Ebay Problem Garantie statt Gewährleistung

17. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
bergamali
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Problem Garantie statt Gewährleistung

Habe letztens ein Elektronik Gerät verkauft (hat ein Jahr Garantie und ein Jahr Gewährleistung) und habe ausversehn statt Gewährleistung ,Restgarantie in meine auktion geschrieben. Der Käufer sagt jetzt er will 80 Euro und das Gerät behalten ( Gerät für 350 Euro verkauft), oder er wird rechtliche schritte einleiten und das Geld von Paypal zurück ordern.
Kann der das?

denn ich bin Privatverkäufer, das Gerät ist gebraucht, woher soll ich wissen das Gewährleistung nicht gleich Garantie ist? Hatte auch den Satz unter meine Auktion geschrieben: Ausschluss von umtausch, Gewährleistung etc. den ganz normalen satz den jeder da stehen hat.
lg

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Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Kann der das?


Das kann er jederzeit innerhalb von 45 Tagen nach Zahlung via PayPal.

quote:
10. Ihre Haftung - Unsere Maßnahmen

10.1 Ihre Haftung.

1. Sie haften für:
* Rücklastschriften
* Kreditkartenrückbuchungen
* Gebühren, Vertragsstrafen und Bußgelder
* Sonstigen Schaden, der PayPal, einem Nutzer von PayPal oder einem Dritten durch Ihre Nutzung von PayPal und/oder einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen entsteht.

Sie sind verpflichtet, den Schaden in den oben genannten Fällen zu ersetzen.

2. Sie haften für berechtigte Anträge auf Käuferschutz und Käuferbeschwerden. Wenn PayPal aufgrund eines Antrags auf Käuferschutz oder einer Käuferbeschwerde zugunsten des Käufers entscheidet, sind sie verpflichtet, PayPal den Kaufpreis sowie die ursprünglichen Versandkosten (auch wenn Sie in manchen Fällen den Artikel nicht zurückerhalten) zu ersetzen.
3. Ausgleich Ihrer Verbindlichkeiten. Ihre Verbindlichkeiten gegenüber PayPal, die aus einer der oben beschriebenen Haftungsgründe entstehen, können wir unmittelbar durch Einzug von einem etwaigen Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto ausgleichen. Wenn Sie kein Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto haben, können wir eingehende Zahlungen zum Ausgleich nutzen oder mit Ihnen einen anderen Weg der Bezahlung vereinbaren. PayPal kann dazu auch den Rechtsweg beschreiten und gegebenenfalls ein Inkassounternehmen einschalten.
4. Vorübergehende Zugriffsbeschränkung bei angefochtenen Zahlungen. Wenn ein Käufer einen Käuferschutzantrag stellt, eine Kreditkartenrückbuchung oder eine Rücklastschrift einreicht, behält PayPal vorübergehend auf Ihrem PayPal-Konto einen Betrag in Höhe des Gesamtbetrages der angefochtenen Zahlung ein. Diese Beschränkung betrifft keine weiteren Zahlungen, sondern nur den angefochtenen bzw. aufgrund eines Käuferschutzantrags, einer Kreditkartenrückbuchung oder einer Rücklastschrift gefährdeten Betrag, sofern kein anderweitiger Grund für eine Beschränkung vorliegt. Wenn Sie in dem Streit gewinnen oder die Voraussetzungen für den Verkäuferschutz gemäß der PayPal Verkäuferschutzrichtlinie erfüllt sind, heben wir die Beschränkung auf und Sie können über den Betrag wieder verfügen. Sollten Sie verlieren, wird PayPal den Betrag von Ihrem PayPal-Konto abbuchen.


https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/UserAgreement_full

quote:
Welche Fälle sind abgesichert?

Der Käufer hat PayPal-Käuferschutz in den folgenden Fällen:

4.1 Der bezahlte Artikel wurde durch den Verkäufer nicht versandt.
Der PayPal-Käuferschutz gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer einen gültigen Versandbeleg vorlegt, lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab.

Vor einem Antrag auf PayPal-Käuferschutz muss der Käufer dem Verkäufer einen ausreichend langen Zeitraum für den Versand und die Lieferung eingeräumt haben, mindestens eine Woche, und zunächst versuchen, den Konflikt durch direkte Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer zu klären.

4.2 Der gelieferte Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers ab.

Nachfolgend mehrere Beispiele, in denen ein Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht.

Die folgende Aufzählung ist nicht abschließend.

