Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
Ich hatte Kaufinteresse an Spielwaren bei Kleinanzeigen. Schrieb der Verkäuferin, dass ich gern kaufen würde und schlug einen Preis vor. Erst sagte sie"geht klar", kurz darauf, sie wartet noch auf die Zusage eines anderen Interessenten. Sie sagte, sie meldet sich, wenn er sich nicht mehr meldet.
Ca 1,5h später meldete sie sich bei mir, ich könne die Ware haben. Wir waren grad unterwegs und ich sagte ihr 2h später zu, dass ich die Ware definitiv nehme und fragte, ob wir das dann am folgenden Tag regeln können, da es schon sehr spät war. Morgens kam dann die Antwort und mir wurde mittags die PayPal Adresse mitgeteilt. Da ich gerade auf Seminar war, konnte ich nachfolgend leider nicht mehr aufs Handy schauen. Um 14.40Uhr kam eine Nachricht, wenn ich nicht bis 15Uhr zahle, verkauft sie die Ware anderweitig. Die Nachricht habe ich natürlich verpasst und erst gegen 17Uhr gelesen. Zwischenzeitlich kam noch die Nachricht "tut mir leid, sind jetzt anderweitig verkauft".
Ich war extrem verärgert, und sagte, wir hätten doch einen Kaufvertrag abgeschlossen. Dass sie mir nicht nur eine Frist von 20Minuten setzen kann zum Zahlen und dass ich das am Montag mit meinem Anwalt rechtlich klären lassen werde.
Ihre Antwort:
Das könne ich gerne machen, da wird rechtlich nichts passieren, da der andere Interessent ihr auch fest zugesagt habe. Und sie ihm sagte, sie wartet noch bis 15 Uhr ob ich zahle und gibt ihm dann Bescheid.
Da ich noch kein Geld überwiesen hätte, könne auch nichts passieren. Schluss vom Satz: Tränen lachender Smiley
Ich meinte, ich habe dem anderweitigen Verkauf aber nicht zugestimmt und der Vertrag bestünde weiterhin.
Ihre Antwort:
Das sei ein eBay Kreditsvertrag
Da ich noch nicht gezahlt habe, wird es auch keine Konsequenzen haben. Ich wäre lächerlich. Solange ich nichts überwiesen habe, könne sie mit der Ware machen was sie will.
Und sie habe mir ja Bescheid gegeben, dass es noch einen anderen Interessenten gibt. Und der hätte sich halt kurz nach mir dann auch wieder gemeldet. (wieder Lachsmiley)
Meine Frage nun, da ich jetzt doch leicht verunsichert bin:
Besteht mit dieser Verkäuferin ein rechtgültiger Kaufvertrag?
Habe ich Ansprüche gegen sie, auch wenn ich jetzt noch nicht gezahlt habe?
Vielen Dank für die Antworten
-- Editiert von User am 11. Februar 2023 17:55
Ebay Kleinanzeigen Verkäufer verkauft versprochene Ware anderweitig
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



ZitatBesteht mit dieser Verkäuferin ein rechtgültiger Kaufvertrag? :
Das wird einem dann der Anwalt am Montag mitteilen - nach Prüfung aller relevanten Details.
ZitatHabe ich Ansprüche gegen sie, auch wenn ich jetzt noch nicht gezahlt habe? :
Zumindest wäre das nicht ausgeschlossen.
ZitatDas sei ein eBay Kreditsvertrag :
Was für ein Unfug ...
ZitatDa ich noch nicht gezahlt habe, wird es auch keine Konsequenzen haben :
Den Optimismus teile ich nicht, da eine Zahlung dafür oft nicht relevant ist.
ZitatSolange ich nichts überwiesen habe, könne sie mit der Ware machen was sie will. :
Auch das ist oft anders.
Zitatund fragte, ob wir das dann am folgenden Tag regeln können, da es schon sehr spät war :
Was war denn noch zu regeln?
Die Tatsache, dass es noch Regelungsbedarf gab, würde eher gegen einen schon bestehenden Vertrag sprechen.
ZitatMorgens kam dann die Antwort und mir wurde mittags die PayPal Adresse mitgeteilt. :
Und was war die Antwort?
Es wird sehr auf den genauen Wortlaut der Kommunikation ankommen.
Sie haben angekündigt, einen Anwalt zu konsultieren. Dann müssen Sie das auch tun - sonst nimmt Sie die Gegenseite nicht mehr ernst. ("Der droht nur, ist aber heiße Luft...")
Geht es um Neuware oder Gebrauchtware?
Bei Gebrauchtware lohnt sich ein Rechtsstreit meist nicht. Da es die Gebrauchtware mit genau dem gleichen Abnutzungsgrad kein zweites Mal gibt, geht es "nur" um Schadensersatz. Und dafür müsste man den Wert der Gebrauchtware, gerichtsfest bestimmen, was nahezu unmöglich ist, da die Ware nicht mehr da ist (wurde ja an den anderen Käufer verkauft, der schneller gezahlt hat).
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich würde mich über solche Menschen nicht aufregen.....
Hallo,
Nicht nur das, der TE müsste auch erstmal die gleiche Ware wo anders kaufen (abei die Schadensminderungspflicht beachten) und wenn dann überhaupt noch eine Differenz vorhanden ist, erst dann kann er Schadensersatz fordern...Zitat:geht es "nur" um Schadensersatz. Und dafür müsste man den Wert der Gebrauchtware, gerichtsfest bestimmen
Hallo und danke für die Antworten.
Also was es noch zu regeln gab:
Wortlaut war: "Ich überlasse Ihnen die Ware, möchten Sie sie noch haben?"
Meine Antwort war: "Hi, ja gern. Sorry sind grad erst wieder rein. Können wir das dann morgen machen? Nehme sie definitiv. Bin aber jetzt echt hundmüde."
Antwort morgens: "Klar kein Problem. Die Gebühren (PayPal) betragen xxx"
Ich sagte, es passt, versicherte mich nochmal mit dem Gesamtbetrag und daraufhin bestätigte sie den Betrag und schickte mir die PayPal Adresse zum Zahlen. Danach war meine Mittagspause vorbei und ich schaute erst nach 17Uhr wieder rein um die eingangs geschilderten Nachrichten zu lesen.
Es handelt sich 1x um Neuware in OVP und 1x um neuwertige unbespielte Ware ohne OVP.
Die Ware in OVP ist im Moment in Deutschland nicht mehr erhältlich, nur in Amerika zu 500€ mehr. Die andere wäre zu einem ähnlichen Preis beschaffbar, wie sie angeboten hat.
Dann sollte Sie Ihre Ankündigung umsetzen: Ab zum Anwalt.
Bitte später berichten, wie es weitergegangen ist!
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