Ebay Kleinanzeigen packet versendet aber nicht erhalten

15. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Andykyro
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen packet versendet aber nicht erhalten

Guten Tag ,
ich habe auch folgendes problem .
habe seit 1 woche bei ebay kleinanzeige für 100 euro inkl versand etwas gekauft , mit der option überweisung , habe das geld überwissen und Tag später sollte es versenden . nach dem versand schrieb der verkäufer "ihnen ist klar das der versand unversichert war".
ich fragte den verkäufer ob er ein quitung für den versand hat, und die absender daten für nachvorschung bei der post , der verkäufer sagte das er einfach frakiert hat und in den briefkasten geschmissen hat , sollte ein handy sein inkl die verpackung , in den briefkasten ? passt doch ganicht rein.

die frage ist wer hat pech in dieser sache verkäufer oder käufer ?

Vielen dank

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
nach dem versand schrieb der verkäufer "ihnen ist klar das der versand unversichert war".
War dasn so angegeben in dem Verkaufsangebot?

Wenn Ja, dann schuldet dir der VK zumindest den Beweis an DICH gesendet zu haben. Sollte ihm aber wohl doch etwas schwerer fallen, denke ich.

Wenn nein, dann kann man bei einem Handy im Wert von 100 Euro nach treu und Gleuben schon davon ausgehen, dass dieses versichert versendet wird. Da dürfte dann wohl der VK doch mit haftbar sein, für einen eventuellen Verlust...

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Andykyro):
die frage ist wer hat pech in dieser sache verkäufer oder käufer ?
Zunächst hast du Pech. Du hast 100,- bezahlt. Du hast kein Handy bekommen.
Zitat (von Andykyro):
ihnen ist klar das der versand unversichert war".
War das so in der Anzeige beschrieben? Meist schreiben sie das nicht deutlich, ob *versicherter Versand*.
Das klingt für mich nach Betrug.
Ich fürchte, das Pech bleibt an dir kleben.
:sad:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Andykyro
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es war nicht so abgesprochen , ich sagte 100 Euro inkl Versand .
Und sie sagte ja geht klar und nach dem Versand schrieb sie „Ihnen is Klar das der Versand unversichert war „
Lohnt sich eine Anzeige zu erstatten, ich glaube auch das es um Betrug Handel

-- Editiert von Andykyro am 16.02.2019 10:46

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Andykyro):
Es war nicht so abgesprochen , ich sagte 100 Euro inkl Versand .
Ich dachte, du hast bei ebay auf ein Angebot reagiert. Du hast den Artikel für 100,- inkl. Versand gekauft.
Wieso hast du das dem Verkäufer gesagt? Habt ihr verhandelt (Preisvorschlag o.ä.)

Versand kann ganz viel unterschiedliches sein. Kostet unterschiedlich. Kann man unterschiedlich nachweisen.
Zitat (von Andykyro):
Lohnt sich eine Anzeige zu erstatten
Da sage ich mal: Eine Anzeige bei der Polizei kostet nichts. Allerdings wird daraus höchstwahrscheinlich auch kein Handy kommen und wahrscheinlich auch keine 100,-
Meine Meinung: Nö. Lohnt sich nicht. Aber etliche Personen werden beschäftigt.

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#5
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hi,
also selbst wenn der VK "schuldig" wäre, bleibt da immer noch das notwendige,
(Zivil)rechtliche Einklagen. Bedeutet; Anwalts/Gerichtskosten für den KÄUFER, und dann
trotzdem u. U. kein Geld.
Denn es ist ja NICHT sicher, ob bei der VK etwas zu holen ist.
(Moralisch) Fachlich stellt sich aber auch die Frage, ob Versand überhaubt angeboten wurde.
Die Kleinanzeigen sind Lokal/Regional, also hinfahren und persönlich abholen.
Kenne das selber als VK; da kann man Versand konkret ausschließen, und trotzdem wird
VersandFORDERUNG so vom Käufer "hingerotzt".
MfG

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Mumpel):
Denn es ist ja NICHT sicher, ob bei der VK etwas zu holen ist.
Aber es ist auch nicht sicher, ob sie nicht doch den Artikel als *unversicherter Versand* losgeschickt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hi
nochmal: Also es wäre schon sehr bescheuert, ein "nacktes" Handy nur im (Polster ?) Umschlag zu
Versenden. MIT Verpackung(siehe Erstposting), dürfte das Teil kaum durch den Schlitz passen.
Natürlich kann es durchaus "schwierig sein", die Verpackungsbedingungen der Versender einzuhalten.
Aber "nackt" ?? Dagegen spricht schon der menschliche Verstand.
Gruss

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#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Mumpel):
Dagegen spricht schon der menschliche Verstand.


Mag sein, aber juristisch bewertbar sind halt nur Fakten.

Der Verkäufer muss nur die Einlieferung nachweisen. Daran mangelt es - noch. Aber was nicht ist, kann ja noch kommen.

Zitat (von Mumpel):
MIT Verpackung (siehe Erstposting), dürfte das Teil kaum durch den Schlitz passen.


Ich habe es grade mal auspobier. Ein Handy mit einer zusätzlichen Luftpolsterfolie umwickelt in zwei Luftpolterbriefumschläge gepackt passt locker durch den Schlitz meines Hausbriefkastens. Und dieser ist noch einige mm kleiner als der Schlitz in einem Einwurfpostkasten.

Zitat (von Andykyro):
Lohnt sich eine Anzeige zu erstatten, ich glaube auch das es um Betrug Handel


Glauben ist Sonntags Morgens in der Kirche. Für eine Anzeige sollte mehr als nur glauben alsö zumindest ein Anscheinsbeweis da sein. Der Angezeigte könnte ansonsten mit anwaltlicher Hilfe ebenfalls eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung erstatten, und dass könnte dann teuer werden.

Also den Gedanken nicht total verwerfen, aber vorher für mehr Munition sorgen.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Mumpel):
nochmal:
Kennst du die Verpackung? Nö. Du kennst aber den gelben Postbriefkasten?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Andykyro):
die frage ist wer hat pech in dieser sache verkäufer oder käufer ?

Kommt ganz darauf an
- was genau vertraglich bezüglich des Versandes vereinbart war
- wer was wie genau beweisen kann
- wem das Gericht mehr glaubt


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Päckchen kann man doch auch unversichert verschicken und nen Nachweis hat man nicht

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Mumpel):
nochmal:
Kennst du die Verpackung? Nö. Du kennst aber den gelben Postbriefkasten?

Hi, also HIER vor Ort würde das "eher" NICHT gehen.(mit "üblicher" Originalverpackung)
Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
amz433992-55
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wenn sie von sich aus, ohne Zusammenhang einfach schreibt "Ihnen ist klar, dass der versand nicht versichert war", dann klingt das für mich nach Masche und geplantem Betrug.

Wieso sonst sollte ich das nach dem angeblichen "Versand" ungefragt dem Käufer mitteilen?

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