Ebay Kleinanzeigen Zustandsabweichung

5. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Malustras
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 18x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen Zustandsabweichung

Hi,

hab bei Kleinanzeigen ein altes PS2 Spiel gekauft.
Laut VK sollte der Zustand TOP sein bzw. auf Nachfrage teilte er mehrmals mit,
dass das Spiel absolut neuwertig sei und keine Kratzer oder andere Gebrauchsspuren hätte.
Auf den dunklen Fotos hat man bei der Verpackung auch nichts sehen können und die Disc wurde nicht fotografiert.
Er hat auch keine Gewährleistung im Angebot ausgeschlossen.
Da es sich um ein seltenes Spiel handelt und ich 50€ gezahlt habe, hatte ich mich darauf verlassen.
Dumm war natürlich per Überweisung zu zahlen (Lehrgeld).
Das Spiel kam tatsächlich an, die Hülle hat aber eine Menge Schleifspuren, was ich noch nicht mal so dramatisch finde, weil ich die Hülle noch tauschen könnte. Die Disc selbst wurde aber schon mal über ein Disc Reinigungsgerät gejagt. Das sind diese billigen Teile, wo die oberste Schicht abgeschliffen wird, damit die Kratzer rauspoliert werden sollen. Die günstigen Geräte für Laien, die man auf irgendwelchen Ramschseiten kaufen kann, arbeiten aber natürlich nicht sauber und deshalb hat die Disc ringsherum einen sauberen Kranz an feinen Schleifspuren, wo man die Rotationsbewegungen erkennt. Abgesehen davon erkennt man noch diverse andere feine Kratzer. Der Zustand ist auf jeden Fall nicht so wie beschrieben, sondern maximal gut bis sehr gut.
Der VK wurde dann direkt patzig und sagte, er habe das Spiel ja auch erst vor wenigen Wochen als neuwertig gekauft und durchgespielt. Es sei alles in Ordnung und seiner Auffassung nach, wäre es neuwertig, was es aber nun mal nicht ist. Und entgegen seiner Aussage, dass es im Auge des Betrachters liegt, bin ich der Meinung, dass es hier Grenzen gibt und er hat ja klare Aussagen zum Zustand getroffen.


Klar könnte ich die 50€ jetzt als Lehrgeld verbuchen, aber es ist nicht einzusehen, dass Leute mit solchen Aktionen einfach durchkommen.
Ich habe seine genaue Anschrift etc.
Kann man in solchen Fällen einfach bei der Polizei Anzeige erstatten? Wenn ja was käme in so einem Fall für eine Anzeige in Frage? Betrug wird ja sicherlich schwierig werden, wenn er behauptet, dass es für ihn neuwertig war?
Dennoch müsste ich ja auch Rechte auf Preisnachlass oder Rückgabe haben.

Hilft hier nur ein Anwalt?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Dumm war natürlich per Überweisung zu zahlen (Lehrgeld).
Wieso soll das dumm gewesen sein? Wenn du jetzt an PP denkst, dann lass dir gesagt sein, hättest du dir das Geld über PP zurückgeholt, wäre das eine sehr teure Angelegenheit für dich gewesen!

Zitat:
Kann man in solchen Fällen einfach bei der Polizei Anzeige erstatten?
Wegen was? Das ist keine Angeleenheit für die Polizei. Wenn dann ist das was für Zivilgerichte.

Dazu aber erstmal eine Frage, kannst du BEWESIEN, dass de Artikel schon vor Übergabe an das Versandunternhemen mangelhaft war? Wenn nicht, dann stehen deine Chancen eigentlich bei fast genau 0, etwas zu erreichen...


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#2
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Wenn er die Annahme im juristischen Sinne verweigert hat, liegt die Beweislast immer noch beim Verkäufer, dass eine vertragsgemäße Sache übergeben wurde.

Die Polizei könnte man durchaus auch kurz behelligen; zumindest theoretisch zu denken wäre ja an den erwähnten Betrug.

Aber wenn ich ehrlich bin, sehe ich eher schwarz; man kann wohl trefflich darüber streiten, ob die Sache vertragsgemäß war. Zumindest die Strafverfolgungsbehörden werden sich da sehr schnell wieder zurückziehen. Und zivilrechtlich ist das ein unnötiges Risiko.

Je nach Geschmack halte ich es aber für denkbar, dass man zumindest außergerichtlich versucht, sich durchzusetzen, indem man den Gegner von seinem Standpunkt argumentativ überzeugt.

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#3
 Von 
Malustras
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo,

wieso soll PP eine teure Angelegenheit sein?
Paypal prüft die Fälle und entscheidet dann. In manchen Fällen erstattet Paypal auch einfach so das Geld,
ohne irgendjemandem etwas abzuziehen. In meinem Fall wäre es ja ohnehin berechtigt? Zumindestens müsste
dann ja der Verkäufer rechtlich aktiv werden und der hätte dann wohl noch schechtere Karten.

Wie Droitteur schon gesagt hat, liegt die Beweisleist nach meinen Informationen beim Verkäufer!
Ich habe ja sofort reagiert und es reklamiert. Sonst könnte ja jeder behaupten, dass es so vorher nicht war ^^
Es wird wohl wirklich über den zivilrechtlichen Weg laufen, aber bei der Polizei kann man sich ja mal erkundigen,
ob die den Fall trotzdem mal aufnehmen wollen.

Der Verkäufer hat halt eindeutige Aussagen getroffen und gesagt, die Ware habe keine Kratzer und sei frei von Gebrauchsspuren. Das ist eine ziemlich genaue Aussage, finde ich. Auf meinen Bildern erkennt man aber deutlich Gebrauchsspuren und auch Kratzer/Schleifspuren. Den Verkäufer kann ich leider nicht überzeugen. Er hält an seinem Standpunkt fest, dass für ihn alles neuwertig sei und er das ja vor kurzem auch so gekauft habe und nach dem durchspielen seinen Kaufpreis wiederhaben wollte.

Denke mal die Rechtschutzversicherung wird hier ein guter Weg sein?

Grüße

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Malustras):
Der Zustand ist auf jeden Fall nicht so wie beschrieben, sondern maximal gut bis sehr gut.


Das bedeutet sogar Übererfüllung einer gebrauchten Sache. Strafrechtlich (Anzeige) also nicht sinnvoll.

Zitat (von Malustras):
Laut VK sollte der Zustand TOP sein bzw. auf Nachfrage teilte er mehrmals mit,
dass das Spiel absolut neuwertig sei und keine Kratzer oder andere Gebrauchsspuren hätte.


Hat er das so geschrieben, oder hat er den Zustand der CD beschrieben.
Falls CD, wäre eine zugesicherte Eigenschaft nicht eingehalten und Du könntest Nacherfüllung oder Nachbesserung verlangen.
Dann wird der Rest auch noch wegpoliert, macht die CD nicht besser.

Oder der Verkäufer reagiert garnicht; dann müsstet Du ihn verklagen.
Zitat (von Malustras):
Hilft hier nur ein Anwalt?
Klar, wenn Du Dich zur Klage entschließt. Bedenke dabei, dass es nicht sicher ist, dass Du die Kosten ersetzt erhälst.

Und bedenke auch, dass eine CD bei jedem also auch bei Dir vorkommen können. Nicht dass die Diskussion noch in die Richtung "bei Versand waren die Kratzer noch nicht vorhanden" geht.

Berry

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#5
 Von 
Malustras
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 18x hilfreich)

Übererfüllung? :D
Er hat es ja als neuwertig verkauft.
Der jetzige Zustand ist doch eher eine klare Untererfüllung ^^
Aber ich merke schon, dass eine Anzeige hier nichts bringt.

Ich habe ihn explizit gefragt, ob die DVD auch neuwertig ist.
Er antwortete darauf, dass sie absolut neuwertig und ohne Kratzer oder Gebrauchsspuren ist.
Nur deshalb habe ich seinen geforderten Preis gezahlt.
Zu allem Überfluss ruckelt das Spiel, wobei ich natürlich nicht klar sagen kann, ob es das Spiel ist.
Die Hülle hat seitlich überall Schleifspuren und die Disc wie gesagt rundherum Schleifspuren von
irgendeinem billigen Poliergerät und sonstige feine Kratzer.

