Hallo allerseits!
Ich habe gesehen, dass schon eher ein sehr ähnliches Thema besprochen wurde, allerdings hätte ich trotzdem einige Fragen. So fing es an: Ich habe gestern nacht, bei ebay folgenden Artikel entdeckt: Neu iPod touch 16 GB Digital Player * OVP
Kurzerhand habe ich diesen dann zu UNSCHLAGBAREN 66€ ersteigert! Als ich heute morgen dann aber die Bankverbindungen des Verkäufers(es war ein Spanier, oder Argentiner oder so) checken wollte, bekam ich zunächst die Meldung, dass der Artikel entfernt wurde. Als ich dann den Verkäufer dann kontaktieren wollte, stand da, dass sein Konto gelöscht wurde. Erstmal habe ich dann gegrinst und mir gedacht, dass ihm das wohl einfach zu wenig Geld sei und als ich mich ein bisschen bei ebay schlau gemacht hatte, schloss sich daraus, dass ich den Artikel NICHT bezahlen soll. Jetzt gerade bekam ich aber eine mail, in der stand: "Hallo,Bitte sagen Sie mir ob Sie bezahlen haben um die Artikel am morgen zu senden. mfg"
Ich habe ihm dann die Geschichte erklärt, aber muss ich jetzt WIRKLICH den Artikel bezahlen? Ich bin ja doch etwas skeptisch jetzt.
Vielen Dank für jede brauchbare Antwort!!
Gruß backi1992
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Ebay-Verkäufer gelöscht
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
quote:
Ich habe ihm dann die Geschichte erklärt, aber muss ich jetzt WIRKLICH den Artikel bezahlen? Ich bin ja doch etwas skeptisch jetzt.
Nicht jeder von eBay gelöschte Verkäufer muss Böses im Schilde führen, auch hat die Löschung keinen Einfluss auf den Kaufvertrag, allerdings ist höchste Vorsicht geboten, unter diesen Umständen sollte man keinesfalls vorleisten.
quote:
"Hallo,Bitte sagen Sie mir ob Sie bezahlen haben um die Artikel am morgen zu senden. mfg"
Der hat es ja über Gebühr eilig.
§ 321
Unsicherheitseinrede
(1) Wer aus einem gegenseitigen Vertrag vorzuleisten verpflichtet ist, kann die ihm obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird, dass sein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.
(2) Der Vorleistungspflichtige kann eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der andere Teil Zug um Zug gegen die Leistung nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann der Vorleistungspflichtige vom Vertrag zurücktreten. § 323 findet entsprechende Anwendung.
Insofern braucht man sich hier nicht auf ein Abenteuer einzulassen.
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Danke für die schnelle Antwort!
Der Verkäufer hat sich gerade noch einmal gemeldet: ich weisst nicht warum das passiert. natuerlich kann ich Ihnen die Artikel verkaufen wenn Sie moechten.
Es könnte tatsächlich so sein, da er anscheinend auch ein Neuling bei ebay war (noch keine Bewertungen).
Also werde ich den Artikel kaufen.
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ZAHLEN - Das würde ich auf keinen Fall tun, zumal er noch keine Bewertungen hat. Riecht doch nach einem üblen Trick...
Meine Schwester hatte einen ähnlichen Fall und hat den Artikel nie erhalten. Wenn auf einmal das Konto gelöscht ist, ist doch höchste Vorsicht geboten.
Wenn ein begehrter Artikel zu einem ungewöhnlich günstigen Preis angeboten und noch dazu aus dem Ausland ist IMMER Vorsicht geboten.
Ich würde vor der Zahlung erstmal ebay kontaktieren. Wie hat er denn die Kontoverbindung übermittelt?
mfg
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Zunächst habe ich die Verbindungsdaten von ebay übermittelt bekommen. Mir ist übrigens noch aufgefallen, dass der Name, an den das Geld überwiesen werden soll nicht mit dem Namen, des Mannes der mich kontaktiert hat übereinstimmt (muss ja erstmal noch nichts heißen), aber ich habe ihn jetzt noch einmal danach gefragt...Mal sehen was dabei herauskommt. Ich nehme in der Zeit schonmal Kontakt zu ebay auf. EDIT: Gerade ist mir aufgefallen, dass bei den Angaben zum Verkäufer in der Mail, dass ich den Artikel ersteigert habe noch ein dritter Name steht, der aber den gleichen Nachnamen hat wie einer der anderen beiden. Und wenn man da auf "Jetzt bezahlen" klickt, kommt man auf ebay.at, statt .de.
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-- Editiert am 10.08.2010 14:00
-- Editiert am 10.08.2010 14:03
Der Mann hat mir jetzt wieder eine Mail geschickt:
ja, ich bin neu, ich werde mit Ebay sprachen um die Konto wiederoffnen
total ist eur 72,00 (inkl Versand)
Bankdaten sind:...
bitte sagen Sie mir wenn Sie bezahlen um die Artikel schnellmoglich zu senden
mfg
Der hat's ja eilig Ob er den iPod geklaut hat und ihm die Policia im Nacken klebt?
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Das sind dann doch etwas viele Ungereimtheiten. Da Geiz nur so lange geil ist, wie man nicht betrogen wird, würde ich sagen: Finger weg.
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Bin ich denn rein rechtlich noch an den Kaufvertrag gebunden, oder kann ich ihm einfach sagen, dass mir das ganze zu abenteuerlich wird?
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Was war denn an dem von bogus1 zitierten Gesetzestext
quote:
§ 321
Unsicherheitseinrede
(1) Wer aus einem gegenseitigen Vertrag vorzuleisten verpflichtet ist, kann die ihm obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird, dass sein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.