* Der Artikel ist ein völlig anderer, als der in der Artikelbeschreibung beschriebene, zum Beispiel ein Hörbuch anstelle einer Druckversion, ein Desktop-PC anstelle eines Laptops, eine leere Schachtel.
* Der Zustand des gelieferten Artikels weicht erheblich von dem beschriebenen Zustand ab, zum Beispiel ist der Artikel offensichtlich mehrfach benutzt worden anstelle von neu und originalverpackt.
* Der Artikel kann nicht verwendet werden, dies war jedoch nicht in der Artikelbeschreibung beschrieben worden, bspw. fehlen wichtige Komponenten oder Teile, der Artikel funktioniert nicht oder das Haltbarkeitsdatum ist überschritten. Hinweis: Dies gilt für den Zustand des Artikels, in dem der Käufer ihn erhalten hat, unabhängig davon, in welchem Zustand er versandt worden ist.
* Der Artikel ist nicht authentisch, dies war jedoch nicht in der Artikelbeschreibung beschrieben worden, bspw. ein gefälschter Artikel oder eine Raubkopie.
* Es fehlt ein Teil der bestellten Menge, beispielsweise wurden zehn Golfbälle bezahlt, jedoch nur vier geliefert.

Nachfolgend werden mehrere Beispiele genannt, in denen ein Artikel nicht erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht. Die folgende Aufzählung ist nicht abschließend.

* Der Artikel funktioniert nicht richtig, in der Artikelbeschreibung war jedoch bspw. Folgendes angegeben: "Artikel funktioniert möglicherweise nicht richtig", "Es fehlen Teile", "Das Foto zeigt Kratzer oder Beschädigungen".
* Der Käufer möchte den Artikel nicht mehr, nachdem er ihn erhalten hat, oder der Artikel entspricht nicht den Erwartungen des Käufers. Der Artikel war aber in der Artikelbeschreibung richtig beschrieben.
* Die Artikelbeschreibung ist für beide Seiten missverständlich. Beispielsweise hat der Artikel scheinbar eine andere Farbe als angeboten; er ist in den Augen des Käufers hellgrün, der Verkäufer definiert die Farbe in der Produktbeschreibung aber als türkis.

PayPal entscheidet von Fall zu Fall anhand entsprechend einzureichender Nachweise, ob der Artikel tatsächlich entsprechend von der Artikelbeschreibung abweicht.

Diese Entscheidung und damit auch die Entscheidung über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ist endgültig. Der Rechtsweg gegenüber PayPal wegen dieser Entscheidung ist ausgeschlossen.


https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/BuyerProtection_full&locale.x=de_DE
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Es kommt demnach nur darauf an, ob PayPal die fehlende Garantie als "erhebliche" Abweichung betrachtet. Dazu kann man sich nicht verlässlich äußern, PayPal macht ohnehin, was es will, die Entscheidung kann so oder so ausfallen.

quote:
denn ich bin Privatverkäufer, das Gerät ist gebraucht, woher soll ich wissen das Gewährleistung nicht gleich Garantie ist? Hatte auch den Satz unter meine Auktion geschrieben: Ausschluss von umtausch, Gewährleistung etc. den ganz normalen satz den jeder da stehen hat.


Spitzfindigerweise könnt man gerade daraus folgern, dass ein Verkäufer um den Unterschied weiß. Die es nicht wissen, schreiben in der Regel auch nichts von einem Ausschluss der "Gewährleistung", sondern schließen "Garantie" oder "Garantie nach dem neuen EU-Recht" oder was auch immer aus. Da gibt es wirklich kuriose Ausschlüsse.

Die Erklärung ist auch nicht missverständlich, sondern dürfte für den Käufer eine wesentliche Rolle bei der Kaufentscheidung gespielt haben, konnte er einigermaßen sicher sein, dass ein Defekt im angegebenen Zeitraum kostenlos behoben wird, während er bei der Gewährleistung oft mit leeren Händen da steht, es sei denn, er könnte beweisen, dass die Kaufsache schon bei Lieferung durch den Händler mangelbehaftet war.

M. E. hat der Käufer Anspruch auf eine Garantie, diese wurde zugesichert, kann man diese Garantie nicht liefern, kann der Käufer z. B. nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Hier möchte er mindern, das dürfte er auch rechtlich durchsetzen können, es kommt nur noch darauf an, ob die Höhe berechtigt ist.



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-- Editiert am 17.10.2010 10:56

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

quote:
Habe letztens ein Elektronik Gerät verkauft (hat ein Jahr Garantie und ein Jahr Gewährleistung) und habe ausversehn statt Gewährleistung ,Restgarantie in meine auktion geschrieben.


Das Gerät hat ein Jahr Garantie und ein Jahr Gewährleistung
Du hast in der Auktion nur die Restgarantie erwähnt.

Wo ist das Problem?

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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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