Ebay-Kleinanzeigen Kaufvertrag – ist Rücktritt möglich?

23. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Puffin Patrol
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay-Kleinanzeigen Kaufvertrag – ist Rücktritt möglich?

Liebe Foristen,

bin neu hier und hoffe auf Hilfe zu einem Ebay-Kleinanzeigen-Problem:

Ich habe als Verkäufer ein altes Ölbild (anerkannte Künstlerin) bei Ebay Kleinanzeigen angeboten. Es geht um rund 250 Euro. Es gab eine (recht enthusiastische) Interessentin. Wir einigten uns auf einen Preis, Barzahlung bei Abholung und – mit einigem Hickhack – einen Termin am selben Tag (falls sie es nicht schafft, am nächsten). Ich habe das Bild reserviert.

Dann hat sie gefragt, ob wir den Termin verschieben könnten, ohne konkretes neues Datum.

Da mir ihr Hin und Her/Mailstil komisch vorkam, habe ich naiv zurückgeschrieben, das sei mir nicht recht und ich würde das Bild wieder zum Verkauf stellen.
Keine Antwort.

Dann meinte ein Freund, der öfter Ebay macht, dass ich einen Vertrag eingegangen bin. Ich habe das Bild reserviert gelassen und ihr Bescheid gegeben. Keine Antwort.

Einen weiteren Tag später habe ich ihr eine Frist von sieben Tagen zur Zahlung gesetzt (bzw. freundlich gebeten). Keine Antwort.

Inzwischen kommt die "Käuferin" mir ganz unseriös vor. Ich habe Sorge, dass hier die Masche vorliegt, mich zum Verkauf woanders zu provozieren und dann Schadensersatz zu fordern (in welcher Höhe auch immer. Wiederbeschaffung wäre ja kaum möglich, mein Preis war am unteren Rand. Keine Ahnung, wie da der Wert ermittelt würde…?).

Ich habe die Beiträge hier zu dem Thema durchforstet und das hat mir schon geholfen. Nur wegen der Frage des möglichen Rücktritts vom Verkauf bin ich noch nicht sicher:

Da ich ihren Namen/Adresse nicht habe, kann ich sie nicht gerichtsfest in Verzug setzen, oder? Komme ich rechtssicher aus dem Kaufvertrag raus, wenn ich ihr nochmals eine Zahlungsfrist setze und bei Verstreichen meinen Rücktritt erkläre?

Muss ich dazu eine ganz neue Frist setzen (14 Tage?) und explizit sagen, dass ich vom Vertrag zurücktrete, wenn keine Zahlung erfolgt? Könnte ich ggf. die schon verstrichenen Tage einrechnen?

Über Antworten freue ich mich.

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Zitat (von Puffin Patrol):
Da ich ihren Namen/Adresse nicht habe, kann ich sie nicht gerichtsfest in Verzug setzen, oder?

Es ist fast unmöglich, insbesondere wenn der Käufer das gar nicht will.



Zitat (von Puffin Patrol):
Komme ich rechtssicher aus dem Kaufvertrag raus, wenn ich ihr nochmals eine Zahlungsfrist setze und bei Verstreichen meinen Rücktritt erkläre?

Nö.



Zitat (von Puffin Patrol):
Ich habe Sorge, dass hier die Masche vorliegt, mich zum Verkauf woanders zu provozieren und dann Schadensersatz zu fordern

Zu Recht.

Da gibt es aber einen einfachen Trick.
Man stellt es wieder ein, der Freund kauft es.
Wenn der "empörte" Käufer sich meldet, dann hat man in der Regel eine Anschrift.

Dann kann man entsprechend gerichtsfest handeln.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Puffin Patrol
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ganz herzlichen Dank für die Antwort! Ich hab's fast befürchtet...

Hatte schon überlegt, ob ich die Anzeige drin lasse (geht ja nur bis sie ausläuft) und dann drei Jahre warte. Aber da sage ich meinem Freund lieber, dass er nun leider Opas Ölschinken "kaufen" muss ;-).

Mal im Ernst: Ich kann die Anzeige doch jetzt einfach auf "verkauft" stellen, oder? Noch länger zu warten und Fristen zu setzen brauche ich ja dann auch nicht? Oder muss ich noch irgendwas beachten?

Ich meine, wenn ich dann bei evtl. Forderungen vertragsgemäß das Bild beibringen kann, kann sie mir nicht mit Anwaltskosten oder so um die Ecke kommen, weil ich die Anzeige rausgenommen habe, oder?

Nochmals vielen Dank!!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Zitat (von Puffin Patrol):
Ich kann die Anzeige doch jetzt einfach auf "verkauft" stellen, oder?

Kann man, die Profis werden das aber durchschauen.
Und irgendwann will man es ja auch mal "gefahrlos" verkaufen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Puffin Patrol
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)


Das hab ich nicht verstanden (vielleicht stehe ich auf der Leitung): Die Person kann doch nicht sehen, ob ich wirklich verkauft habe oder ob ich die Anzeige nur umstelle?

Was würde passieren, wenn ich das mache und sie es durchschaut? (Sorry, wenn ich das jetzt irgendwie nicht kapier...) Und was wäre der Vorteil, wenn ein Freund es kauft?


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Puffin Patrol):
Was würde passieren, wenn ich das mache und sie es durchschaut
Die entsprechende Person wartet dann einfach bis das Bild wieder zum Kauf angeboten und dann evtl. auch verkauft wird. Danach schlagen diese Personen zu.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Puffin Patrol
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Erklärung!

Irgendwann würde ja auch die Anzeige auslaufen, spätestens dann würde sie sich melden, schätze ich.

Ehrlich gesagt habe ich die Nase gestrichen voll von Ebay-Kleinanzeigen, ich will da auch nix mehr verkaufen. Man hat insgesamt mehr Ärger als sonstwas, selbst bei Geschäften, die einigermaßen planmäßig ablaufen.

Kurz: Ich will da nur noch raus. Falls jemand noch einen Tipp hat, wie ich mich in diesem Sinne jetzt am besten verhalte, freue ich mich.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.989 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen