Hallo,
meine Frau braucht unter zeitdruck eine neue Küche und hat in kurzschlusshandlung bei Ebay-Kleinanzeigen einem Privatverkäufer per Handschlag zugesagt.
Allerdings hat sie sich jetzt doch entschieden vom Kauf zurück zu treten da ihr in der Stresssiutuation nicht bewusst war das dies nicht möglich sei. Und sie doch lieber eine neue Küche haben möchte.
Jetzt droht der Privatverkäufer mit einem Anwalt.
Ich habe im Netz gelesen das dieser Kauf angeblich bindent ist. Aber bin mir nicht sicher, und vielleicht gibt es noch ein Schlupfloch.
Hoffe ihr könnt mir helfen.
Ebay-Kleinanzeigen kauf Rückgängig machen
12. Februar 2016
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Frage vom 12. Februar 2016 | 08:28
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 1x hilfreich)
Ebay-Kleinanzeigen kauf Rückgängig machen
#1
Antwort vom 12. Februar 2016 | 09:05
Von
Status: Legende (18119 Beiträge, 6063x hilfreich)
Es wurde ein Vertarg abgeschlossen an den man sich zu halten hat.
Es gibt da zwar noch die Anfechtung wegen eines Irrtums, aber den sehe ich hier nicht.
Herzlichen Glückwunsch zu eurer neuen gebrauchten Küche.
Etwas anderes wäre es nur, wenn der VK euch wichtige Informationen verheimlicht hätte, aber davon hast du nichts geschrieben.
-- Editiert von micbu am 12.02.2016 09:05
#2
Antwort vom 12. Februar 2016 | 11:01
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1048x hilfreich)
Zitat:Allerdings hat sie sich jetzt doch entschieden vom Kauf zurück zu treten da ihr in der Stresssiutuation nicht bewusst war das dies nicht möglich sei.
Das ist ja schon rein logisch kein Irrtum ("ich will zurücktreten, weil ich nicht wußte, daß ich nicht zurücktreten kann"
Zitat:Und sie doch lieber eine neue Küche haben möchte.
Unbeachtlicher geheimer Vorbehalt.
Das ganze ist reine Kaufreue, da gibt es kein Schlupfloch.
Zitat:Etwas anderes wäre es nur, wenn der VK euch wichtige Informationen verheimlicht hätte
Man sollte nicht schlechtem Geld gutes hinterher werfen. Kaufreuige Käufer, die nun plötzlich nach irgendwelchen Haaren in der Suppe suchen, weil sie meinen, damit aus dem Vertrag herauszukommen, haben am Ende noch höhere Kosten (weil der VK auf Erfüllung klagt und gewinnt).
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#3
Antwort vom 13. Februar 2016 | 14:19
Von
Status: Richter (8598 Beiträge, 4095x hilfreich)
Hallo
Jain! Esbleibt Euch frei, eurem VK anzubieten für eine gewisse Summe den KV aufzulösen, sowas könnt ihr versuchen!Zitat:und vielleicht gibt es noch ein Schlupfloch.
Es ist dann Entscheidung des VK, ob er will oder nicht, nachfragen kann nicht schaden, aber ein Anrecht auf die Auflösung des KV habt ihr nicht...
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