Ebay Privatverkauf Betrug/Artikel angeblich nicht bekommen/Erpressung mit Bewertung/falsche Adresse

7. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
time1234
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Privatverkauf Betrug/Artikel angeblich nicht bekommen/Erpressung mit Bewertung/falsche Adresse

Über Ebay hat eine Käuferin vor ca. 2 Wochen bei mir ein neues T-Shirt mit Etikette gekauft. Der Artikel wurde schnell per Überweisung am Freitag bezahlt, den ich am nächsten Tag, am Samstag, bei der Post Filiale abgegeben habe. Die Käuferin hat den Versand als Deutsche Post Maxi ausgewählt, obwohl ich auch einen günstigen versicherten Versand inkl. Sendungsverfolgungsnummer (1,60€ Differenzbetrag) angeboten habe und die potentiellen Käufer in der Beschreibung darauf hingewiesen habe.
Ich habe es von Anfang an etwas komisch gefunden, dass der Artikel mit einer Preisvorschlag-Option für den vollen Preis gekauft wurde. Alle Angebote, die ich mit dieser Option bis jetzt verkauft habe, wurden immer nur für den günstigeren Preis gekauft oder angefragt.
Am Donnerstag morgen früh meldet sie sich, dass sie den Artikel nicht bekommen hat und dass sie nicht mehr warten möchte. Obwohl nur 3 Werktagen vergangen sind. Und zwar hat sie sofort professionell eine Anfrage wegen eines nicht erhaltenen Artikel eröffnet. Sie hat sich dann immer wieder über diese Anfrage gemeldet, dass sie nicht mehr warten will und das Geld haben möchte.
Alle anderen Käufer haben sich bis jetzt nur per Privatnachricht gemeldet und über die Lieferverzögerung nachgefragt, erst später habe ich immer eine Rückmeldung oder die Bewertung bekommen, dass der Artikel angekommen ist.
Sie hat immer wieder bedroht den Fall bei der Ebay direkt zu melden. Weswegen ich mich selbst mit Ebay in Verbindung gesetzt habe. Selbstverständlich wurde der Fall geschlossen. Sofort hat sie mir eine negative Bewertung vergeben, dass die Ware angeblich nicht geliefert wurde und Zitat: "kein Geld zurück".
Es hat sich aber herausgestellt, dass sie die falsche Adresse im System hinterlegt hat:
*************************
Deutschland

Wichtiger Hinweis:
Die von Ihnen eingegebene Adresse konnte leider nicht gefunden werden
Diese Eingabe trotzdem übernehmen
*************************

Alternative Adressvorschläge
*************************

*************************

*************************


Für den Versand habe ich aber die Versandmarke von Ebay verwendet, die die im System hinterlegte Daten automatisch übernimmt.
Ich habe sie mit den Nachweisfotos kontaktiert und gebeten mir die richtige Adresse mitzuteilen. Ich habe sie höflich gebeten die negative Bewertung zu löschen, da sie die falsche Adresse hinterlegt hat. Sie meinte, dass sie noch nie Probleme mit Paketen gehabt hat und dass ich mich bei der Eingabe vertippt habe (den Fakt ob die Adresse richtig oder falsch ist, hat sie ignoriert). Ich bin doch nicht blind, die falsche Adresse ist immer noch direkt im System. Sie hat sofort geschrieben, dass sie die Bewertung ändern wird, nur wenn ich ihr Geld überweise (ich wusste z.B. nicht, dass man die Bewertungen ändern kann, sie wusste das sofort).
Nach vielen komischen Anzeichen und ihren Mitteilungen war mir klar, dass es sich um einen Betrug handelt. Die Briefsendung hat sie bestimmt noch am Mittwoch oder Donnerstag in der Filiale abgeholt. Man benötigt dafür den Ausweis, die Abholkarte ist nicht zwingend erforderlich. Jetzt erpresst sie mich Bewertungsänderung gegen die Rückzahlung. Alle Sendungen oder Briefe mit den falschen Adressen werden immer an den Absender zurückgeschickt. Ich habe immer noch nichts bekommen. Ich werde bei dieser Betrugsmasche definitiv nicht mitmachen, was ich ihr deutlich gesagt habe.
Ebay unterstützt solche Betrüger, sie raten mir selbst das wiedergutzumachen, damit die Käuferin die Bewertung ändert. Absolut ungerechtfertigte Bewertung wird nicht gelöscht. Obwohl ich mehrmals die Nachweisbilder gesendet habe. Man kann diese Adresse schnell mit Google überprüfen und feststellen, dass sie nicht übereinstimmt. Ebay hat das ignoriert und mir ständig nur einen Unsinn geschrieben:

"Ungern teile ich Ihnen mit, dass ich die von Ihnen angesprochene Bewertung nicht entfernen darf, da kein Verstoß Ihres Käufers gegen unsere Grundsätze vorliegt. Eine Bewertung, die sich auf den Nichterhalt eines Artikels bezieht, kann nur dann entfernt werden, wenn Sie uns beweisen, dass die Ware in der angegebenen Bearbeitungszeit beim Versandunternehmen mit der korrekten Lieferadresse abgegeben wurde." Usw.

Seit 2011 habe ich noch nie so einen Fall oder die Beschwerde gehabt. Noch nie habe ich eine negative Bewertung gehabt, da ich immer fair und ehrlich handele. Sie macht es aber öfters und trotzdem wurde ich von Ebay im Stich gelassen.
Ich verstehe nicht, warum die AGB's von Ebay über dem Gesetzt stehen.

-- Editiert von Moderator am 07.08.2020 00:27

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von time1234):
Ich verstehe nicht, warum die AGB's von Ebay über dem Gesetzt stehen.

Tun sie nicht.



Zitat (von time1234):
wenn Sie uns beweisen, dass die Ware in der angegebenen Bearbeitungszeit beim Versandunternehmen mit der korrekten Lieferadresse abgegeben wurde."

Und kann man das bzw. hat man das?
Wenn ja wie genau?



Zitat (von time1234):
Die Käuferin hat den Versand als Deutsche Post Maxi ausgewählt,

Man sollte dem Käufer nicht die Wahl lassen ob mit oder ohne Sendungsverfolgung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat (von time1234):
Alle Sendungen oder Briefe mit den falschen Adressen werden immer an den Absender zurückgeschickt. Ich habe immer noch nichts bekommen.


Eine Sendung kann auch bei der Rücksendung verloren gehen (oder von Mitarbeitern des Versandunternehmens gestohlen).

Zitat (von time1234):
Ich verstehe nicht, warum die AGB's von Ebay über dem Gesetzt stehen.


Das Gesetz sagt, daß du beweisen können mußt, daß du die Ware abgeschickt hast. Kannst du das? Bei einem Maxibrief nicht. Und selbst bei einem Paket bräuchtest du strenggenommen einen Zeugen für den Inhalt.

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Sendungsverfolgungsnummer (1,60€ Differenzbetrag) angeboten habe und die potentiellen Käufer in der Beschreibung darauf hingewiesen habe.
Wieso bietest du überhaupt einen Versand an, bei dem DU nichts nachweisen kannst?

Im Übrigen, darf ein Käufer IMMER negativ bewerten, auch dann, wenn du alles absolut korrekt ausgeführt hast...

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von time1234):
Es hat sich aber herausgestellt, dass sie die falsche Adresse im System hinterlegt hat:

DHL kennt viele Adressen nicht! Gerade neue Adressen brauchen etwas länger um in deren System übernommen zu werden. Das ist also kein Beweis für eine falsche Adresse.

Du selbst hast hier einen riesen Fehler gemacht. Deiner Beschreibung nach lässt sich vermuten, dass du gewerblich handelst obwohl du in der Überschrift Privatverkauf geschrieben hast. Die Beweislast, dass ein privater Kunde die Ware erhalten hat liegt dann immer bei dir. Du kannst weder den Erhalt der Ware noch überhaupt einen Versand nachweisen. Sorry, als (gewerblicher) Verkäufer sollte dir das Risiko bewusst sein. Du nimmst es aber billigend in Kauf, dann musst du auch dafür haften.
Dem Käufer kannst du gar nichts beweisen, daher solltest du mit deinen Anschuldigungen vorsichtig sein!





