Ebay Kleinanzeigen Rücktritt

21. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sybell123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen Rücktritt

Guten Abend,

ich habe folgendes Problem. Ich habe 2 gleiche Artikel gleichzeitig bei Ebay und bei Ebay Kleinanzeigen eingestellt.
Bei Ebay-Kleinanzeigen habe ich beide Artikel einzeln an unterschiedliche Käufer verkauft, diese haben per PayPal bezahlt.
Ich habe allerdings nicht mitbekommen, dass bei Ebay auf den Artikel geboten wurde, sodass ich das Angebot nicht ohne Entschädigungszahlung vorzeitig beenden kann.
Den beiden Käufern aus Ebay Kleinanzeigen habe ich die Situation erklärt und ihnen das Geld natürlich sofort zurück erstattet. Sie sind verständlicherweise sehr sauer und drohen mir mit Poilzei und Anwalt, bzw. verlangen Schadeneratz (wofür auch immer?!)
Droht mir Ärger mit der Poilzei / Anwalt und haben die Beiden irgendeine rechtliche Chance mich wegen "Internet-Betrug" zu bestrafen? Wie gesagt das Geld ist komplett erstattet worden.

Vielen Dank schonmal im Voraus,
Sybell

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Sybell123):
Bei Ebay-Kleinanzeigen habe ich beide Artikel einzeln an unterschiedliche Käufer verkauft, diese haben per PayPal bezahlt.


Damit bist Du zwei wirksamme Verträge eingegangen, die Du ohne Zustimmung der Käufer nicht ohne weiteres beenden kannst. Du schuldest also weiterhin die Ware.

Zitat (von Sybell123):
Sie sind verständlicherweise sehr sauer und drohen mir mit Poilzei und Anwalt, bzw. verlangen Schadeneratz (wofür auch immer?!)


Polizei wohl weniger, Anwalt kann aber bei endgültiger Lieferverweigerung durchaus sein. Und Schadenersatz? Natürlich. Du verweigerst die Lieferung, sie kaufen woanders, zahlen dafür ggf. mehr und haben Aufwand; und natürlich die Anwaltskosten.

Zitat (von Sybell123):
haben die beiden irgendeine rechtliche Chance mich wegen "Internet-Betrug" zu bestrafen?


Zu bestrafen, im rechtlichen Rahmen nein. Die Bestrafung bleibt dem Gericht vorbehalten, falls sie Strafanzeige gegen Dich erstatten. Aber die Kosten, die auf dich zukommen können, falls die das durchziehen, sollte schon Strafe genug für das ungewöhnlich kluge Verhalten sein.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Heute zum zweiten Mal Doppelspeicherung

Berry

-- Editiert von Sir Berry am 21.06.2017 17:15

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sybell123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wie hätte es denn ausgesehen, wenn keiner der beiden bereits bezahlt hätte und ich keine Bank- (PayPal-) Daten rausgegeben hätte?
Einer der Beiden meint nämlich, ich müsste so oder so Schadenersatz zahlen, allein weil ich auf die erste Frage nach Verfügbarkeit mit "Ja, sie sind noch zu verkaufen" geantortet habe?

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#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Wie hätte es denn ausgesehen, wenn keiner der beiden bereits bezahlt hätte und ich keine Bank- (PayPal-) Daten rausgegeben hätte?


Die Situation wäre die gleiche. Sobald es zwei übereinstimmende Willenserklärungen gibt, existiert ein Kaufvertrag. Dafür braucht es keinen Austausch der Bankdaten.

Zitat:
Einer der Beiden meint nämlich, ich müsste so oder so Schadenersatz zahlen, allein weil ich auf die erste Frage nach Verfügbarkeit mit "Ja, sie sind noch zu verkaufen" geantortet habe?


Das ist aber wieder etwas anderes. Wenn du nur allgemein die Verfügbarkeit bejaht hast, existiert womöglich noch kein Vertrag. Hängt natürlich auch von der Frage des Käufers ab. Poste dich mal die komplette Unterhaltung...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sybell123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Er: Hallo, habe Interesse an ihrer (...) aber nur eins. Bitte geben mir Bescheid wenn das geht
Ich: Sie sind noch zu haben
Er (3 Tage später): Ok, wie lautet Paypal?
Ich: Die (...) wurden bereits verkauft
Er: das ist nicht möglich. Sie haben vertrag mit mir. Sie haben gesagt es ist da
Ich: Sie haben sich nicht mehr gemeldet, daher kann ich davon ausgehen, dass Sie kein Interesse mehr haben. Einen Vertrag sind wir nicht eingegangen, ich habe lediglich eine Information über den Bestand gegeben
Er: Ich gehe zum Anwalt! Das ist Betrug!
Er (2 tage später): Ich gehe zu Anwalt nechste Woche!

mehr war das nicht. Er ist der Meinung mit meiner ersten Antwort habe ich einen Vertrag abgeschlossen. Darauf bin ich nicht weiter eingegangen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120158 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Sybell123):
Sie haben sich nicht mehr gemeldet, daher kann ich davon ausgehen, dass Sie kein Interesse mehr haben.

Korrekt.

§ 147 BGB - Annahmefrist
(1) Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden. Dies gilt auch von einem mittels Fernsprechers oder einer sonstigen technischen Einrichtung von Person zu Person gemachten Antrag.
(2) Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120158 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Sybell123):
dass bei Ebay auf den Artikel geboten wurde, sodass ich das Angebot nicht ohne Entschädigungszahlung vorzeitig beenden kann.

Es ist übrigens ziemlich egal ob man die Sachen nun auf Kleinanzeigen, in der Auktion oder im Aushang beim Bäcker verkauft.
Wenn man mehr verkauft als man hat, kann es teuer werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ich stimme zu, in diesem Fall ist noch kein Vertrag geschlossen worden. Es dürfte auch reichlich schwer fallen, sind Adresse heraus zu bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Sybell123):
Bei Ebay-Kleinanzeigen habe ich beide Artikel einzeln an unterschiedliche Käufer verkauft, diese haben per PayPal bezahlt.

Zitat (von Sybell123):
Sie haben sich nicht mehr gemeldet, daher kann ich davon ausgehen, dass Sie kein Interesse mehr haben.

Zitat (von Harry van Sell):
§ 147 BGB - Annahmefrist

finde den Fehler
Auch ich sehe hier keinen Vertrag, bin nur über die Änderung der Rahmenbedingungen während der Diskussion enttäuscht. Diese wichtige Information hätte man von Anfang an gebraucht und stand theoretisch auch zur Verfügung..

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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