es natürlich zäh werden, insbesondere, wenn er noch die Gewährleistung ausgeschlossen hat, bitte das mal anhand der Auktionsbeschreibung überprüfen.

Die Beweislast in solchen Fällen hat der Käufer, er muss beweisen, dass das Handy schon bei Gefahrenübergang defekt war, das ist der Augenblick, als der Verkäufer es bei der Post einlieferte, das ist natürlich nicht ganz einfach.

Wenn nicht nicht geschehen, kann man bei eBay auch einen von der Beschreibung abweichenden Artikel melden. Bringt natürlich auch nicht das Geld zurück, aber es kann auch sein, dass das für den Verkäufe Folgen hat, zumindest, wenn er solche Dinge des Öfteren macht.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
timos.
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Klasse,
in der Auktion stand ohne jegliche Gewährleistung, Rücknahme, da ein Privatverkauf, darauf beruft dder Kerl sich natürlich...
Und wegen vielleicht 50 - 60 Euro Reparatur (falls die Garantie nicht greift) lohnt sich ja auch kein Rechtsstreit...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Das ist richtig. Es ist immer das Problem, dass der Verkäufer behaupten kann, die Ware wäre in Ordnung gewesen, als er sie versendet hat.

Hier hat er die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen.

Man müsste ihm jetzt beweisen:

1. Dass das Handy schon bei Gefahrenübergang defekt war.
2. Dass der Verkäufer das gewusst hat (Arglist nach § 444 BGB .

Das ist natürlich alles andere als leicht und wäre mit einem gehörigen Prozessrisiko verbunden, sodass man erst einmal nur hoffen kann, dass es entweder über Garantie repariert werden kann oder dass es eine preiswerte Reparatur ist.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
timos.
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja,
das wird wohl unmöglich sein. Rechtsberatung sagt das Gleiche, er ist auf der sicheren Seite. Naja, bin ich halt in den A**** gekniffen, sollte mir ne Lehre sein.
Hoffe die Reparatur ist nicht zu teuer und ich bekomme noch meine Speicherkarte... Ne negative Bewertung wird dann fällig...
Und als ich dem Anwalt sagte das man damit so einiges an Geld machen kann, wenn man elektronische Geräte mit einem nicht sehbaren defekt verkauft und man das nicht nachweisen kann, musste er mir leise zustimmen. Wie ungerecht die Welt sein kann...
Trotzdem vielen Dank für die hilfreichen Tipps, finde ich gut das man hier so einen guten Support erhält!
Beste Grüße
Timo

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Wicky79
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 43x hilfreich)

Ich möchte nur sicherheitshalber darauf hinweisen, daß nicht unbedingt der Lautsprecher kaputt ist. Könnte durchaus etwas ernsteres sein, evtl. lohnt sich die Reparatur nicht. Ist die Frage welches Modell es ist und zu welchem Preis es zu bekommen ist.

0x Hilfreiche Antwort

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