Hallo,
habe auf eine Ebay-Kleinanzeige mich gemeldet und mit dem Verkäufer wie folgt kommuniziert:
Ich "Habe Interesse an der Ware, ist sie noch verfügbar ?"
Verkäufer "Ja"
Ich "Würde diese gerne nächste Woche abholen, bin an diesem Tag in der Nähe auf einer Messe. Abends Abholung möglich ?"
Verkäufer "Ist möglich, Adresse ist XXXXXXX, bitte um Bestätigung"
Ich "Aufgrund der langen Anreise würde ich gerne am Abend vorher schon anreisen und die Ware abholen, in Ordnung ?"
Verkäufer "Ja, geht in Ordnung"
Ich "Somit bestätigt".
Soweit so gut. Eigentlich wollte ich früh auf die Messe fahren und abends wieder nach Hause. Da das Abholen einen Umweg von 100km ausmacht, hatte ich nun ein Hotel für den Abend am Vortag gebucht. Nun schrieb der Verkäufer, das jemand aus der Nähe sich gemeldet hat und die Ware gekauft und bereits abgeholt hat.
Mit entstehen nun Stornokosten für das Hotel. Muss der Verkäufer diese tragen, da er mit mir über die Kommunikation einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen hat ?
Es geht nur um 19 EUR Gebühr, aber ich finde das jetzt einfach ärgerlich.....
Ebay Kleinanzeigen Kauf geplatzt Schadenersatz ?
11. Mai 2019
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Frage vom 11. Mai 2019 | 20:18
Von
Status: Lehrling (1171 Beiträge, 314x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen Kauf geplatzt Schadenersatz ?
#1
Antwort vom 11. Mai 2019 | 21:20
Von
Status: Unparteiischer (9319 Beiträge, 3018x hilfreich)
Zitat :Mit entstehen nun Stornokosten für das Hotel. Muss der Verkäufer diese tragen, da er mit mir über die Kommunikation einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen hat ?
Du hast Anspruch auf Vertragserfüllung.
Da die Vertragserfüllung endgültig abgelehnt wurde, kannst Du Schadenersatzanspruch geltend machen.
Aber der Schadenersatz muss auch im Zusammenhang mit dem Kauf stehen. Bei der Hotelgeschichte habe ich arge Bedenken, für 100 KM (mehr) Fahrweg ein Hotel zu buchen da fehlt mir der Zusammenhang.
Würdest Du allerdings das Teil bei einem anderen kaufen und dort 19 € mehr ausgeben müssen, wäre dieser Mehrpreis als Schadenersatz einklagbar.
Ich würde auf Vertragserfüllung pochen.
Berry
#2
Antwort vom 11. Mai 2019 | 23:32
Von
Status: Lehrling (1171 Beiträge, 314x hilfreich)
Zitat :Aber der Schadenersatz muss auch im Zusammenhang mit dem Kauf stehen. Bei der Hotelgeschichte habe ich arge Bedenken, für 100 KM (mehr) Fahrweg ein Hotel zu buchen da fehlt mir der Zusammenhang.
Der Zusammenhang ist wie folgt:
Plan war nächste Woche Mittwoch auf eine Messe zu fahren (320km von Zu Hause entfernt). 5:00 Uhr los, ca. 09:00 Uhr auf der Messe ankommen, gegen 17:00 Uhr wieder heimfahren und gegen 21:00 Uhr zu Hause sein.
Da der Verkäufer sich quasi geographisch ein Stück oberhalb des Messestandortes befindet, hatte ich ihm vorgeschlagen, schon einen Tag vorher anzureisen um die Ware abzuholen, 20km weiter im Hotel zu übernachten (zur Messe dann nochmal 90km), da mir das Tagespensum ansonsten einfach zu lang geworden wäre.
Zitat :Würdest Du allerdings das Teil bei einem anderen kaufen und dort 19 € mehr ausgeben müssen, wäre dieser Mehrpreis als Schadenersatz einklagbar.
D.h. wenn es sich um ein gebrauchtes Teil handelt, kann ich ein anderes, auch gebrauchtes solches Teil kaufen und er muss die Differenz begleichen ?? Neupreis vermutlich nicht, oder ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. Mai 2019 | 13:44
Von
Status: Richter (8598 Beiträge, 4095x hilfreich)
Hallo
Richtig. Bedenke aber noch eines, du hast auch eine Schadensminderungspflicht, also einfach jetzt irgendwo aus "rachegedanken" ein überteuertes teil Kaufen, ist nicht! Dann wird dir evtl nur ein Teil der Differenz gezahlt.Zitat:D.h. wenn es sich um ein gebrauchtes Teil handelt, kann ich ein anderes, auch gebrauchtes solches Teil kaufen und er muss die Differenz begleichen ??
Auch musst du wohl damit rechnen, dass der VK nicht so einfch mitmacht und dir Scadensersatz zahlt, du wahrscheinlich eher klagen müssen wirst.
Es wurde ja kein Neuteil verkauft...Zitat:Neupreis vermutlich nicht, oder ?
#4
Antwort vom 12. Mai 2019 | 15:02
Von
Status: Lehrling (1171 Beiträge, 314x hilfreich)
Zitat :Bedenke aber noch eines, du hast auch eine Schadensminderungspflicht, also einfach jetzt irgendwo aus "rachegedanken" ein überteuertes teil Kaufen, ist nicht!
Ja, klar.
Es wäre aber ein richtiges Schnäppchen gewesen, 4 Sommerreifen auf Felgen für 50 EUR, vergleichbare Angebot liegen bei 200-300 EUR.
Zitat :Auch musst du wohl damit rechnen, dass der VK nicht so einfch mitmacht und dir Scadensersatz zahlt, du wahrscheinlich eher klagen müssen wirst.
Ja auch das ist mir klar. Wenn ich jetzt nicht das Hotel gebucht hätte, wäre es "nur" ärgerlich, aber jetzt sind mir dadurch Kosten entstanden...
Kann also theoretisch vergleichbare, gebrauchte Reifen kaufen und die Differenz zu dem Angebot einfordern ?
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