Hallo liebe Experten,
Verkäufer V stellt einen Artikel bei Ebay ein. Dabei gibt er u.a. fläschlicherweise die kostenlose Versandoption als "Deutsche Post Brief".
Dieser Irrtum ist insofern offensichtlich, dass der Artikel nicht in einen Postbrief passt. Des Weiteren wurde eine alternative Versandoption angegeben als Paket (4€).
Der Käufer hat nun den Kaufpreis überwiesen und ist von einem kostenlosen Versand ausgegangen. Ich habe Ihn über den Irrtum nach dem Erhalt des Geldes aufgeklärt und vorgeschlagen, dass wir uns die Versandkosten teilen (50/50), was ich meiner Meinung nach nich hätte tun müssen.
Nun will der Käufer aber das Geld trotz meines Vorschlages zurück. Mittlerweile möchte ich den Kaufprozess mit dem Käufer auch nicht mehr abschließen, da ich zu 100% eine negative Bewertung bekommen werde.
Meine Frage lautet nun: Kann ich von der Kaufsumme einen Aufwand meinerseits von der Kaufsumme abziehen? Z.B. 5€? ich habe dafür sicherlich schon 2 stunden aufwenden müssen und muss nun den Artikel nochmals einstellen und natürlich noch den Rücktransfer des Geldes.
Grüße,
der Zeilinger
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Ebay - Problem mit Käufer
28. Januar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 28. Januar 2010 | 14:35
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
Ebay - Problem mit Käufer
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 28. Januar 2010 | 15:14
Von
Status: Praktikant (942 Beiträge, 276x hilfreich)
quote:
Mittlerweile möchte ich den Kaufprozess mit dem Käufer auch nicht mehr abschließen
Das ist dann natürlich dein Privatvergnügen.
quote:
ich habe dafür sicherlich schon 2 stunden aufwenden müssen und muss nun den Artikel nochmals einstellen und natürlich noch den Rücktransfer des Geldes
Das ist ja alles ursächlich durch deine falsche Angabe zustande gekommen, sodaß du dir das auch selbst zurechnen lassen mußt.
-- Editiert am 28.01.2010 15:16
#2
Antwort vom 29. Januar 2010 | 00:13
Von
Status: Unbeschreiblich (127484 Beiträge, 40817x hilfreich)
Der Verkäufer ist für seine Artikelbeschreibung in allen Punkten verantwortlich.
Ist diese fehlerhaft, muss der Verkäufer für die negativen Folgen haften.
Also entweder kostenlos versenden oder (wenn der Verkäufer zustimmt) das Geld zurückbezahlen.
Man hätte eventuell noch uüber eine Anfechtung wegen Irrtums nachdenken können, dafür ist die Zeitspanne inzwischen jedoch abgelaufen.
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