-- Editiert von -Laie- am 07.08.2020 12:02

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#5
 Von 
time1234
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie kann ich ein gewerblicher Verkäufer sein, wenn ich seit 2011 insgesamt 39 Bewertungen als Verkäufer erhalten habe? Wenn ich meine eigenen Klamotten verkaufe, die ich noch nie getragen habe, dann ist das mein gutes Recht.



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#6
 Von 
time1234
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von time1234):
Es hat sich aber herausgestellt, dass sie die falsche Adresse im System hinterlegt hat:

DHL kennt viele Adressen nicht! Gerade neue Adressen brauchen etwas länger um in deren System übernommen zu werden. Das ist also kein Beweis für eine falsche Adresse.





-- Editiert von -Laie- am 07.08.2020 12:02

Die Adresse wurde hier vom Moderator entfernt. Aber wenn man sie googelt, dann kann man es auch festellen, dass sie nicht übereinstimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von time1234):
Wie kann ich ein gewerblicher Verkäufer sein, wenn ich seit 2011 insgesamt 39 Bewertungen als Verkäufer erhalten habe?

Weil die Anzahl der Bewertungen dafür irrelevant ist.

Gerichte haben schon geurteilt, das der Verkauf von Neuware in geringer Anzahl reicht um gewerblicher Verkäufer zu sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
time1234
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von time1234):
Wie kann ich ein gewerblicher Verkäufer sein, wenn ich seit 2011 insgesamt 39 Bewertungen als Verkäufer erhalten habe?

Weil die Anzahl der Bewertungen dafür irrelevant ist.

Gerichte haben schon geurteilt, das der Verkauf von Neuware in geringer Anzahl reicht um gewerblicher Verkäufer zu sein.


Dabei wurden aber auch die anderen Kriterien berücksichtigt.

Wenn ich aber weniger als 10 Sachen pro Jahr verkauft habe und nur 2-3 neu waren, die ich für mich gekauft habe (was ich mit einer Rechnung nachweisen kann), handelt es sich definitiv nicht um einen gewerblichen Verkauf. Bei diesem Verkauf wird kein Gewinn erzielt. Der Artikel wird deutlich niedriger als der Kaufpreis verkauft.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16531 Beiträge, 9305x hilfreich)

Es ist doch völlig egal, ob gewerblich oder privat verkauft wurde.

Der Fragesteller kann nicht beweisen, dass die Ware beim Kunden angekommen ist. (Schlimmer: Er kann nichtmal beweisen, dass die Ware abgeschickt wurde.)
Deshalb kann er nicht beweisen, dass die Bewertung eine Lüge enthält.
Deshalb kann er die Löschung der Bewertung auch nicht erzwingen.

Dass auf Kundenseite möglicherweise betrügerisch agiert wurde und dass der Verkäufer sehr blauäugig agiert hat - das ändert nichts daran.

Der Verkäufer muss sich jetzt überlegen, ob er
-- mit der schlechten Bewertung leben will
-- das Geld erstattet
-- einen Beweis findet, dass die Ware doch beim Kunden angekommen ist

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
time1234
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Alle haben sich nur auf der Versandart fokussiert. Beim Kundendienst konnte ich beweisen, dass ich den Artikel verschickt habe, die Bewertung wurde gelöscht.

Wenn die Adresse aber nur von DHL und Google nicht erkannt wurde und es sich doch um eine richtige Adresse handelt, dann hat sich mein Verdacht nur bestätigt. Der Artikel wurde sicher in ein Karton verpackt und konnte nicht auf dem Versandweg verloren gehen. Wie gesagt, sie hat sich sehr verdächtig verhalten und noch viele weitere komische Sachen gesagt/gemacht/gefragt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von time1234):
Beim Kundendienst konnte ich beweisen, dass ich den Artikel verschickt habe, die Bewertung wurde gelöscht.

Wie hat man das denn bewiesen? In der Regle zieren die sich da ja ohne Ende.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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