Guten Abend,
ich habe folgendes Problem. Ich habe 2 gleiche Artikel gleichzeitig bei Ebay und bei Ebay Kleinanzeigen eingestellt.
Bei Ebay-Kleinanzeigen habe ich beide Artikel einzeln an unterschiedliche Käufer verkauft, diese haben per PayPal bezahlt.
Ich habe allerdings nicht mitbekommen, dass bei Ebay auf den Artikel geboten wurde, sodass ich das Angebot nicht ohne Entschädigungszahlung vorzeitig beenden kann.
Den beiden Käufern aus Ebay Kleinanzeigen habe ich die Situation erklärt und ihnen das Geld natürlich sofort zurück erstattet. Sie sind verständlicherweise sehr sauer und drohen mir mit Poilzei und Anwalt, bzw. verlangen Schadeneratz (wofür auch immer?!)
Droht mir Ärger mit der Poilzei / Anwalt und haben die Beiden irgendeine rechtliche Chance mich wegen "Internet-Betrug" zu bestrafen? Wie gesagt das Geld ist komplett erstattet worden.
Vielen Dank schonmal im Voraus,
Sybell
Ebay Kleinanzeigen Rücktritt
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
ZitatBei Ebay-Kleinanzeigen habe ich beide Artikel einzeln an unterschiedliche Käufer verkauft, diese haben per PayPal bezahlt. :
Damit bist Du zwei wirksamme Verträge eingegangen, die Du ohne Zustimmung der Käufer nicht ohne weiteres beenden kannst. Du schuldest also weiterhin die Ware.
ZitatSie sind verständlicherweise sehr sauer und drohen mir mit Poilzei und Anwalt, bzw. verlangen Schadeneratz (wofür auch immer?!) :
Polizei wohl weniger, Anwalt kann aber bei endgültiger Lieferverweigerung durchaus sein. Und Schadenersatz? Natürlich. Du verweigerst die Lieferung, sie kaufen woanders, zahlen dafür ggf. mehr und haben Aufwand; und natürlich die Anwaltskosten.
Zitathaben die beiden irgendeine rechtliche Chance mich wegen "Internet-Betrug" zu bestrafen? :
Zu bestrafen, im rechtlichen Rahmen nein. Die Bestrafung bleibt dem Gericht vorbehalten, falls sie Strafanzeige gegen Dich erstatten. Aber die Kosten, die auf dich zukommen können, falls die das durchziehen, sollte schon Strafe genug für das ungewöhnlich kluge Verhalten sein.
Berry
Heute zum zweiten Mal Doppelspeicherung
Berry
-- Editiert von Sir Berry am 21.06.2017 17:15
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wie hätte es denn ausgesehen, wenn keiner der beiden bereits bezahlt hätte und ich keine Bank- (PayPal-) Daten rausgegeben hätte?
Einer der Beiden meint nämlich, ich müsste so oder so Schadenersatz zahlen, allein weil ich auf die erste Frage nach Verfügbarkeit mit "Ja, sie sind noch zu verkaufen" geantortet habe?
Zitat:Wie hätte es denn ausgesehen, wenn keiner der beiden bereits bezahlt hätte und ich keine Bank- (PayPal-) Daten rausgegeben hätte?
Die Situation wäre die gleiche. Sobald es zwei übereinstimmende Willenserklärungen gibt, existiert ein Kaufvertrag. Dafür braucht es keinen Austausch der Bankdaten.
Zitat:Einer der Beiden meint nämlich, ich müsste so oder so Schadenersatz zahlen, allein weil ich auf die erste Frage nach Verfügbarkeit mit "Ja, sie sind noch zu verkaufen" geantortet habe?
Das ist aber wieder etwas anderes. Wenn du nur allgemein die Verfügbarkeit bejaht hast, existiert womöglich noch kein Vertrag. Hängt natürlich auch von der Frage des Käufers ab. Poste dich mal die komplette Unterhaltung...
Er: Hallo, habe Interesse an ihrer (...) aber nur eins. Bitte geben mir Bescheid wenn das geht
Ich: Sie sind noch zu haben
Er (3 Tage später): Ok, wie lautet Paypal?
Ich: Die (...) wurden bereits verkauft
Er: das ist nicht möglich. Sie haben vertrag mit mir. Sie haben gesagt es ist da
Ich: Sie haben sich nicht mehr gemeldet, daher kann ich davon ausgehen, dass Sie kein Interesse mehr haben. Einen Vertrag sind wir nicht eingegangen, ich habe lediglich eine Information über den Bestand gegeben
Er: Ich gehe zum Anwalt! Das ist Betrug!
Er (2 tage später): Ich gehe zu Anwalt nechste Woche!
mehr war das nicht. Er ist der Meinung mit meiner ersten Antwort habe ich einen Vertrag abgeschlossen. Darauf bin ich nicht weiter eingegangen.
ZitatSie haben sich nicht mehr gemeldet, daher kann ich davon ausgehen, dass Sie kein Interesse mehr haben. :
Korrekt.
§ 147 BGB - Annahmefrist
(1) Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden. Dies gilt auch von einem mittels Fernsprechers oder einer sonstigen technischen Einrichtung von Person zu Person gemachten Antrag.
(2) Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.
Zitatdass bei Ebay auf den Artikel geboten wurde, sodass ich das Angebot nicht ohne Entschädigungszahlung vorzeitig beenden kann. :
Es ist übrigens ziemlich egal ob man die Sachen nun auf Kleinanzeigen, in der Auktion oder im Aushang beim Bäcker verkauft.
Wenn man mehr verkauft als man hat, kann es teuer werden.
Ich stimme zu, in diesem Fall ist noch kein Vertrag geschlossen worden. Es dürfte auch reichlich schwer fallen, sind Adresse heraus zu bekommen.
ZitatBei Ebay-Kleinanzeigen habe ich beide Artikel einzeln an unterschiedliche Käufer verkauft, diese haben per PayPal bezahlt. :
ZitatSie haben sich nicht mehr gemeldet, daher kann ich davon ausgehen, dass Sie kein Interesse mehr haben. :
Zitat:§ 147 BGB - Annahmefrist
finde den Fehler
Auch ich sehe hier keinen Vertrag, bin nur über die Änderung der Rahmenbedingungen während der Diskussion enttäuscht. Diese wichtige Information hätte man von Anfang an gebraucht und stand theoretisch auch zur Verfügung..
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
10 Antworten
-
25 Antworten
-
8 Antworten