Ebay Kleinanzeigen: Was muss ich schreiben damit ich keine Haftung übernehme?

4. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ölpreis sinkt
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 62x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen: Was muss ich schreiben damit ich keine Haftung übernehme?

Hallo,
ich habe eine Frage zu Ebay Kleinanzeigen, was muss ich eigentlich schreiben damit ich keine Haftung, Rücknahme o.ä. auf dem vom Käufer gekauften Artikel übernehme? :???: :???: :pc:

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Ölpreis sinkt):
damit ich keine Haftung

Für den Ausschluss der Sachmängelhaftung hat sich der Satz
Zitat:
Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
als gut gebräuchlich herauskristallisiert.

Jedoch neigen Gerichte im C2C-Bereich dazu, auch "einfache" Formulierungen, wenn diese dennoch eindeutig zu interpretieren sind, als gültig zu akzeptieren.

Zitat (von Ölpreis sinkt):
damit ich keine (...), Rücknahme
Nichts.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Ölpreis sinkt):
was muss ich eigentlich schreiben damit ich keine Haftung, Rücknahme o.ä. auf dem vom Käufer gekauften Artikel übernehme?

Da kann man nichts schreiben, weil das nach Deutschem Recht schlicht nicht möglich ist.

Einzig die Haftungsreduzierung bleibt. Und da unterscheidet es sich erheblich, ob man im B2B oder B2C unterwegs ist.


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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Ölpreis sinkt):
was muss ich eigentlich schreiben damit ich keine Haftung, Rücknahme o.ä. auf dem vom Käufer gekauften Artikel übernehme? :???: :???: :pc:

Man haftet immer dafür, daß die gelieferte Ware der Beschreibung entspricht, die man vorher gemacht hat. Das kann man gar nicht ausschließen.

(Man kann allerdings schreiben: "Ich weiß nicht, ob das Ding noch funktioniert, deshalb wird es ausdrücklich als defekt verkauft!" Dann kann sich der Käufer nicht beschweren, daß der gekaufte Fernseher nicht mehr funktioniert. Er kann sich aber beschweren, wenn er statt eines defekten Fernsehers Typ XYZ einen defekten Fernseher Typ ABC bekommt, oder ein Radio. Egal ob das defekt ist oder noch funktioniert.)

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Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
Ölpreis sinkt
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Man haftet immer dafür, daß die gelieferte Ware der Beschreibung entspricht, die man vorher gemacht hat. Das kann man gar nicht ausschließen.

(Man kann allerdings schreiben: "Ich weiß nicht, ob das Ding noch funktioniert, deshalb wird es ausdrücklich als defekt verkauft!" Dann kann sich der Käufer nicht beschweren, daß der gekaufte Fernseher nicht mehr funktioniert. Er kann sich aber beschweren, wenn er statt eines defekten Fernsehers Typ XYZ einen defekten Fernseher Typ ABC bekommt, oder ein Radio. Egal ob das defekt ist oder noch funktioniert.)



Ist schon klar das der Artikel der Beschreibung entsprechen muss, aber wie ist es den mit der Rücknahme, also ich möchte den Artikel jetzt nicht wieder zurücknehmen. Wenn keine Gewährleistung ausgeschlossen wurde, muss ich dann ja auch 2 Jahre Gewährleistung geben, oder? :???:

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Ölpreis sinkt):
aber wie ist es den mit der Rücknahme, also ich möchte den Artikel jetzt nicht wieder zurücknehmen.

Wenn die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind, hilft kein Text um de Rücknahme zu umgehen.


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#6
 Von 
Ölpreis sinkt
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 62x hilfreich)

Also muss ich immer zurücknehmen oder wie ist das mit dem Text?

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