Ebay Kleinanzeigen Ware Mangelhaft. Paypal Preis reduzierung.

31. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
go626169-43
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen Ware Mangelhaft. Paypal Preis reduzierung.

Guten morgen zusammen.

Ich habe über Ebay Kleinanzeigen Scheinwerfer für mein Auto bestellt. diese wurden als Komplett Original und ohne mängel und Plug and Play beschrieben.
Jetzt wurden diese Geliefert und es hat sich raus gestellt das die Scheinwerfer Original sind. aber die Front Masken eine Billige Gfk Kopie sind was mich jetzt nicht weiter stört das größte Problem ist das bei einem Scheinwerfer der Stecker von Standlicht und Blinker abgeschnitten sind.

Darauf hin habe ich den Verkaüfer (Privat) über paypal angeschrieben das ich gern 120 wieder haben möchte da ein neuer Kabelbaumsatz beim Hersteller soviel kostet worauf hin sich keine einigung finden konnte.
Ich habe jetzt bei Paypal einen Kaüferschutzfall aufgemacht wo ich die 120 Euro haben möchte da ich wie Scheinwerfer gern behalten möchte da diese nicht oft zu finden sind.
Jetzt meiner der Verkaüfer er ist damit nicht einverstanden und ich solle die Scheinwerfer zurücksenden oder er würde Anzeige gegen mich erstatten da er von seinen Verkaufsrecht zurücktritt.

Bin ich jetzt verpflichtet die Scheinwerfer zurück zu senden ? oder kann ich den Kaüferschutzfall laufen lassen ?
möchte mich ungern strafbar machen.

Das ist die Beschreibung von der Anzeige (Kaufpreis 450 Euro)

Bitte erst lesen,
Aus Gesundheitlichen Gründen löse ich mein Lager auf, weitere Teile folgen.
Morettenscheinwerfer Subaru Impreza WRX (STI) Bugeye funktionstüchtig, komplett verkabelt, Einbau Plug and Play.
Der Preis ist nicht verhandelbar, Versandkosten müsste ich erfragen, ca. 20€.

-- Editiert von User am 31. Januar 2023 05:45

-- Editiert von User am 31. Januar 2023 05:46

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

Zitat:
möchte mich ungern strafbar machen.
An deiner Stelle würde ich mir eher weniger Sorgen um das Strafrecht machen, als um das Zivielrecht!

Zitat:
oder kann ich den Kaüferschutzfall laufen lassen ?
Den würde ich mehr als schnellstmöglich beenden!!!
Sollte dieser jedoch schon entschieden worden sein zu deinen Gunsten, dann solltest du mal locker den Kaufpreis den du gezahlt hast auf die Seite legen, damit du dan Anwälte und Gerichtskosten zahlen kannst, wo dir ein Richter erklären wird, wieso du den PP Fall lieber nicht eröffnet hättest!

Zitat:
das ich gern 120 wieder haben möchte da ein neuer Kabelbaumsatz beim Hersteller soviel kostet worauf hin sich keine einigung finden konnte.
Bei der masslos übertriebenen Forderung ist es kein Wunder, dass ihr Euch nicht einigen könnt!

Zitat:
da ich wie Scheinwerfer gern behalten möchte
Dann bleibt es halt beim eigentlichen Kaufpreis!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von go626169-43):
aber die Front Masken eine Billige Gfk Kopie sind


Zitat (von go626169-43):
das größte Problem ist das bei einem Scheinwerfer der Stecker von Standlicht und Blinker abgeschnitten sind.


Dann ist die Sache mangelhaft und du solltest als erstes nachweisbar und unter Fristsetzung Nacherfüllung verlangen.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
An deiner Stelle würde ich mir eher weniger Sorgen um das Strafrecht machen, als um das Zivielrecht!


Ist hier weit und breit nicht zu sehen.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
wo dir ein Richter erklären wird, wieso du den PP Fall lieber nicht eröffnet hättest!


Was soll denn denn da ein Richter erklären!?

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go626169-43
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Bei der masslos übertriebenen Forderung ist es kein Wunder, dass ihr Euch nicht einigen könnt!

Erklären sie mir bitte wo 120 euro völlig überzogen sind bei einen nkp von 520 euro ? ich habe gebraucht 450 bezahlt und die ware wurde als Unbeschädigt erklärt

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119528 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Was soll denn denn da ein Richter erklären!?
Signatur:

Er könnte wohl was aus einem der beiden bekannten BGH Urteile zitieren.
Auch wenn das jetzt wieder heftige allergische Reaktionen hervorrufen wird ...



Zitat (von charlyt4):
Ist hier weit und breit nicht zu sehen.

Das entbehrt ja jetzt nicht einer gewissen Ironie, rät man doch zuvor das man das Zivilrecht anwenden solle
Zitat (von charlyt4):
Dann ist die Sache mangelhaft und du solltest als erstes nachweisbar und unter Fristsetzung Nacherfüllung verlangen.

Was im übrigen richtig ist, das ganze dann auch gerichtsfest zustellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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