(2) Der Vorleistungspflichtige kann eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der andere Teil Zug um Zug gegen die Leistung nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann der Vorleistungspflichtige vom Vertrag zurücktreten. § 323 findet entsprechende Anwendung.
unklar???
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Schon klar, aber kann ich auf Grundlage von Abschnitt 2 fordern, dass der Verkäufer zunächst die Ware versendet, bzw. evtl. gegen eine kleine Anzahlung?
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Genau.
Selbst eine kleine Anzahlung würde ich weglassen.
Wobei eine angemessene Frist 14 Tage betragen sollte.
Das ganze möglichst per Einschreiben.
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Wie könnte man so etwas denn korrekt schreiben? Mir fehlen da gerade so ein bisschen die richtigen Formulierungen. Und habe ich das richtig verstanden, dass ich die Anfrage per Einschreiben verschicken soll?
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Ich würde die ganze Geschichte gerne so schnell wie möglich vom Tisch haben, daher wüsste ich gerne ob es so wichtig ist ihm extra einen Brief zu schreiben, da die Adresse, die er mir geschrieben hat in Madrid ist. Dahin braucht ein Breif sicherlich relativ lange, oder?
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quote:
Ich würde die ganze Geschichte gerne so schnell wie möglich vom Tisch haben, daher wüsste ich gerne ob es so wichtig ist ihm extra einen Brief zu schreiben, da die Adresse, die er mir geschrieben hat in Madrid ist. Dahin braucht ein Breif sicherlich relativ lange, oder?
Die Sache hast du sofort vom Tisch, wenn du dich einfach anderen Dingen zuwenden würdest.
Zuerst war ja nur von einer Löschung die Rede, zudem handelt es sich um einen Auslandskauf.
quote:
Zunächst habe ich die Verbindungsdaten von ebay übermittelt bekommen. Mir ist übrigens noch aufgefallen, dass der Name, an den das Geld überwiesen werden soll nicht mit dem Namen, des Mannes der mich kontaktiert hat übereinstimmt (muss ja erstmal noch nichts heißen), aber ich habe ihn jetzt noch einmal danach gefragt...Mal sehen was dabei herauskommt. Ich nehme in der Zeit schonmal Kontakt zu ebay auf. EDIT: Gerade ist mir aufgefallen, dass bei den Angaben zum Verkäufer in der Mail, dass ich den Artikel ersteigert habe noch ein dritter Name steht, der aber den gleichen Nachnamen hat wie einer der anderen beiden. Und wenn man da auf "Jetzt bezahlen" klickt, kommt man auf ebay.at, statt .de.
Jetzt ist auch noch das Bankkonto abweichend vom Namen des Verkäufers.
quote:
Tipp: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie diese Zahlungsmethode nutzen sollten, rufen Sie die Kontaktinformationen des Verkäufers auf und überprüfen Sie, ob die dortigen Angaben mit den Bankkontoinformationen übereinstimmen.
http://pages.ebay.de/help/pay/methods.html
Jeder einzelne Aspekt wäre für einen normal umsichtigen Menschen schon Grund genug, die Finger davon zu lassen.
Reihenweise fallen eBayer darauf herein, dass sie auf andere Konten überweisen, die nicht identisch sind mit dem Accountinhaber.
Vielfach ist es so, dass bei vielen Accounts von Betrügern immer dasselbe Konto benutzt wird. Getürkte eBay Accounts kann man massenhaft anlegen, wenn einer gelöscht wird, eröffnet man 10 andere.
Bei Bank-Konten geht das nicht so ohne weiteres.
Und jetzt wurde einer dieser Accounts vom eBay-Sicherheits-Team gelöscht, man wirft ja eBay immer vor, viel zu spät zu reagieren und jetzt denkst du darüber nach, trotzdem noch zu überweisen.
Den Brief kannst du dir sparen, man will nur dein Geld, man wird niemals bereit sein, dir die Ware zu schicken, weder nach einer Zahlung, noch so.
Seit Jahren treiben auf eBay.de die gleichen Urheber ihr Spiel mit zig Accounts und 2 - 3 Bankkonten.
http://community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?threadID=328804&start=0&numResults=30
Nur ein Fall. Scheinbar ist da kein Kraut gegen gewachsen.
Wende dich einfach anderen Dingen zu.
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Danke Dir Soll ich ihm denn noch eine Mail schreiben oder einfach alles auf sich beruhen lassen?
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-- Editiert am 11.08.2010 10:50
Im Grunde kann man sich eine weitere Kommunikation sparen.
Wenn du eine investigative Ader hast, kannst du ja mal den Namen des Verkäufers und die Namen der anderen Beteiligten in die google Suche eingeben.
Gleiches gilt für die Kontoverbindung (Österreich). Nur die komplette Kontonummer eingeben Iban und Bic.
Manchmal gibt es schon Hinweise.
Wenn nicht, macht es auch nix, von dem hörst du ohnehin nichts wieder, außer dass er vielleicht noch einmal nachfragt, ob du schon überwiesen hast, damit er "sofort" versenden kann.
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-- Editiert am 11.08.2010 11:08
quote:
Ich habe gestern nacht, bei ebay folgenden Artikel entdeckt: Neu iPod touch 16 GB Digital Player * OVP
Das liest sich doch wieder wie ein Pappenverkauf, willst du wirklich 66,- Euro für einen leeren Karton ausgeben?
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-- Editiert am 13.08.2010 09:51
Nein eigentlich nicht so gerne aber die sache hat sich jetzt auch erledigt. Der Typ hat sich nicht mehr gemeldet von daher...
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Und jetzt?
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