Ebay Kleinanzeigen - Betrug (Mal wieder...) - beschädigtes Paket

17. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
Mikehell
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen - Betrug (Mal wieder...) - beschädigtes Paket

Hallo liebes Forum,

ich habe bei einem als "gewerblicher Nutzer" bei Ebay Kleinanzeigen registrierten Nutzer online gekauft.
Dabei wurde ich ziemlich lange vertröstet, bei Recherchen stellte ich zudem fest, das ein mit der Paypal-Email-Adresse ebenfalls assoziierter Online-Shop (der nichts gebrauchtes verkauft) ziemlich schlechte Bewertungen bekommen hat. Und das das Kleinanzeigen-Impressum des Verkäufers eine falsche Adresse beinhaltet. (Habe Ebay Kleinanzeigen informiert und bislang nichts dazu gehört....)

Nach ziemlich langem Hin und Her, musste ich Paypal einschalten, um überhaupt an meine Ware zu kommen.
Das Paket (eine zerbrechliche Lampe...) ist nun auf dem Weg.
Sehe ich mir die Sendungsverfolgung an, so bekomme ich die Info, dass die Verpackung beschädigt ist und von DHL mit einer neuen Umverpackung versehen wurde. Mein schlechter Eindruck des Verkäufers scheint sich zu bestätigen.

Ich vermute, dass die Lampe entweder kaputt ist, oder vllt sogar gar nicht enthalten ist.
Frage 1:
Was kann ich überhaupt noch tun, um mich rechtlich abzusichern?
Mein Plan wäre, das Paket mit einem Freund als Zeugen zu öffnen und uns quasi dabei zu filmen. (Ganz schlechtes Unboxing Video ;-) ) und zusätzlich Fotos der Verpackung und des Inhaltes zu machen. In der Postfiliale sagte man mir, dass dort keine Pakete als Zeugen geöffnet werden... Kann ich sonst noch etwas tun?

Frage 2: Bei Internetrecherchen fand ich heraus, dass gewerbliche Verkäufer wohlmöglich für entstandenen Transportschaden "haften" (entschuldigt mein Laien-Juristisch). Wie sieht es in diesem konkreten Fall aus? Gilt ein bei Ebay-Kleinanzeigen als "gewerblicher" Verkäufer angezeigter Verkäufer tatsächlich auch in diesem Fall als Gewerbe oder ist er eine Privatperson, weil es ja "nur" eine gebrauchte Lampe ist? Ich habe ja keinen Kaufvertrag und keine klassische Rechnung, sondern lediglich den Nachrichten-Kontakt bei Kleinanzeigen...

Ich bedanke mich vorab für Eure Unterstützung!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Mikehell):
Und das das Kleinanzeigen-Impressum des Verkäufers eine falsche Adresse beinhaltet.

Wie genau kommt man denn darauf?



Zitat (von Mikehell):
Mein schlechter Eindruck des Verkäufers scheint sich zu bestätigen.

Der Versanddienstleister ist also der Verkäufer?



Zitat (von Mikehell):
Mein Plan wäre, das Paket mit einem Freund als Zeugen zu öffnen und uns quasi dabei zu filmen.

Fast perfekt.
Perfekt wäre ein filmen wie man zusammen mit dem Zeugen das Paket entgegen nimmt.



Zitat (von Mikehell):
Bei Internetrecherchen fand ich heraus, dass gewerbliche Verkäufer wohlmöglich für entstandenen Transportschaden "haften" (entschuldigt mein Laien-Juristisch).

Ja, sie haften, durchaus - das ist schon richtig.



Zitat (von Mikehell):
Gilt ein bei Ebay-Kleinanzeigen als "gewerblicher" Verkäufer angezeigter Verkäufer tatsächlich auch in diesem Fall als Gewerbe

Eventuell - mitunter sind die Leute ja sehr kreativ was Ausreden angeht wenn man haften soll.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Perfekt wäre ein filmen wie man zusammen mit dem Zeugen das Paket entgegen nimmt.
Imho wäre es noch besser als perfekt, wenn man die Annahme eines defekten Paketes verweigert..

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Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Imho wäre es noch besser als perfekt, wenn man die Annahme eines defekten Paketes verweigert..

Ja, nur findet man dann halt nicht heraus, ob Schrödingers Katze noch lebt...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, nur findet man dann halt nicht heraus, ob Schrödingers Katze noch lebt...
Oder ob Schrödingers Katze überhaupt im Paket ist... Aber will man das denn wissen?

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Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Oder ob Schrödingers Katze überhaupt im Paket ist... Aber will man das denn wissen?

Das muss der TS dann selber entscheiden ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mikehell
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie genau kommt man denn darauf?

Sollte Ihr Frage darauf zielen, wie man darauf kommt, eine falsche Adresse anzugeben, so könnte ich hier nur mutmaßen, dass man es vermutlich zur Täuschung macht.
Falls Sie wissen möchten, wie ich herausfand, dass es sich um eine falsche Adressse handelt, so hat eine Google-Recherche inkl. Telefonat genügt, um herauszufinden, dass die im Impressum angegebene Adresse keine Post geschickt werden kann, weil dort nur ein "Selfstorage"-Ort mit Containern vorhanden ist.

Zitat (von Harry van Sell):
Der Versanddienstleister ist also der Verkäufer?

Nein.
Meine Vermutung geht aber dahin, dass der Verkäufer das Paket bereits in schlechtem Zustand dem Versanddienstleister übergeben hat (zum Beispiel über eine Abhol-Packstation).

Zitat (von Harry van Sell):
Fast perfekt.
Perfekt wäre ein filmen wie man zusammen mit dem Zeugen das Paket entgegen nimmt.

Das Paket wird in eine Filiale zugestellt. Ich glaube, die Mitarbeiter sind weniger erfreut, wenn ich dort mit einer Kamera hereinspaziert komme...

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#7
 Von 
Mikehell
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Oder ob Schrödingers Katze überhaupt im Paket ist... Aber will man das denn wissen?

Ich weiß gar nicht, ob DHL Lebend- / bzw. Tot-Tier-Versand akzeptieren würde.

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#8
 Von 
Mikehell
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Imho wäre es noch besser als perfekt, wenn man die Annahme eines defekten Paketes verweigert..


Verstehe. Aber könnte das den Sachverhalt nicht dahingehend komplizieren, als dass dann auch behauptet werden könnte, die Ware sei beim Rückversand kaputt gegangen?

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Mikehell):
Ich weiß gar nicht, ob DHL Lebend- / bzw. Tot-Tier-Versand akzeptieren würde.

Tot-Tier-Versand ist kein Problem, wenn das Tier konserviert ist.
Lebend-Tier-Versand ist komplizierter.



Zitat (von Mikehell):
Aber könnte das den Sachverhalt nicht dahingehend komplizieren, als dass dann auch behauptet werden könnte, die Ware sei beim Rückversand kaputt gegangen?

Wenn man zuvor von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht gebrauch macht, trägt der Verkäufer auch das Risiko des Rückversands.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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