Ich habe dem VK jetzt einen Preisnachlas oder Rücksendung angeboten.
Die letzte Option ist dann eben der rechtliche Weg.
Wenn ich einen Anwalt beauftragen würde, dann auch nur über meine Rechtschutzversicherung.
Da habe ich zwar einen Eigenanteil der höher als der Warenwert ist, aber ich gehe schon davon aus,
dass ich wenigstens anteilig siegreich sein werde, weil der Zustand ja eindeutig ist. Ich hätte
auf jeden Fall kein Problem bei einem Verlust den Eigenanteil zu tragen. Hier gehts wirklich ums Prinzip,
damit solche Leute lernen, dass sie sich bei Kleinanzeigen nicht alles erlauben können.
Wenn das jeder so machen würde, dann würden sich einige vielleicht vorher mehr Gedanken machen :-/
Selbst wenn einem mal etwas passiert, was man so nicht wusste, kann man ja trotzdem reagieren
und seine Fehler ausbessern. Wäre ich der VK gewesen und hätte die Bilder bekommen, dann hätte ich ihm sofort den Preisnachlass oder die Rückgabe angeboten. Wenn jemand direkt abweisend ist, zeigt mir das immer,
dass er genau weiß, was er da verkauft hat. :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Malustras):
wieso soll PP eine teure Angelegenheit sein?

Weil das höchste Deutsche Gericht - der BGH - letztens entschieden hat, das Paypal in solchen Sachen weder über dem Gesetz noch über den Gerichten steht.
Der Verkäufer kann sich daher an ein Gericht wenden und das Geld einklagen - er wird dann Recht bekommen und DU die Rechnung für seinen Anwalt und das Gericht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Dieser Schluss ist möglich, aber nicht zwangsläufig. An sich wurden da (beim BGH) ausschließlich absolute Basics angewandt. Zu diesen gehört einerseits, dass PayPal ja gern dem Käufer alles schenken kann, was es will; dazu gehört aber auch andererseits, dass es den Käufer nicht interessieren muss, wenn der Verkäufer sich nun ungerecht behandelt fühlt, der sich ja gleichfalls separat mit PayPal auseinandersetzen kann.

Im Gegenteil ist ja sogar festgestellt worden, dass der Käufer, indem er die Zahlung per PayPal anwies, seinen Teil des Vertrages sehr wohl erfüllt hat. Gerade deshalb ist davon unabhängig der Punkt zu betrachten, dass PayPal ihm nun etwas "zurückgibt" (was eben nur dem Augenschein nach der Fall ist).

Denkbar ist zwischen Käufer und Verkäufer noch eine Auseinandersetzung nach dem Bereicherungsrecht. Gerade diese war aber noch nicht gegenständlich in jenem Verfahren.

@TE: Man braucht in der derzeitigen Phase noch keinen Anwalt. Ob man das "kann", ist aber eine andere Frage.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Zitat:
wieso soll PP eine teure Angelegenheit sein?
Dibezglich hat dir Harry ja schon mal was geschrieben.
Zitat:
Paypal prüft die Fälle und entscheidet dann
Der Witz ist gut. PP nutzt zur Entschdungsfndung hochkomplizierte und geprüfte Vorgänge, wie Ergebnis auswürfeln, roulette spielen,zufasgenerator und dergleichen. Nach gesetzeslage PP noch nicht einmal entschieden, nur mal so nebenbei bemerkt.

Nocmal zur Beweislast, die liegt bei dir und nicht beim VK! Mit dem Moment als der VK das Spiel an den Versandservice übergeben hat, ist das Versandrisiko auf dich übergegangen (dasist generell so bei Privatverküufe, ausr ihr macht etwas anderes aus). Damit trägst auch DU die Beweislast, dass der besagte Mangel schon vor Übergabe an dich vorhanden war.

Zitat:
Wenn ich einen Anwalt beauftragen würde, dann auch nur über meine Rechtschutzversicherung.
Du kannst ja mal mit dieser sprechen, was die dazu sagen, ob sie da mitspoielen, oder o sie das Risiko nicht auch als zu gross ansehen...


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Malustras
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 18x hilfreich)

Naja zumindestens habe ich einen Zeugen, der bestätigen kann, dass der Zustand jener war, als es ausgepackt wurde.
Ich glaube nicht, dass ich die Beweislast habe. Aber ich habe ja auch sofort Fotos gemacht und den Verkäufer kontaktiert.

Ein weiteres nicht unwichtiges Merkmal dürfte ja auch sein, dass der Verkäufe bei seiner Anzeige die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat :D
Ich werde versuchen, mich mit ihm zu einigen, aber wenn er sich quer stellt, telefonier ich mit meinem Versicherer.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Übergegangen ist die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung. Das ist aber nicht gleichbedeutend mit der Feststellung, dass die Sache bei Übergabe mangelfrei war. Diesbezüglich trägt bis zur Annahme durch den Gläubiger der Schuldner die Beweislast. Hier hat der Gläubiger die angebotene Leistung eben nicht als Erfüllung angenommen, demnach bleibt der Schuldner beweisbelastet.

2x Hilfreiche Antwort

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