Ebay Kleinanzeigen Plagiat gekauft, Käufer wusste nichts davon, will Geld nicht zurückzahlen

26. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
Soapp
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen Plagiat gekauft, Käufer wusste nichts davon, will Geld nicht zurückzahlen

Hallo,

ich habe vor einer Woche zwei Xiaomi Smartband 7 Smartwatches für 40€ erworben.
In der Beschreibung stand:
-----------------
Xiaomi Mi Smart Band Fitness-Tracker ..........
War ein Geschenk, das nicht verwendet wird.
2x vorhanden!!

Privatverkauf daher keine Garantie Gewährleistung und Rücknahme.
-------------------

Nach dem Öffnen der Packung stellte ich fest, dass die Smartwatches nicht von Xiaomi sondern NONAME Plagiate aus China sind, die man bei AliExpress für 7€ erwerben kann.
Der Käufer möchte das Geld nicht zurückzahlen, weil er davon nichts wusste und in der Beschreibung stand, dass keine Gewährleistung übernommen wird. Die Verkäuferin meinte ausserdem: "Gekauft, wie gesehen".
Ist sowas rechtens ? Die Verpackung ähnelt der Originalverpackung allerdings ohne dem Aufdruck "XIAOMI"
Es handelt sich natürlich hier nur um einen kleinen Betrag, nichtsdestotrotz möchte ich wissen, ob es sinnvoll ist, zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten. Bezahlt wurde leider mit Paypal OHNE Käuferschutz.
Wie sieht die Sachlage hier aus ?
Vielen Dank!




-- Editiert von User am 26. April 2023 18:31

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120135 Beiträge, 39833x hilfreich)

Zitat (von Soapp):
nichtsdestotrotz möchte ich wissen, ob es sinnvoll ist, zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten.

In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Und da hier kein Hellseherforum ist, wäre die Nennung relevanter Details (z.B. was erwartet man als "sinnvoll") durchaus von Vorteil für den Erhalt zielführender Antworten.

Mitunter führen solche Anzeigen - wenn sie denn verfolgt werden - dazu, dass der Verkäufer zurückzahlt.



Zitat (von Soapp):
Bezahlt wurde leider mit Paypal OHNE Käuferschutz.

Über Familie und Freunde?

Seit den beiden BGH Urteilen ist der "Käuferschutz" im übrigen eh wertlos.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2331 Beiträge, 364x hilfreich)

Der Verkäufer muss erstmal das gekaufte Produkt liefern.
Das hat er bisher noch nicht.
Da kann die Gewährleistung ausgeschlossen sein wie sie will. Wenn nicht das bestellte Prodult geliefert wurde, dann ist das kein Sachmangel/Gewährleistungs-/Garantiefall sondern ganz einfach nur ein nicht erfüllter Vertrag.

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#3
 Von 
Soapp
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Da kann die Gewährleistung ausgeschlossen sein wie sie will. Wenn nicht das bestellte Prodult geliefert wurde, dann ist das kein Sachmangel/Gewährleistungs-/Garantiefall sondern ganz einfach nur ein nicht erfüllter Vertrag.


Die Frage die ich mir stelle ist:

Reicht das Bild der falschen Verpackung aus mir klarzumachen dass ich ein falsches Produkt kaufe, obwohl in der Beschreibung was von "Original" steht. Der Verkäufer argumentiert, dass ich ja die Bilder gesehen habe, und somit mir klar sein müsste, dass es kein echtes Produkt ist.
Vielen Dank!

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47620 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von Soapp):
Reicht das Bild der falschen Verpackung aus mir klarzumachen dass ich ein falsches Produkt kaufe


Nein, da in der Beschreibung die genaue Produktbezeichnung steht und genau dieses Produkt muss dann auch geliefert werden.

Der Käufer kann hier auf Vertragserfüllung bestehen. Alternativ hat er nach erfolgloser Abmahnung die Möglichkeit eines Deckungskaufes.

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#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Soapp):
Xiaomi Mi Smart Band Fitness-Tracker ..........
Und damit hat der Verkäufer auch genau das zu liefern.

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#6
 Von 
Soapp
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Hilfe, mit euren Antworten habe ich eine EMail geschrieben und behauptet mein Anwalt hätte das gesagt, eine Frist gesetzt und mit einer Anzeige bei der Polizei gedroht. Nun will er das Geld zurückzahlen, wenn ich die Ware vorher zurückschicke. Ich hoffe das klappt so.

Vielen Dank nochmal!

VG

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#7
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1035 Beiträge, 178x hilfreich)

Naja: Wenn du sagst, dein ANWALT hätte das gesagt, warum drohst du dann mit der Polizei?
Der Anwalt kann das besser, als die Polizei...

Und wenn dus zurückschickst: NUR mit Einschreiben mit Unterschrift!
geh halt mal davon aus, dass das Paket nie bei dem ankommt und du das Geld nicht erhältst!

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120135 Beiträge, 39833x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Wenn du sagst, dein ANWALT hätte das gesagt, warum drohst du dann mit der Polizei?

Eventuell weil dem einen oder anderen (und insbeondere Anwälten) bekannt ist, das Anwälte und Polizei unterschiedliche Funktionen haben?



Zitat (von Daskalos):
Der Anwalt kann das besser, als die Polizei...

Das ist ja nun schlicht Unfug...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von Soapp):
mit euren Antworten habe ich eine EMail geschrieben und behauptet mein Anwalt hätte das gesagt,
Das war sehr dumm, damit hast du dich selbst unglaubwürdig gemacht. Lügen ist einfach falsch.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#10
 Von 
Soapp
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Das war sehr dumm, damit hast du dich selbst unglaubwürdig gemacht. Lügen ist einfach falsch.


Der Zweck heiligt die Mittel.....

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#11
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hallöchen,
insofern der Ihrige VK "uneinsichtig" bleibt(keine Rückzahlung), sollten Sie sich spätestens dann
an den Hersteller wenden. Diese gehen (sehr oft) sehr regide gegen Fälscher vor. Es geht ja
hierbei nicht nur um "Designschutz" etc., sondern auch um Ökologisch-technische Dinge.

Wer "garantiert" Ihnen(also dem Käufer) eigentlich, dass das Teil z.B "nicht" mal kurzfristig
hoch geht(Aufladen). Oder auch Schadstoffe im Armband, etc.
Im übrigen "beobachtet" man auch mal das Userkonto, was, wie,etc. verkauft wird. Eventuell ist
Ihr VK ein "Scheinprivater".
Gutes Gelingen !

-- Editiert von User am 3. Mai 2023 03:29

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von Soapp):
Der Zweck heiligt die Mittel.....
Nur, dass man sich mit diesem Mittel die Glaubwürdigkeit der Drohung ruiniert hat.

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